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Hampe, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1923, 8. Abhandlung): Papst Innozenz IV. und die sizilische Verschwörung von 1246 — Heidelberg, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.38049#0015
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Papst Innozenz IV. und die sizilische Verschwörung von 1246.

15

Gerade unter diesem Gesichtspunkt verdient das zeitliche Zu-
sammenfällen der Verschwörung von Grosseto mit der Erhebung
des thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe zum Gegenkönig Be-
achtung. Sollten nicht dadurch die Kräfte des Thronfolgers Kon-
rad IV. in Deutschland gebunden werden, während man sich seines
sizilischen Erbreiches bemächtigte? Nur mit den erheblichsten
Geldopfern war es der Kurie gelungen, den Landgrafen und seinen
Anhang im Reiche der Annahme der Krone geneigt zu machen. Für
eine große kriegerische Unternehmung gleichzeitig in Italien blieben
schlechthin keine Mittel übrig. Und doch bot nur ein Angriff auf
allen Fronten Aussicht auf Erfolg, damit der mächtige Gegner nicht
seine Kräfte auf die eine bedrohte Stelle hinüberwerfen könne. Hat
diese Erwägung Sizilien gegenüber auf den Weg der heimlichen Ver-
schwörung geführt, die es ermöglichen sollte, im Süden ohne allzu
große Anstrengungen zum Ziel zu kommen? Und hat umgekehrt
die Aussicht, den gefürchteten Kaiser auf diese Weise loszuwerden,
dem schwankenden Landgrafen die Entscheidung erleichtern helfen ?
Eben dies ist es, was Friedrich später (im Frühjahr 1247) in seiner
bekannten Anklageschrift gegen den Papst in unverhüllten Worten
behauptet hat1. Als Innozenz Sizilien an Könige und Fürsten ver-
geblich ausgeboten habe, „conspiratores in necem nostram de
familie nostre visceribus luctuoso stipendio comparavit, ut sic ob-
staculo vite nostre sublato ad vacans imperium — vocati liberius
tanquam ad nuptias introirent. Et cum factum, esse iam crederet,
quod velut domestica macbinatione confectum futurum indubitabi-
liter extimabat, lantgravium Thuringie de domo et genere nostro
natum, sacramento sibi de morte nostra secuta corporaliter prestito,
per quosdam ecclesiasticos principes — erexit in regem“. Friedrich
behauptet, dies sei für die ganze Welt notorisch, da es durch Tat-
sachen klarer als das Licht bewiesen werde. Gleichwohl kommt
dieser Parteianklage mitten im leidenschaftlichsten Streit ein objek-
tiver Beweiswert natürlich nicht zu.
Der Kaiser hat aber schon ein Jahr früher, am 15. April 1246,
also bald nach den Märzereignissen eine Äußerung des Bischofs
Heinrich von Bamberg mitgeteilt, die auf Ähnliches hinauslaufen
würde. Dieser frühere Anhänger Friedrichs war nach dem Konzil
von Lyon zur Kurie abgeschwenkt und hatte sich von ihr Bestäti-
gung und Weihe geholt, war aber im Winter auf der Rückreise von
dort auf deutschem Boden von kaiserlichen Getreuen, insbesondere

1 Reg. Imp. V, 3617 — IIuill.-Breh. VI, 517ff.
 
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