30
Hans Abel:
Sicl-el-homär in urt'igir'Tg weg’ekd‘li ’on’i Tcir-on «Sid-el-homär kam,
indem er dieses Vieh trieb»; Roch. p. 79, 4; sultan’a kir'os'san'i
hohnon «nachdem sie ihn zum Sultan gemacht hatten, sprach er
Recht»; Erz. 40: nog'id’do tör'a’ft'n'i murt'S nähnah’on «als er das
Haus eben betrat, wieherte das Pferd»; L. Mc. II, 19: misse’g enn’-
inna nogodo ten'ni elgon tel’logo ag’in’i? «fasten sie, solange ihr
Bräutigam bei ihnen weilt?» usw. Bei den 1. sg. prs. und prt.
ist nicht zu entscheiden, ob ein Subj. ohne Postpos. nach II i)
oder ein Ind. unterordnendem -i- vorliegen soll, so Erm. T. II,
137: öll a’fi'r’i äiga kus’ol’Un «es ist der, der mich löste, als ich
hing»; Rein. p. 227, 19: saläm’ga tis’s’i urud'dem'mon'on «als ich sie
begrüßte, antwortete sie mir nicht». Sichere positive Subj.-Formen
mit "unterordnendem -i- kenne ich nur Rein. p. 184, 5: ai m'gir
bah'i'si'i gän’san «als ich so sagte, da kauften sie» und Rein. § 442:
oho ana'fi’sin’i ai hudiid a'me's «solange mein Vater lebte, war ich
klein»; diese zwei Stellen sind gegenüber den rd. 100 von -on'i
ganz vereinzelt. Seltsamerweise ist es beim neg. Verbum anders;
da tritt -i an den Subj. Vgl. Erm. T. I, Jh. XVII, 5: ikräm ai’m
il’log ir elgon wek’ka hilg’i’mm’in'i firg’i’hes'sin’ga «die Verklärung,
die ich bei dir hatte, als du noch nichts geschaffen hattest»;
Erm. T. I, Jh. XII, 35: tanh’an dulumma dmv’ig’g’i’mm'in’i «geht,
damit euch die Finsternis nicht erreiche»; Rein. p. 204, 13: gu'a
mtri da’mun’in'i «gehend, ohne daß eine Behörde existiert»; L.
Mc. XIV, 30: wig’nün’in'i ämveHa «ehe er kräht» (NB. neben dem
-i noch ein postpositives Element). Ob auch an den neg. Ind. dieses
-i treten kann, ist nicht auszumachen, da solches nicht von der
oben p.8f. behandelten unflektierten Form tög’niin usw. zu trennen
wäre, wenigstens nicht in der fast allein in Betracht kommenden
3. sg. Die 3. pl. unterscheidet ja Ind. und Subj. nicht, in der
1. sg. wäre ein Ind. -j- -i praktisch vom Subj. nicht zu trennen,
die anderen Personen kommen nicht vor. Wie überhaupt 'unter-
ordnendes -i- nirgends bei der 2. sg. und pl. belegt ist.
Für das bedeutungslos gewordene -i scheide ich alles aus,
wo man zur Not ein Temporalverhältnis konstruieren könnte, selbst
wenn dadurch Satzungetüme entstehen wie Roch. p. 94, 5 ff., wo zwei-
maligem -on'i, außerdem einer Reihe von vb. conj. erst nach zwei-
einhalb breiten Druckzeilen das abschließende vb. fin. issig’on fol-
gen würde; auch die kleinen Erzählungen bei Alm. p. 180ff. wür-
den dann aus recht großen Sätzen bestehen, vgl. besonders Nr. 4,
die einen einzigen Satz von zehn Zeilen darstellte. Es gibt ja
Hans Abel:
Sicl-el-homär in urt'igir'Tg weg’ekd‘li ’on’i Tcir-on «Sid-el-homär kam,
indem er dieses Vieh trieb»; Roch. p. 79, 4; sultan’a kir'os'san'i
hohnon «nachdem sie ihn zum Sultan gemacht hatten, sprach er
Recht»; Erz. 40: nog'id’do tör'a’ft'n'i murt'S nähnah’on «als er das
Haus eben betrat, wieherte das Pferd»; L. Mc. II, 19: misse’g enn’-
inna nogodo ten'ni elgon tel’logo ag’in’i? «fasten sie, solange ihr
Bräutigam bei ihnen weilt?» usw. Bei den 1. sg. prs. und prt.
ist nicht zu entscheiden, ob ein Subj. ohne Postpos. nach II i)
oder ein Ind. unterordnendem -i- vorliegen soll, so Erm. T. II,
137: öll a’fi'r’i äiga kus’ol’Un «es ist der, der mich löste, als ich
hing»; Rein. p. 227, 19: saläm’ga tis’s’i urud'dem'mon'on «als ich sie
begrüßte, antwortete sie mir nicht». Sichere positive Subj.-Formen
mit "unterordnendem -i- kenne ich nur Rein. p. 184, 5: ai m'gir
bah'i'si'i gän’san «als ich so sagte, da kauften sie» und Rein. § 442:
oho ana'fi’sin’i ai hudiid a'me's «solange mein Vater lebte, war ich
klein»; diese zwei Stellen sind gegenüber den rd. 100 von -on'i
ganz vereinzelt. Seltsamerweise ist es beim neg. Verbum anders;
da tritt -i an den Subj. Vgl. Erm. T. I, Jh. XVII, 5: ikräm ai’m
il’log ir elgon wek’ka hilg’i’mm’in'i firg’i’hes'sin’ga «die Verklärung,
die ich bei dir hatte, als du noch nichts geschaffen hattest»;
Erm. T. I, Jh. XII, 35: tanh’an dulumma dmv’ig’g’i’mm'in’i «geht,
damit euch die Finsternis nicht erreiche»; Rein. p. 204, 13: gu'a
mtri da’mun’in'i «gehend, ohne daß eine Behörde existiert»; L.
Mc. XIV, 30: wig’nün’in'i ämveHa «ehe er kräht» (NB. neben dem
-i noch ein postpositives Element). Ob auch an den neg. Ind. dieses
-i treten kann, ist nicht auszumachen, da solches nicht von der
oben p.8f. behandelten unflektierten Form tög’niin usw. zu trennen
wäre, wenigstens nicht in der fast allein in Betracht kommenden
3. sg. Die 3. pl. unterscheidet ja Ind. und Subj. nicht, in der
1. sg. wäre ein Ind. -j- -i praktisch vom Subj. nicht zu trennen,
die anderen Personen kommen nicht vor. Wie überhaupt 'unter-
ordnendes -i- nirgends bei der 2. sg. und pl. belegt ist.
Für das bedeutungslos gewordene -i scheide ich alles aus,
wo man zur Not ein Temporalverhältnis konstruieren könnte, selbst
wenn dadurch Satzungetüme entstehen wie Roch. p. 94, 5 ff., wo zwei-
maligem -on'i, außerdem einer Reihe von vb. conj. erst nach zwei-
einhalb breiten Druckzeilen das abschließende vb. fin. issig’on fol-
gen würde; auch die kleinen Erzählungen bei Alm. p. 180ff. wür-
den dann aus recht großen Sätzen bestehen, vgl. besonders Nr. 4,
die einen einzigen Satz von zehn Zeilen darstellte. Es gibt ja