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Schubert, Hans; Meissinger, Karl August; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1920, 9. Abhandlung): Zu Luthers Vorlesungstätigkeit — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37776#0038
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38

H. v. Schubert und K. Meissinger:

aus dem sinnlosen igno verschlimmbessert zu sein. — 14, 9 sint Druck-
fehler statt sunt. — 14, 24 Leviticis statt Levitici gleichfalls stehen-
gebliebenes Druckversehen. — 15, 7 per modum testamenti dürfte von
autem zu trennen und hinter dictae sunt zu setzen sein. — 15, 8 sper-
nande der Hs. ist versehentlich nicht in spernende verbessert worden.
— 15, 18 arguens etc. ist von dixit durch ein Komma zu trennen, wo-
durch der Sinn geändert wird. — 15, 24 Das elliptische Elegantia quod
ist durchaus lutherisch, die Zufügung von est also zu widerraten. —
16, 3 Statt et operibus wird man lieber ex operibus lesen; et operibus
et iustitia eins wäre unlutherisch gespreizt. — 16, 4 Hinter filii ist dei
ausgefallen. — 16, 7 Valet ist klein zu schreiben; eigentlich sollte man
davor seil, einsetzen. — 16, 26 Mit dem an seiner Stelle sehr harten
iis ist ein n mit nachfolgendem Strich der Hs. (eine ganz leicht gebogene
Schlangenlinie) wiedergegeben. Der Strich müßte also langes 5 sein,
entgegen jeder Gepflogenheit unseres Schreibers. Ich schlage vor enirn
zu lesen. Hierbei ist Fehlen des Abkürzungsstriches über dem n ange-
nommen, und der Strich bleibt unerklärt. Dem Schreiber ist aber in
unserem Kapitel weit Schlimmeres passiert. — 16, 28 posita etc. (nicht
et wie in der Hs. zu stehen scheint) ist in der Hs. weit kleiner als die
übrige auffallend groß geschriebene Glosse. Es ist offenbar nur Stich-
wort, also im Text auszulassen. — 17, 2 Nach hoc ist enim ausgefallen.
Setzen wir dies aber, wie wir müssen, ein, so muß das i. e. vorher fallen.
— 17, 3 Vor servitute ist in ausgefallen. — 17, 6 quod non est custos
puerorum ist höchst befremdlich. Was soll der paedagogus sonst sein
als custos puerorum? Wir haben ohne Zweifel nach W. A. II, 52817,
zu lesen: quod nomen est custodis puerorum. — 17, 7 Die beiden
Zeichen in dem Raum über melius und ad (s. Apparat) sind deutlich
zu lesen: in i. e. Der Sinn ist klar: melius in Christum i. e. ad Christum
sive usque ad Christum. — 17, 114. et supra ul ist sehr unbequem.
Naheliegend wäre die Änderung ut supra et. — 17, 34 Das nec vor non
dürfte zu streichen sein. Seine Entstehung ist durch die vorherigen
neque leicht zu erklären.
Cap. IV. 18, 8f. Die Glosse spiritualiter et in graiie bonis ist an
ihrer jetzigen Stelle nicht zu verstehen. Sie gehört hinter Ita und besagt,
daß es sich wie mit den äußeren Gütern in dem Beispiel aus dem Erb-
recht auch mit uns, nämlich „geistlich und in den Gütern der Gnade“
verhalte. — 18, 14 An foedus homo (s. Apparat) wird festzuhalten sein.
Der Sohn Gottes als „garstiger Mensch“ ist zwar modernem Empfinden
eine harte Zumutung, aber wir wissen ja, wie stark Luther in dem
krassen Naturalismus der religiösen Formensprache des Spätmittel-
alters befangen war. Zudem wäre foelus homo: „als Leibesfrucht ein
Mensch“ sehr hart. — 19, 5 qui clamore liberatur gibt einen sehr
schiefen Sinn, der auch durch die Nähe der Textworte clamantem Abba
 
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