Die Verbalformen des abhängigen Satzes im Nubischen.
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T. 1003, 94: bei'san giha'lcitir'i ä'iveris'ran'g abiddi «sie stiegen
aus nach den Richtungen, nach denen sie wollten». D. Alm. § 85:
gellabä'nlci er wil'gi nal'sin'i'gonon ban'i'ho'na? «hast du mit den
Kaufleuten, die du gestern sahst, gesprochen?»; ibd. asej'i tinda-
rib'i’g ballite'rann'i'gi «die Städte, deren Straßen man pflastert».
Bei nachstehendem Beziehungswort erhält nur dieses das
Pluralformans; vgl. F. Erm. T. I, Jh. XVII, 6: Irin äi'ga den'sm
ädam'i'rrga «die Menschen, die du mir gegeben hast»; K. Sch.
N. T. 525, 5; bi'gärvran ar we’sun'na lon'rged «sie färben mit den
Farben, die wir nannten».
Der Inf. tog'i'nan kommt in relativischer Verwendung nur
vor Rein. p. 300, 13; ai Irin den’nan malle'dog gurr'd'fw «ich
freue mich über alles, was du mir gibst»; Rein. Wb. s. v. Jam:
ai Jcdb'i'nän'ga (m'nan'gä) Imnn'ir «ich habe zu essen (zu trinken)».
Für den ersten Satz hat die D-Paralelle den Subj. den'in; ist M
den'nan verhört oder verschrieben für den'in? Jedenfalls scheint
es vereinzelt dazustehen. Nebenbei auch der einzige Beleg, wo
dieser Inf. ein genetivisches Subjekt hat (s. p. 58).
II. Subj. und 1 nff. als Bestimmung des Verbums.
Subj. und Inff. dienen als Verbalform des Nebensatzes, der
nähere Bestimmungen des Prädikats enthält. Das logische Ver-
hältnis zwischen Haupt- und Nebensatz wird dabei durch Postpos.
und verwandte Elemente angegeben. Man kann dann in Anleh-
nung an das uns geläufige Schema die Gruppen der Objekts-,
Temporal-, Kausalsätze usw. unterscheiden, darf aber nicht ver-
gessen, daß das logische Unterschiede sind, die an sich nicht in
der Sprache liegen, und daß ein "Temporalsatz mit K -gad einem
solchen mit -do nicht näher und nicht ferner steht als einem 'Ver-
gleichssatz’ mit -dogo'r.
Eine scharfe Grenze zum Attributsatz ist nicht immer zu
ziehen. Denn wenn auch mn. bereits beide Gebrauchsweisen voll
ausgebildet nebeneinander stehen, so ist doch wahrscheinlich, daß
im Nub. der gleiche Entwicklungsprozeß vorliegt, den wir im
Deutschen (und entsprechend in vielen anderen Sprachen) verfolgen
können, wo sich aus dem Relativpronomen 'das’ die Konjunktion
daß’ entwickelt hat. Wenn es dann weiter heißt läs'sm'na (aus
-n'la) «als er kam», so wird da sicher nichts Relativisches emp-
funden. In dem gleichbedeutenden läs'sm wagt'i’ga liegt jedoch
ein «zu der Zeit, zu welcher er kam» noch ziemlich auf der Hand.
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T. 1003, 94: bei'san giha'lcitir'i ä'iveris'ran'g abiddi «sie stiegen
aus nach den Richtungen, nach denen sie wollten». D. Alm. § 85:
gellabä'nlci er wil'gi nal'sin'i'gonon ban'i'ho'na? «hast du mit den
Kaufleuten, die du gestern sahst, gesprochen?»; ibd. asej'i tinda-
rib'i’g ballite'rann'i'gi «die Städte, deren Straßen man pflastert».
Bei nachstehendem Beziehungswort erhält nur dieses das
Pluralformans; vgl. F. Erm. T. I, Jh. XVII, 6: Irin äi'ga den'sm
ädam'i'rrga «die Menschen, die du mir gegeben hast»; K. Sch.
N. T. 525, 5; bi'gärvran ar we’sun'na lon'rged «sie färben mit den
Farben, die wir nannten».
Der Inf. tog'i'nan kommt in relativischer Verwendung nur
vor Rein. p. 300, 13; ai Irin den’nan malle'dog gurr'd'fw «ich
freue mich über alles, was du mir gibst»; Rein. Wb. s. v. Jam:
ai Jcdb'i'nän'ga (m'nan'gä) Imnn'ir «ich habe zu essen (zu trinken)».
Für den ersten Satz hat die D-Paralelle den Subj. den'in; ist M
den'nan verhört oder verschrieben für den'in? Jedenfalls scheint
es vereinzelt dazustehen. Nebenbei auch der einzige Beleg, wo
dieser Inf. ein genetivisches Subjekt hat (s. p. 58).
II. Subj. und 1 nff. als Bestimmung des Verbums.
Subj. und Inff. dienen als Verbalform des Nebensatzes, der
nähere Bestimmungen des Prädikats enthält. Das logische Ver-
hältnis zwischen Haupt- und Nebensatz wird dabei durch Postpos.
und verwandte Elemente angegeben. Man kann dann in Anleh-
nung an das uns geläufige Schema die Gruppen der Objekts-,
Temporal-, Kausalsätze usw. unterscheiden, darf aber nicht ver-
gessen, daß das logische Unterschiede sind, die an sich nicht in
der Sprache liegen, und daß ein "Temporalsatz mit K -gad einem
solchen mit -do nicht näher und nicht ferner steht als einem 'Ver-
gleichssatz’ mit -dogo'r.
Eine scharfe Grenze zum Attributsatz ist nicht immer zu
ziehen. Denn wenn auch mn. bereits beide Gebrauchsweisen voll
ausgebildet nebeneinander stehen, so ist doch wahrscheinlich, daß
im Nub. der gleiche Entwicklungsprozeß vorliegt, den wir im
Deutschen (und entsprechend in vielen anderen Sprachen) verfolgen
können, wo sich aus dem Relativpronomen 'das’ die Konjunktion
daß’ entwickelt hat. Wenn es dann weiter heißt läs'sm'na (aus
-n'la) «als er kam», so wird da sicher nichts Relativisches emp-
funden. In dem gleichbedeutenden läs'sm wagt'i’ga liegt jedoch
ein «zu der Zeit, zu welcher er kam» noch ziemlich auf der Hand.