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Rudolf Sillib:
erst zwischen 1596 und 1598 bekannt geworden ist. Dieser Annahme
ist entgegenzuhalten, daß die Handschrift höchst wahrscheinlich
schon 1593 Johann Philipp von Hohensax bei seinem Ausscheiden
aus kurpfälzischen Diensten von seinem kurfürstlichen Gönner ver-
liehen und von ihm nach seinem Schloß Forsteck im schweizerischen
Oberrheintal gebracht worden war. Somit müßte Carolis Einsicht-
nahme schon vor 1593, zum mindesten vor 1596, dem Todesjahr
Johann Philipps von Hohensax liegen, oder, was einleuchtender ist,
Caroli müßte die Kenntnis des Liedes durch dritte Hand, etwa
durch Freher oder durch die mit dem pfälzischen Hof befreun-
deten Grafen von Leiningen erlangt haben. Daß Freher sich
intensiv mit der Liederhandschrift beschäftigt hat, ist ebenfalls
schon von Zangemeister nachgewiesen. Freher folgte damit
seinen mehr und mehr der altdeutschen Literatur zugewandten
Studien, die hauptsächlich in die Jahre 1609 — 12 fallen; von seinen
verdienstvollen Veröffentlichungen zur Geschichte des deutschen
Altertums sei hier nur noch an seine Ausgabe der Straßburger Eide
des Jahres 842 erinnert. Ihm, dem Vertrauten des Kurfürsten blieb
die Handschrift jederzeit zugänglich, aus der er außer dem schon
von Zangemeister mitgeteilten Zitat aus dem Marner, auch die
von ihm in seiner nach seinem Tod erschienenen Ausgabe der
Mosella des Ausonius erwähnte, bisher unbemerkt gebliebene Stelle
aus Tannhäuser ,,Rome bi der Tyuer lit“ übernommen hat20.
Kehren wir zu dem oben abgedruckten Verzeichnis der Hand-
schriften zurück, die auf Befehl des Kanzlers von der Grün von dem
„Zugeordneten der Bibliothek“ Caspar Schedius, des Neffen des
früheren Bibliothekars Paul Melissus und späteren reformierten
Pfarrers zu Heiliggeist in Heidelberg, am 26. Juni 1622 auf die
Seite gebracht worden sind! Diese schon von Duncker, Burdach,
beiläufig auch von Karl Christ in Betracht gezogene Liste kann
noch weitere Aufschlüsse besonders in bezug auf die Provenienz
einiger darin einzeln genannter Handschriften der Palatina geben.
Unter diesen steht an zweiter Stelle ein „vetustissimus Virgilius
MP. fob“. Wir werden kaum fehl gehen, wenn wir in ihm den aus
dem 5. Jahrhundert stammenden, ehemals dem Kloster Lorsch ver-
mutlich angehörenden Vat. Palat. 1631 zu erblicken glauben. Auch
der an vierter Stelle genannte Livius in Medianfolio scheint ohne
weiteres festzulegen zu sein. Es dürfte sich bei ihm um keinen
anderen als den berühmten Wiener Liviuscodex in Unciale (Vindob.
lat. 15) handeln, der allein die Bücher 1 — 5 der fünften Decade
Rudolf Sillib:
erst zwischen 1596 und 1598 bekannt geworden ist. Dieser Annahme
ist entgegenzuhalten, daß die Handschrift höchst wahrscheinlich
schon 1593 Johann Philipp von Hohensax bei seinem Ausscheiden
aus kurpfälzischen Diensten von seinem kurfürstlichen Gönner ver-
liehen und von ihm nach seinem Schloß Forsteck im schweizerischen
Oberrheintal gebracht worden war. Somit müßte Carolis Einsicht-
nahme schon vor 1593, zum mindesten vor 1596, dem Todesjahr
Johann Philipps von Hohensax liegen, oder, was einleuchtender ist,
Caroli müßte die Kenntnis des Liedes durch dritte Hand, etwa
durch Freher oder durch die mit dem pfälzischen Hof befreun-
deten Grafen von Leiningen erlangt haben. Daß Freher sich
intensiv mit der Liederhandschrift beschäftigt hat, ist ebenfalls
schon von Zangemeister nachgewiesen. Freher folgte damit
seinen mehr und mehr der altdeutschen Literatur zugewandten
Studien, die hauptsächlich in die Jahre 1609 — 12 fallen; von seinen
verdienstvollen Veröffentlichungen zur Geschichte des deutschen
Altertums sei hier nur noch an seine Ausgabe der Straßburger Eide
des Jahres 842 erinnert. Ihm, dem Vertrauten des Kurfürsten blieb
die Handschrift jederzeit zugänglich, aus der er außer dem schon
von Zangemeister mitgeteilten Zitat aus dem Marner, auch die
von ihm in seiner nach seinem Tod erschienenen Ausgabe der
Mosella des Ausonius erwähnte, bisher unbemerkt gebliebene Stelle
aus Tannhäuser ,,Rome bi der Tyuer lit“ übernommen hat20.
Kehren wir zu dem oben abgedruckten Verzeichnis der Hand-
schriften zurück, die auf Befehl des Kanzlers von der Grün von dem
„Zugeordneten der Bibliothek“ Caspar Schedius, des Neffen des
früheren Bibliothekars Paul Melissus und späteren reformierten
Pfarrers zu Heiliggeist in Heidelberg, am 26. Juni 1622 auf die
Seite gebracht worden sind! Diese schon von Duncker, Burdach,
beiläufig auch von Karl Christ in Betracht gezogene Liste kann
noch weitere Aufschlüsse besonders in bezug auf die Provenienz
einiger darin einzeln genannter Handschriften der Palatina geben.
Unter diesen steht an zweiter Stelle ein „vetustissimus Virgilius
MP. fob“. Wir werden kaum fehl gehen, wenn wir in ihm den aus
dem 5. Jahrhundert stammenden, ehemals dem Kloster Lorsch ver-
mutlich angehörenden Vat. Palat. 1631 zu erblicken glauben. Auch
der an vierter Stelle genannte Livius in Medianfolio scheint ohne
weiteres festzulegen zu sein. Es dürfte sich bei ihm um keinen
anderen als den berühmten Wiener Liviuscodex in Unciale (Vindob.
lat. 15) handeln, der allein die Bücher 1 — 5 der fünften Decade