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Christian Bartholomae:
dem stehen jedoch nicht nur die lautlichen Verhältnisse entgegen,
auf die ich zEt&Wb. 34 aufmerksam gemacht habe, sondern auch
der weite Unterschied in den Bedeutungen; denn das persische
Wort bedeutet doch 'verwandt', das soghdische aber 'Herr'. Wie
will Andreas die Kluft ftberbrücken ?]
52. Zur Zeit, als miran. *pät0xsäil) noch im Wechsel mit
*püt0xsäh1) stand, übertrug sich dieser Wechsel auf das damals
noch gleichwertige *xuaiai1), so daß daneben ein *xuatah1) üblich
wurde. Ein Beleg dafür wurde bereits oben § 35 aufgezeigt: das
christlichpersische xvaböhe. PIorn in AvStudies 229 liest auf einer
sasanidischen Gemme XVTH. = xvatah und bemerkt dazu: 'mo-
dern xudah occurs in Buchara and Tocharistan'. Aber die Nicht-
bezeichnung des a ist doch recht auffällig; auch das folgende
Wort bereitet Schwierigkeiten. —- Mit seiner Bemerkung bezieht
sich Horn jedenfalls auf das, was Nöljjeke PersSt. 1. 18 aus ara-
bischen Schriftstellern angeführt hat, aus Tabari (10. Jahrb.), Be-
rum (11. Jahrh.), uam. Noch einen weitern Beleg gibt Marquart
Erans. 76. Ich mache daraus die folgenden namhaft: buxära xubäh
König von Buxara\ vardan xubäh, säman xubäh, ferner habxubäh,
das dem np. hadxuday entspricht, s. § 28 a, endlich Jcubäh dusman
'königsfeind(lich)’, xubäh husän 'Königsmörder'. Beachtung verdient,
daß xubäh in all diesen Wörtern — auch in den nichtangeführten
— König, Herrscher, Herr’ bedeutet, und zwTar in weltlichem
Sinn, nirgend 'Gott’. Man ersieht auch daraus, wie spät erst diese
Bedeutung die allgemeine Verbreitung gefunden hat, die es heute
besitzt.
53. Die Bedeutungsentwdcklung des Worts *xnatüu X *xuatai
ist fraglos' in folgenden Stufen vor sich gegangen: 'Selbstherrscher,
König’ in staatsrechtlichpolitischem Sinn -> 'Herr’ in sozialem und
zivilrechtlichem Sinn -->■ Herr in geistlichreligiösem Sinn -> 'Gott'.
Haben sich für die Übertragung des Worts 'Herr' auf das religiöse
Gebiet fremde Einflüsse geltend gemacht? Daß ein Wort solcher
Bedeutung gelegentlich — insbesondere in dichterischer Sprache
— auch zur Bezeichung einer Gottheit (oder einer göttlich ge-
dachten Person) verwendet wird, findet sich ja überall; der in-
dische Varuna wird oft genug rdju 'König' genannt. Es handelt
sich aber um das Gewohnheitsmäßige solchen Gebrauchs, wie er
p Bzw. dessen zeitlich oder örtlich veränderte Nachform.
Christian Bartholomae:
dem stehen jedoch nicht nur die lautlichen Verhältnisse entgegen,
auf die ich zEt&Wb. 34 aufmerksam gemacht habe, sondern auch
der weite Unterschied in den Bedeutungen; denn das persische
Wort bedeutet doch 'verwandt', das soghdische aber 'Herr'. Wie
will Andreas die Kluft ftberbrücken ?]
52. Zur Zeit, als miran. *pät0xsäil) noch im Wechsel mit
*püt0xsäh1) stand, übertrug sich dieser Wechsel auf das damals
noch gleichwertige *xuaiai1), so daß daneben ein *xuatah1) üblich
wurde. Ein Beleg dafür wurde bereits oben § 35 aufgezeigt: das
christlichpersische xvaböhe. PIorn in AvStudies 229 liest auf einer
sasanidischen Gemme XVTH. = xvatah und bemerkt dazu: 'mo-
dern xudah occurs in Buchara and Tocharistan'. Aber die Nicht-
bezeichnung des a ist doch recht auffällig; auch das folgende
Wort bereitet Schwierigkeiten. —- Mit seiner Bemerkung bezieht
sich Horn jedenfalls auf das, was Nöljjeke PersSt. 1. 18 aus ara-
bischen Schriftstellern angeführt hat, aus Tabari (10. Jahrb.), Be-
rum (11. Jahrh.), uam. Noch einen weitern Beleg gibt Marquart
Erans. 76. Ich mache daraus die folgenden namhaft: buxära xubäh
König von Buxara\ vardan xubäh, säman xubäh, ferner habxubäh,
das dem np. hadxuday entspricht, s. § 28 a, endlich Jcubäh dusman
'königsfeind(lich)’, xubäh husän 'Königsmörder'. Beachtung verdient,
daß xubäh in all diesen Wörtern — auch in den nichtangeführten
— König, Herrscher, Herr’ bedeutet, und zwTar in weltlichem
Sinn, nirgend 'Gott’. Man ersieht auch daraus, wie spät erst diese
Bedeutung die allgemeine Verbreitung gefunden hat, die es heute
besitzt.
53. Die Bedeutungsentwdcklung des Worts *xnatüu X *xuatai
ist fraglos' in folgenden Stufen vor sich gegangen: 'Selbstherrscher,
König’ in staatsrechtlichpolitischem Sinn -> 'Herr’ in sozialem und
zivilrechtlichem Sinn -->■ Herr in geistlichreligiösem Sinn -> 'Gott'.
Haben sich für die Übertragung des Worts 'Herr' auf das religiöse
Gebiet fremde Einflüsse geltend gemacht? Daß ein Wort solcher
Bedeutung gelegentlich — insbesondere in dichterischer Sprache
— auch zur Bezeichung einer Gottheit (oder einer göttlich ge-
dachten Person) verwendet wird, findet sich ja überall; der in-
dische Varuna wird oft genug rdju 'König' genannt. Es handelt
sich aber um das Gewohnheitsmäßige solchen Gebrauchs, wie er
p Bzw. dessen zeitlich oder örtlich veränderte Nachform.