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Neckel, Gustav; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 7. Abhandlung): Studien zu den germanischen Dichtungen vom Weltuntergang — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37669#0027
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Studien zu den germ. Dichtungen vom Weltuntergang.

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(und wahrscheinlich, auch für den Heliand, vgl. Hel. 2591 mit
Mt. 13, 40) ein Attribut des Muspilli ist. Dies bestätigt einerseits
unsere Auflassung, daß Surtr und 'Muspell’ (die Muspellssöhne)
seit alters zusammengehören, anderseits zeugt es für die alten
Wurzeln von Snorris Mitteilung, Muspell oder Muspellsheim sei
eine Feuerwelt. Wir dürfen uns also die Muspellssöhne, die über
den Dunkelwald reiten, ebenso als Feuerdämonen, Feuer tragende
Reiter denken wie den Surt, ein Bild, das durch den 'Dunkelwald’
(.myrkvidr) ohnehin nahe gelegt wird, um so mehr, als das Feuer,
gegen das Freys Roß den Skirnir tragen soll, in den Skirnismäl
die 'dunkle Waberlohe’ (myrkvan vafrloga) heißt und auch angel-
sächsische und deutsche stabreimende Gedichte die Assoziation
zwischen 'Feuer’ und 'dunkel’ kennen1: eben diese Gedanken-
yerbindung wird an dem Stabreim Muspell— Myrkvidr beteiligt
sein.
Die angeführte altbayerische Stelle schließt sich unmittelbar
an eine Schilderung des durch Elias’ tropfendes Blut entzündeten
allgemeinen Brandes beim Weitende. Dann heißt es: 'es fährt
der Tag der Verurteilung ins Land, fährt mit dem Feuer die
Leute besuchen, dann kann kein Verwandter dem andern gegen
den (oder: das) Muspilli {vora demo muspille) helfen’. Das un-
mittelbar Folgende handelt wieder von dem Feuer, das im Sturme
alles wegfegt. Aber der Dichter denkt bei dem ganzen Zusam-
menhänge nicht bloß an eine elementare Katastrophe, sondern
ihm schwebt das Jüngste Gericht vor2. Das Feuer dient ihm nur
dazu, dessen Schrecken auszumalen, damit die Menschen sich
bekehren. Hieraus erklärt sich die Anspielung 'dann kann kein
Verwandter dem anderen helfan vora demo muspille’. Gegen die
1 v. Unwerth, Beiträge 40, 361. Dazu Hel. 4368 (Arkiv 21, 15f.).
2 Ich verstehe nicht, wie man angesichts des Wortes stäatago ('Gerichts-
tag’, Braune Ahd. Gramm. § 222 Anm. 3, vgl. got. staua, stöjan) hat be-
haupten mögen, in den Versen 37—59 sei vom Jüngsten Gericht 'noch keine
Rede’ (Steinmeyer, Müllenhoff-Scherers Denkmäler 2,41). Die Be-
ziehung des Verses 57 auf die Waffenhilfe vor Gericht scheint allerdings
allgemein übersehen zu werden. — Grau (S. 239) leitet diese Stelle aus
einem Satze bei Ephraem Syrus ab, der etwas toto coelo Anderes besagt
und in einem ganz fremden Zusammenhänge steht, aber freilich das Ver-
bum assistere enthält, das bekanntlich 'helfen’ bedeuten kann, wenn es das
auch nicht gerade hier bedeutet! Ich kann nicht finden, daß durch Quellen-
forschung von dieser Art das Verständnis unserer Denkmäler gefördert wird.
Bei Grau findet sich leider reichlich viel dergleichen.
 
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