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Weise, Georg; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 21. Abhandlung): Studien zur Entwicklungsgeschichte des abendländischen Basilikengrundrisses in den frühesten Jahrhunderten des Mittelalters — Heidelberg, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.37698#0025
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Studien zur Entwicklungsgeschichte des abendländ. Basilikengrundrisses. 25
des 12. Jahrhunderts findet sich zum ersten Male eine Durch-
brechung des alleinigen Begräbnisrechtes der Abtei durch das dem
Kloster St. Jean gewährte Privileg1, Das nach St. Vincenz hinaus-
führende Tor der Stadt hieß noch im Mittelalter „Porte Mortelle“
oder „Porte des Morts“.
Zu einwandfreier Datierung der von uns zutage geförderten
baulichen Reste wird man auf Grund so mangelhafter Über-
lieferung kaum gelangen können. Immerhin werden sich wenigstens
einige Momente festhalten lassen. Daß die Gründung der dem
hl. Vincentius geweihten Abtei tatsächlich auf Brunichildis zurück-
geht, wird nicht nur durch die spätere Überlieferung, als deren
ältester Zeuge Aimoin mit seinen Gesta Francorum zu gelten hat, ,
wahrscheinlich gemacht: Für ein hohes Alter der Abtei spricht
auch, die sich, wie erwähnt, schon früh findende Bezeichnung als
secunda sedes des Bistums und die Tatsache, daß hier von Anfang
an die Bischöfe ihr Begräbnis fanden. Vincentius ist ein spanischer
Heiliger2 und darf schon deswegen mit Brunichildis in Verbindung
gebracht werden. Zudem wissen wir, daß gerade in der zweiten
Hälfte des 6. Jahrhunderts sein Kult im Frankenreich weitere
Verbreitung fand, nachdem Childebert I. Stola oder Tunica des
Heiligen bei der Belagerung von Saragossa erworben und für diese
Reliquie in einer Vorstadt von Paris das spätere St. Germain-des-
Pres gebaut hatte3.
Stammt die Gründung des dem hl. Vincentius geweihten
Klosters erst, sagen wir, rund aus der zweiten Hälfte des 6. Jahr-
hunderts, wie erklärt sich dann der Umstand, daß an diese doch
verhältnismäßig junge Stiftung das Recht zu alleiniger Beerdigung
der Toten der ganzen Stadt geknüpft wurde ? Es sprechen doch
eine ganze Reihe von Gesichtspunkten dafür, daß tatsächlich die
Überlieferung im Recht ist, wenn sie hier schon vor der Kloster-
gründung Brunichildens den öffentlichen Begräbnisplatz der Stadt
und ein dem hl. Christoph geweihtes Gotteshaus annimmt. Ähn-
lich lagen die Verhältnisse nach der Vita des Remigius ja auch in
Reims. Remigius wird entgegen seiner ursprünglichen Anordnung
in einer kleinen, dem hl. Christoph geweihten Kirche vor der
Stadt begraben in qua eique circumiacentibus atriis ex antiquo
1 Vgl. Wyard, a. a. O., S. 53 f.
2 Vgl. Wetzer und Welte, Kirchenlexikon XII, S. 999f.
3 Vgl. Wetzer und Welte, a. a. O., S. 1001 und die dort zitierten
Quellenzeugnisse.
 
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