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Spiegelberg, Wilhelm; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1923, 6. Abhandlung): Ägyptische Verpfründungsverträge mit Vermögensabtretungen — Heidelberg, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.38047#0009
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Ägyptische Verpfründungsverträge mit Yermögensabtretungen. 9
I. In A steht , in D d^^e^°da. Das wäre mh^j-tjt
zu lesen und zu übersetzen „ich habe dich gefüllt“ etwa in dem
Sinne „ich habe dich befriedigt“ oder „voll bezahlt“. Ich glaube
aber, daß diese Schreibungen nicht in Ordnung sind1. Denn es
handelt sich hier um eine bekannte Wendung im Anfang vieler
Kaufverträge, bei der sonst stets das Verbum in der 2. Person
und das Objekt in der 1. Person steht2, also mh^k-ti „du hast mich
gefüllt“ oder mh^k-tjn „du hast uns gefüllt“. Danach habe ich
mh^t-ti „du (Frau) hast mich gefüllt“ d. h. voll bezahlt oder befrie-
digt emendiert. In jedem Fall liegt die stereotype Einleitungsformel
der Kaufurkunden vor, die besonders in der frühen Ptolemäerzeit
anzutreffen ist, und später mehr und mehr verschwindet. Auch
in der ersten Ptolemäerperiode kann sie beliebig stehen oder weg-
gelassen werden, wie das auch unsere Gruppe lehrt, in der sie 2mal
(A.D.) steht und einmal (C) fehlt (B ist zerstört). Sie ist also kein
besonderes Merkmal der hier besprochenen Urkundengruppe.
II. Die Deutung dieser Verträge hängt ganz von der richtigen
Erklärung des Ausdrucks ’r-shi ab, der bisher nur in der Bedeutung
„Macht haben, verfügen über“'3 4 bekannt war. Daß diese hier keinen
Sinn gibt, werden die Ausführungen des letzten Teils zeigen, aber
ich will schon an dieser Stelle kurz hervorheben, daß es schlechter-
dings unverständlich wäre, wenn die Frau als Sicherung ihrer For-
derung die Verfügung über die Mumie und das Begräbnis des Man-
nes bekäme. Den Gegenwert für das „Silber“ hat sie ja durch das
gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Mannes er-
halten. Was sollte da noch am Schlüsse die Überweisung der
Mumie ? Dieser Schlußzusatz muß vielmehr die eigentliche Gegen-
leistung der Frau für das „Silber“ enthalten. Demnach kann hier
die Bedeutung von 'r-shi „Macht haben über“ nicht zutreffend
sein. Man muß also nach einem andern Sinn suchen, der in den
Zusammenhang paßt. Ich habe in einem Aufsatz über den Gott
Xsc7ug'£)u<A gezeigt, daß die demotische Schreibung ’r-shi auf altaeg.
’r-shr „Pläne machen“ zurückgeht, und für diesen alten
1 D ist auch sonst inkorrekt, siehe S. 6, Anm. 2. — Im übrigen vergl.
Sethe: Bürgschaftsurkunden S. 261/2 §11, auf dessen Ausführungen ich
erst während der Korrektur aufmerksam wurde.
2 Siehe Rylands Pap. III, S. 152, Anm. 5, S. 280, Anm. 2. — Haus-
waldt Pap. S. 7, Anm. 6.
3 So zuerst von Griffith: Stories, S. 184, bestimmt, der es richtig in
kopt. epiyiuji „Macht“ wieder erkannt hat.
4 Aeg. Zeitschrift 58, S. 67.
 
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