38
Christian Bartholomae:
braucht wird, gilt jihan Jcadxuday und h° i jihan allein von
irdischen Herrschern1)/'
291). Das Letztgesagte scheint mir für die Bedeutung
der Wörter xudäy und hadxudäy besonders wichtig. [.geh an
und jihan sind etymologisch und semasiologisch gleichwertig,
s. Horn NpEt. 212; das Versmaß war für den Gebrauch
des einen oder des andern Worts entscheidend.] Es ist allein
das Hinterglied, das die verschiedene Bedeutung der Zu-
sammensetzung ausmacht, hadxudäy hat alle alten Bedeu-
tungen von mp. xvatäy übernommen, während xudäy auf die
jüngste Bedeutung Hott’ beschränkt wurde. Mit einer Aus-
nahme: die alte Bedeutung 'König' blieb erhalten in der
Zusammensetzung von xudäy mit einem Länder- oder Völker-
namen; s. §21a, wo dafür fünf Beispiele gegeben wurden:
erän x°, türän x°, xäbid x°, zäbul x° und xävar x°. Und an-
derseits, in solcher Verbindung erscheint hadxudäy niemals.2)
Ich halte es für wahrscheinlich, daß sich die eine oder die
andere Verbindung in den Quellen vorfand, aus denen Fir-
dausI, bzw. Dakiki schöpfte, und auch in der politischen
Sprache, sowie in der ErzählungsLiteratur fortlebte, und daß
die übrigen den vorhandenen Mustern nachgeschaffen wurden
[,wobei auch die Bedürfnisse des Metrums, sowohl Rhythmus
als Reim in Anschlag zu bringen sind]. Jedes Mißverständnis
war ja durch den vorausgehenden Namen völlig ausgeschlossen.
Ein Wiederaufnehmen und Weiterführen darf man jedenfalls
für erän xvadäy ansetzen, s. § 17. Die zweite Zusammen-
stellung kann ich allerdings aus älteren Texten nicht nach-
weisen. Man beachte jedoch, daß das SähNämaeais dem Xyöniev
einflußt finde. Kann man aus diesen Zahlen den Schluß ziehen, daß xudäy
zur Zeit D.s in religiösem Sinn in Mode kam?” Vgl. dazu Nöldeke PersSt.2.12ff.
Zum Verständnis des Briefinhalts sei angeführt, daß eine briefliche Mit-
teilung meinerseits über die in § 29 b vorgetragenen Vermutungen vorausging.
ß Ebenfalls von irdischen Herrschern gelten die Ausdrücke sah i jihan
(z. B. SnL. 70. 149), pädisäh i jihan (36. 58) und sahriyär i jihan (274. 538).
Np. kadbänü (tnpB. katak bänük 'Hausherrin’, s. § 26) bezieht sich SnP. 5. 440.
193, 444. 241 auf die Frau des Kaisar.
2) Und das steht auch völlig im Einklang mit dem §28 Gesagten. Ein
erän hadxudäy wäre eben, im alten Sinn wenigstens, ein iranischer Kleinfürst. In
der Komposition mit türän, usw, wäre aber nach alten Mustern vielmehr gib
xudäy zu erwarten.
Christian Bartholomae:
braucht wird, gilt jihan Jcadxuday und h° i jihan allein von
irdischen Herrschern1)/'
291). Das Letztgesagte scheint mir für die Bedeutung
der Wörter xudäy und hadxudäy besonders wichtig. [.geh an
und jihan sind etymologisch und semasiologisch gleichwertig,
s. Horn NpEt. 212; das Versmaß war für den Gebrauch
des einen oder des andern Worts entscheidend.] Es ist allein
das Hinterglied, das die verschiedene Bedeutung der Zu-
sammensetzung ausmacht, hadxudäy hat alle alten Bedeu-
tungen von mp. xvatäy übernommen, während xudäy auf die
jüngste Bedeutung Hott’ beschränkt wurde. Mit einer Aus-
nahme: die alte Bedeutung 'König' blieb erhalten in der
Zusammensetzung von xudäy mit einem Länder- oder Völker-
namen; s. §21a, wo dafür fünf Beispiele gegeben wurden:
erän x°, türän x°, xäbid x°, zäbul x° und xävar x°. Und an-
derseits, in solcher Verbindung erscheint hadxudäy niemals.2)
Ich halte es für wahrscheinlich, daß sich die eine oder die
andere Verbindung in den Quellen vorfand, aus denen Fir-
dausI, bzw. Dakiki schöpfte, und auch in der politischen
Sprache, sowie in der ErzählungsLiteratur fortlebte, und daß
die übrigen den vorhandenen Mustern nachgeschaffen wurden
[,wobei auch die Bedürfnisse des Metrums, sowohl Rhythmus
als Reim in Anschlag zu bringen sind]. Jedes Mißverständnis
war ja durch den vorausgehenden Namen völlig ausgeschlossen.
Ein Wiederaufnehmen und Weiterführen darf man jedenfalls
für erän xvadäy ansetzen, s. § 17. Die zweite Zusammen-
stellung kann ich allerdings aus älteren Texten nicht nach-
weisen. Man beachte jedoch, daß das SähNämaeais dem Xyöniev
einflußt finde. Kann man aus diesen Zahlen den Schluß ziehen, daß xudäy
zur Zeit D.s in religiösem Sinn in Mode kam?” Vgl. dazu Nöldeke PersSt.2.12ff.
Zum Verständnis des Briefinhalts sei angeführt, daß eine briefliche Mit-
teilung meinerseits über die in § 29 b vorgetragenen Vermutungen vorausging.
ß Ebenfalls von irdischen Herrschern gelten die Ausdrücke sah i jihan
(z. B. SnL. 70. 149), pädisäh i jihan (36. 58) und sahriyär i jihan (274. 538).
Np. kadbänü (tnpB. katak bänük 'Hausherrin’, s. § 26) bezieht sich SnP. 5. 440.
193, 444. 241 auf die Frau des Kaisar.
2) Und das steht auch völlig im Einklang mit dem §28 Gesagten. Ein
erän hadxudäy wäre eben, im alten Sinn wenigstens, ein iranischer Kleinfürst. In
der Komposition mit türän, usw, wäre aber nach alten Mustern vielmehr gib
xudäy zu erwarten.