Zur Geschichte der großen Heidelberger (Manesseschen) Liederhandschrift. 19
könnte. Nicht daß durch die Hohensax der Ruhm der Maness
ernstlich in Frage gestellt werden soll — dagegen spricht schon
HAnlaub unverkennbar — immerhin ist es auffallend, daß von
den beiden Ahnen der Sax, Herrn Heinrich und Bruder Eberhard,
der letztere als einziger Vertreter des geistlichen Minneliedes in
unserer Handschrift erscheint. Auch sein Bild zeichnet sich vor
den anderen dadurch aus, daß es das einzige ist, dessen Spruch-
band beschrieben ist. Irgendwelche nähere Beziehungen der Sax
zu dem liederfrohen Kreis, dem die Handschrift in ihrer Urschrift
ihre Entstehung verdankt, scheinen in Betracht zu kommen.
Durch das Burgrecht mit Zürich unmittelbar verbunden33 stand
das Geschlecht in regem Verkehr mit dem Patriziat der Stadt.
Zeller-Werdmüller34 bemerkt, es werde vielfach angenommen,
daß „Johann Philipp von Hohensax den Codex als ein altes Familien-
erbstück besessen habe. Dies ist indessen sehr fraglich, (heißt es
weiter) denn im Jahr 1575 erwiderte er auf eine Anfrage von Josias
Simmler in betreff derer von Hohensax, daß die Familienpapiere
und Dokumente zum größten Teil von Luitfried Mötteli, Vormund
der Kinder von Hohensax und Pfandherr von Forstegk, nach Mitte
des 15. Jahrhunderts entfremdet und beseitigt worden. . . Wäre
Johann Philipp der Codex damals [1575] schon bekannt gewesen,
sicher würde er nicht ermangelt haben, von den in der Sammlung
eingereihten zwei Minnesängern Albrecht (vielmehr Heinrich!] und
Bruder Eberhart von Sax, dem befreundeten Gelehrten Kenntnis
zu geben.“ Indessen könnte die Handschrift eben von dem genann-
ten Luitfried Mötteli nach der Mitte des 15. Jahrhunderts mit den
Familiendokumenten veräußert worden und gleichwohl vorher im
Besitz derer von Hohensax gewesen sein. In diesem Zusammen-
hang dürfen wir daran denken, daß gerade das Oberrheintal, die
Heimat der Hohensax, von jeher sich als Stätte der Pflege deutscher
Dichtung und als reicher Handschriftenfundort ausgezeichnet hat.
Wir brauchen nur an die Grafen von Montfort und Werdenberg,
an Rudolf von Ems, an Hohenems zu erinnern, das die beiden
wichtigsten Nibelungenhandschriften und vermutlich auch den
Cod. 857 der Stiftsbibliothek in St. Gallen mit Wolfram von
Eschenbachs Parcival, Willehalm und das Nibelungenlied (B)
beherbergt hat.
Wie Johann Philipp von Hohensax, als er 1593 bei seinem
Abschied aus pfälzischen Diensten aus wissenschaftlichem Interesse
die Handschrift von seinem kurfürstlichen Gönner nach seiner
könnte. Nicht daß durch die Hohensax der Ruhm der Maness
ernstlich in Frage gestellt werden soll — dagegen spricht schon
HAnlaub unverkennbar — immerhin ist es auffallend, daß von
den beiden Ahnen der Sax, Herrn Heinrich und Bruder Eberhard,
der letztere als einziger Vertreter des geistlichen Minneliedes in
unserer Handschrift erscheint. Auch sein Bild zeichnet sich vor
den anderen dadurch aus, daß es das einzige ist, dessen Spruch-
band beschrieben ist. Irgendwelche nähere Beziehungen der Sax
zu dem liederfrohen Kreis, dem die Handschrift in ihrer Urschrift
ihre Entstehung verdankt, scheinen in Betracht zu kommen.
Durch das Burgrecht mit Zürich unmittelbar verbunden33 stand
das Geschlecht in regem Verkehr mit dem Patriziat der Stadt.
Zeller-Werdmüller34 bemerkt, es werde vielfach angenommen,
daß „Johann Philipp von Hohensax den Codex als ein altes Familien-
erbstück besessen habe. Dies ist indessen sehr fraglich, (heißt es
weiter) denn im Jahr 1575 erwiderte er auf eine Anfrage von Josias
Simmler in betreff derer von Hohensax, daß die Familienpapiere
und Dokumente zum größten Teil von Luitfried Mötteli, Vormund
der Kinder von Hohensax und Pfandherr von Forstegk, nach Mitte
des 15. Jahrhunderts entfremdet und beseitigt worden. . . Wäre
Johann Philipp der Codex damals [1575] schon bekannt gewesen,
sicher würde er nicht ermangelt haben, von den in der Sammlung
eingereihten zwei Minnesängern Albrecht (vielmehr Heinrich!] und
Bruder Eberhart von Sax, dem befreundeten Gelehrten Kenntnis
zu geben.“ Indessen könnte die Handschrift eben von dem genann-
ten Luitfried Mötteli nach der Mitte des 15. Jahrhunderts mit den
Familiendokumenten veräußert worden und gleichwohl vorher im
Besitz derer von Hohensax gewesen sein. In diesem Zusammen-
hang dürfen wir daran denken, daß gerade das Oberrheintal, die
Heimat der Hohensax, von jeher sich als Stätte der Pflege deutscher
Dichtung und als reicher Handschriftenfundort ausgezeichnet hat.
Wir brauchen nur an die Grafen von Montfort und Werdenberg,
an Rudolf von Ems, an Hohenems zu erinnern, das die beiden
wichtigsten Nibelungenhandschriften und vermutlich auch den
Cod. 857 der Stiftsbibliothek in St. Gallen mit Wolfram von
Eschenbachs Parcival, Willehalm und das Nibelungenlied (B)
beherbergt hat.
Wie Johann Philipp von Hohensax, als er 1593 bei seinem
Abschied aus pfälzischen Diensten aus wissenschaftlichem Interesse
die Handschrift von seinem kurfürstlichen Gönner nach seiner