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Bartholomae, Christian [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 14. Abhandlung): Zum sasanidischen Recht, 2 — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37676#0009
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Zum sasanidischen Recht. II.

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Anderseits bieten die Riväyats, auch in ihren juristischen
Stücken, ausschließlich S<37U7<3R<7 ^RfduR, und zwar völlig in dem Sinn
von des Rechtsbuchs. Ja, auch allein stehend ersetzt
durchaus das dortige tw. Es ist zwischen den beiden
Wörtern keinerlei Bedeutungsunterschied erkennbar. Dem Beschul-
digten 'geschmolzenes Erz auf die Brust gießen' )<&xys?)
yöd <3p<if vnf i-gtr^R) wird DkM. d44. 18 als eine Methode
())xr ävuA) des JMfVollziehens \ v<3i* ^asdaVuR)
bezeichnet, und wenn ihm heiß und rot ^ gemachtes Eisen auf die
Zunge gelegt wird (Nh ^ ^ 3 ^ ^ dA<3R
<7<3f)R M SMfa; Actrdu Auf ?R7 RiAddu <3i3<7), so wird das im großen
Münchener Riväyat (s. ZendHss. ddo. 12) eine der Arten (<D^ <7üR<3)
des &MU7%%d genannt. Im DkM. ddd. 16 f. heißt es ferner, man
unterscheide beim Dur ßß verschiedene Arten (t^w weRaA), und
desgleichen wird in jenem Riväyat (ddo. Iß) gesagt, es gebe vom
NRR<7<3R<7 ßß Arten (aA_^ <7RRR)A Doch wird hier hinzugefügt, in
der Gegenwart sei deren Zahl sehr vermindert; und im Zusammen-
hang damit steht wieder die Angabe des Denkart (DkM. 454. 7;
s. auch DARMESTETER ZA. 4. 227 No. 15), wonach solche Dar Arten
wie die des geschmolzenen Metalls mit dem Ende des Sasaniden-
reichs außer Brauch gekommen seien.
Es besteht allerdings zwischen dem vor der älteren und dem
S<3R<7<3R<7 der jüngeren Sprache ein Bedeutungsunterschied; aber kein
tiefgreifender. Der Eid war in den allermeisten Fällen ein Reinigungs-
eid ; er diente also dem gleichen Zweck wie das Gottesgericht, dazu
nämlich, die Ableugnung der klägerischen Behauptungen zu be-
kräftigen, ihr Re e^RlA 'Nichtwahrsein' (s. S. 41 bei 3) zu erhärten.
Vordem galt als Mittel der Reinigung nicht nur der Eid, sondern
auch — als noch stärkeres Mittel — das Gottesurteil, das die
Richtigkeit des zuvor geschworenen Eids zu bestätigen hatte *
i Hs. -*0-^. * D. i. rotglühend.
3 Auf die angegebene Zahl besonderes Gewicht zu legen möchte ich frei-
lich nicht empfehlen. Die mit. 11 teilbaren Zahlen sind als mystische sehr be_
liebt, insbesondere gerade 33; vgl. z. B. aus dem Altindischen RY. 3. 6. 9, <$. 28. 1,
30- 2, AY. 3. 25. 1—3, 73. 47. 3—5. aus dem Altiranischen Yt. 73. 17, Y. 2. Die
heutigen Parsen in Indien zählen 33 Hiatus, und verschiedene Opferspenden
müssen in der Zahl 33 gegeben werden. — Bei den Indern wurden 9 Arten
des Gottesurteils geschieden, s. Jour? Recht und Sitte 145.
^ 'Der Beweisführcr mußte, bevor er zum Gottesurteil schritt, die A'alir-

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