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Bartholomae, Christian; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 10. Abhandlung): Zur Etymologie und Wortbildung der indogermanischen Sprachen — Heidelberg, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.37687#0024
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Christian Bartholomae:

Setzungen der Frage und der Antwort rechtfertigen, ganz abge-
sehen davon, daß für 'combien5 doch cand bar 'wievielmal’ zu
erwarten wäre. Darmesteter gibt den zuletzt zugeführten Awesta-
Text mit ,,il pourra aller trois fois l’an“ wieder. In der Tat aber
meint er: ,,daß er (der Priester) dreimal in jedem Jahr wieder heim-
kommen kann“.1) Das erhellt aus dessen Übersetzung mit: . . .
tak 3 bar i2) 'andar 'sal 'apar savisn, d. i. . . ., daß dreimal im
Jahr wieder heimzukommen | möglich ist]“. Und wer dadurch
noch nicht überzeugt ist, den verweise ich auf die beigefügte
Glosse: 'ku-s 'har 4 'mäh evak bar ' apäc 'savisn, ,,d. i. er soll alle
vier Monate einmal heimkommen“. Darmesteter hat die Worte
3 bar 'andar 'sal aus dem Zusammenhang gelöst und falsch be-
zogen. Die Vorschrift besagt: der Priester darf seine Berufsreisen
nicht so weit ausdehnen, daß er nicht jedes Jahr dreimal, je ein-
mal im Zeitraum von vier Monaten, wieder zu Haus sein kann, und
zwar zu dem Zweck, um seiner Pflicht als Träger des xvastak
sardarih, der familiae potestas zu genügen; er muß immer wieder
zu Haus nach dem Rechten sehen und prüfen, ob von seinem Ver-
treter während der Reise seine Sache, die Vermögensverwaltung,
'gut gemacht worden ist" (xup kart 'estet) oder nicht. Die Fort-
setzung der PahlaviGlosse gibt darüber breite kasuistische Aus-
führungen.
7. Der PahlaviText in § 5 cand bis 'rawat ist danach zu
übersetzen: „wie weit im Höchstfall soll der Priester auf Priester-
dienst aus dem Haus Weggehen?“, und die Erläuterung dazu 'ku
'pa 'e, usw.: „d. h. wie weit soll dabei (oder dafür) jener Ort zu-
lässig sein?“, nämlich der Ort des Reiseziels. — In der Antwort,
s. § 6, wird die zulässige Weglänge der Reise durch eine zeit-
liche Angabe bestimmt, also ganz wie zu der in § 2 be-
sprochenen Stelle.
8. Daß man dn a d ddt n bei der Vieldeutigkeit der Zeichen
auch beliebig anders lesen kann, als ich es vorschlage, ist mir
selbstverständlich wohl bewußt. Zur Rechtfertigung meiner Le-
sung diene folgendes :
p Es ist aussichtslos, den verderbten Text herstellen zu wollen. Das
letzte Wort ist wohl aiwisiliti, s. AirWb. 95. Das Wort 'Jahr’ muß in yä ent-
halten sein, s. jAw. yärd. In hmä könnte ein Kasus von 2hama- 'jeder
stecken, s. AirWb. 1773. Statt Ms erwartete man lie 'ihm’.
2) Zu streichen.
 
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