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Christian Bartholomae.
Zur Ergänzung des eben gesagten sei noch MhD. 76. 8 an-
geführt, wo wir lesen: jo) ^ t ^-*0x3 ) ^. . .
^ . . . M suz(7w M sw(7w w§ 6c
vov vw^w77tzüdjju^w^<7, d. i. und wenn [von den beiden:] (Familien)
5 Gewalthaber und Hausherrin der Gewalthaber nicht, [wohl] aber
die Hausherrin wegen der Eidesleistung Widerspruch erhebt; s. dazu
8. 27, Z. 25 ff.
2. ddGs7dM jpu v<zv.
Wenn sich bei der Beweisaufnahme vor Gericht die von den
io Parteien und ihren Zeugen gemachten Aussagen derart widersprachen,
daß sich der Richter außerstand sah, auf ihrer Grundlage das Urteil
zu schöpfen, so war damit der Entscheid zum Uw gelangt: düUstüw
vw oder auch (7° bc vw woU, g. MhD. 76. 7, 77. 3 (s. 8. 11);
die Urteilsfindung mußte dann durch ein Uw, d. i. im allgemeinen
15 durch einen Eid erzielt werden. Es wurde das vom Richter durch
die stehenden Worte ^ jja vw verkündet, d. i. 'Entscheidung
durch Eid!', die im Satzgefüge in gleicher Weise verwendet werden
wie (s. zSR. 7. 16 ff.), d. i. im Sinn von 'bei Entschei-
dung durch das Uw'; vgl. MhD. 6. 5 = 77. 1 (8. 5 f.), 76. 9. Unter
20 Umständen (s. 8. 11) wird ein besonderes Uw für nötig erachtet und
verkündet; 76. 9 steht thUgShzw vw 7 s5%%w7 'bei Entschei-
dung durch das Uw mit dem Schwefel (wasser)', und MhD. 77. 3 heißt
es: vw 7 jo<7d M7s<7w 'die Entscheidung ist zum Uw
x ? x x ? x gekommen', s. 8. 11 f.
25 3. pu voz
Der Richter hat nunmehr weiter zu finden und zu bestimmen,
welche von den beiden Parteien den Vorzug zur Entscheidung durch
das Uw (den Eid) habe, für 'näher zum Eidbeweis', für OPK!OTEPOX
1 Vgl. 8. 27 f., wo der hier fehlende Text mitgeteilt ist.
2 Zum Ausdruck sardar M AafuA &a%üA sardü?', wörtlich 'der Gewalthaber
und die Hausherrin, der Gewalthaber' in dem oben angesetzten Sinn s. zSR. 7. 44.
Zwei weitere Beispiele finden sich MhD. 705. 5, 6: dasGAa?7
-2 Aav von zwei Grundstücken jedes einzelne'; )jkr ^ ' % da da-
sf<An?7 euaTc und von diesen (beiden) Grundstücken eines'.
3 res venit ad iusiurandum 'es kommt zum Eid'. — Über den Gebrauch
von -*oj &e im Sinn von oo pa — &e var — pa var —, sva. lat. ad, denke ich an
andrer Stelle zu handeln.
* Certa verba, s. S. 11 No. 4, zSR. 7. 57 a.
Christian Bartholomae.
Zur Ergänzung des eben gesagten sei noch MhD. 76. 8 an-
geführt, wo wir lesen: jo) ^ t ^-*0x3 ) ^. . .
^ . . . M suz(7w M sw(7w w§ 6c
vov vw^w77tzüdjju^w^<7, d. i. und wenn [von den beiden:] (Familien)
5 Gewalthaber und Hausherrin der Gewalthaber nicht, [wohl] aber
die Hausherrin wegen der Eidesleistung Widerspruch erhebt; s. dazu
8. 27, Z. 25 ff.
2. ddGs7dM jpu v<zv.
Wenn sich bei der Beweisaufnahme vor Gericht die von den
io Parteien und ihren Zeugen gemachten Aussagen derart widersprachen,
daß sich der Richter außerstand sah, auf ihrer Grundlage das Urteil
zu schöpfen, so war damit der Entscheid zum Uw gelangt: düUstüw
vw oder auch (7° bc vw woU, g. MhD. 76. 7, 77. 3 (s. 8. 11);
die Urteilsfindung mußte dann durch ein Uw, d. i. im allgemeinen
15 durch einen Eid erzielt werden. Es wurde das vom Richter durch
die stehenden Worte ^ jja vw verkündet, d. i. 'Entscheidung
durch Eid!', die im Satzgefüge in gleicher Weise verwendet werden
wie (s. zSR. 7. 16 ff.), d. i. im Sinn von 'bei Entschei-
dung durch das Uw'; vgl. MhD. 6. 5 = 77. 1 (8. 5 f.), 76. 9. Unter
20 Umständen (s. 8. 11) wird ein besonderes Uw für nötig erachtet und
verkündet; 76. 9 steht thUgShzw vw 7 s5%%w7 'bei Entschei-
dung durch das Uw mit dem Schwefel (wasser)', und MhD. 77. 3 heißt
es: vw 7 jo<7d M7s<7w 'die Entscheidung ist zum Uw
x ? x x ? x gekommen', s. 8. 11 f.
25 3. pu voz
Der Richter hat nunmehr weiter zu finden und zu bestimmen,
welche von den beiden Parteien den Vorzug zur Entscheidung durch
das Uw (den Eid) habe, für 'näher zum Eidbeweis', für OPK!OTEPOX
1 Vgl. 8. 27 f., wo der hier fehlende Text mitgeteilt ist.
2 Zum Ausdruck sardar M AafuA &a%üA sardü?', wörtlich 'der Gewalthaber
und die Hausherrin, der Gewalthaber' in dem oben angesetzten Sinn s. zSR. 7. 44.
Zwei weitere Beispiele finden sich MhD. 705. 5, 6: dasGAa?7
-2 Aav von zwei Grundstücken jedes einzelne'; )jkr ^ ' % da da-
sf<An?7 euaTc und von diesen (beiden) Grundstücken eines'.
3 res venit ad iusiurandum 'es kommt zum Eid'. — Über den Gebrauch
von -*oj &e im Sinn von oo pa — &e var — pa var —, sva. lat. ad, denke ich an
andrer Stelle zu handeln.
* Certa verba, s. S. 11 No. 4, zSR. 7. 57 a.