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Liebich, Bruno; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1921, 7. Abhandlung): Materialien zum Dhātupāṭha — Heidelberg, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.37797#0058
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58

Bruno Lieb ich:

die Yogavrtti: anusisyate vyäkhyayate lalcsanasvarupabhedopäyaphalair
yena tad anusäsanam. arm bezeichnet in diesem Wort eben nicht
zeitlich nach' (eine Bedeutung, die es überhaupt sehr selten hat),
sondern räumlich (den Unterricht, der) einer bestimmten Bahn
folgt (anur lakraye), die methodisch geordnete Lehre, weshalb
sabda-, linga-, yoga-anusasanam recht eigentlich die Titel des
Lehrbuchs dieser Wissenschaften sind, ohne den von Jacobi
angenommenen Nebensinn. Candragomin nennt seine Grammatik
ähnlich sabdalaksanam. Die Worte Atha sabdänusasanam am Anfang
des Mahäbhäsya sind Überschrift und Anfang von P a n i n i ’ s
grammatischem Werk (von dem der Sütrapätha nur den Hauptteil
bildet), stehen daher mit Recht auch am Anfang von Böhtlingks
Panini-Ausgabe (1887), und werden sowohl in der Käsikä Vrtti
wie im Mahäbhäsya erläutert. Das Mahäbhäsya hingegen ist kein
selbständiges Werk, sondern ein kritischer Kommentar in erster
Linie zu Kätyäyana’s Värttika, in zweiter auch zu Panini’s Sütra,
und bezeichnet sich daher in den Unterschriften immer nur als
vycikarana-mahäbhäsya. Und ebenso verhält es sich mit den Worten
Atha yogänusäsanam, sie sind der Anfang des Yogasästra und
des Yogasütra zugleich und werden ebenfalls sowohl in der Vrtti
(s. o.) wie im Bhäsya kommentiert.
Wenn nun schon Gaudapäda um 700 n. Uhr. (über die
Identität des Särhkhya- mit dem Vedänta-Lehrer dieses Namens
s. Garbe Sä. Ph.2 S. 87) im Kommentar zu Säiiikhya-Kärikä 23
zwei Sütras aus Patanjali’s Yogasütra (II, 30 und 32) zitiert und
Patanjali obendrein als Verfasser nennt, so werden wir auch kein
Bedenken tragen, in der Aufzählung der fünf vrtti bei Sankara
zu V.S. II, 4, 12 ein Zitat aus Yogasütra I, 6 anzuerkennen, wenn
es auch, weil in den Satz hineingezogen, mit näma statt mit iti
schließt. Wird doch auch Yogasütra II, 44 von Sankara zitiert
(als Smrti, vgl. Deussen, S. d. V., S. 40)! Dagegen braucht der als
Zitat aus dem Yogasästra (nicht Yogasütra) angeführte Satz zu V. S.
II, 1, 3: atha tattvadarsanopäyo yogah 'nun ist der Yoga ein Mittel
zum Schauen des Absoluten', kein Stück des Sütrapätha zu sein,
geschweige dessen Anfang, sondern kann aus einem alten Kom-
mentar des Y. S. stammen, da ja atha uicht nur in der Überschrift,
sondern auch innerhalb der Diskussion verwendet wird. Aus diesem
Satze läßt sich also wohl nicht schließen, daß Patanjali 'bis ins 9.
Jh. noch nicht als einzige oder auch nur als eine bedeutende Auto-
rität für den Yoga galt’, um so weniger, als Väcaspatimisra (um
 
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