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Fabricius, Ernst; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1924/25, 1. Abhandlung): Über die Lex Mamilia Roscia Peducaea Alliena Fabia — Heidelberg, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.38943#0012
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4

Erinst Fabricius:

der Lex Mamilia Roscia Peducaea Alliena Fabia identisch sein
müsse, daß das Gesetz also wahrscheinlich kurz vor dem Jahre 51,
der von Mommsen angenommenen Abfassungszeit der Bücher de
legibus, erlassen worden sei1. Während Rudorff auch nach
Mommsens abweichender Stellungnahme an seiner Meinung von
der Identität des Gesetzes mit einer Lex agraria des Caligula fest-
hielt2, ergab sich für Mommsens Ansicht eine scheinbar evidente
Bestätigung aus der 1870 entdeckten Lex Ursonensis vom Jahre
44 v. Chr., wo c. 54 der Lex Mamilia Roscia Peducaea Alliena Fabia
fast wörtlich als c. 104 wiederkehrt3. Die Ansicht von dem cäsa-
rischen Ursprünge des Gesetzes ist seitdem so sehr herrschend ge-
worden, daß es vielfach geradezu als Lex Julia agraria vom
Jahre 59 angeführt wird.
Bei Mommsens Erklärung blieb indes das eine Bedenken be-
stehen, daß die von einer Subkommission ausgearbeiteten Aus-
führungsbestimmungen des cäsarischen Ackergesetzes als eigene
Lex mit den Namen der Mitglieder dieser Kommission sollten be-
zeichnet worden sein4. Diese Schwierigkeit hat besonders Willems
betont : sowohl die Anführung als lex Mamilia bei Cicero, wie erst
recht der Name des Gesetzes im Corpus agrimensorum ließen auf
ein durch ordentliche Staatsbeamte beantragtes, in aller Form
durchgebrachtes Gesetz schließen. Die Beamten könnten, woran
übrigens Mommsen selbst bereits gedacht hatte, wohl nur Volks-
tribunen gewesen sein. Willems betrachtet deshalb als Urheber
des Gesetzes außer einem sonst unbekannten [U.] Mamilius \Lime-
tanus], einem etwaigen Enkel des Tribunen vom Jahre 109 v. Chr.,
die Cäsarianer L. Roscius Fabatus und A. Allienus, Prätoren des
Jahres 49, Sex. Peducaeus, den Freund Ciceros, der im Jahre 48
1 Mommsen, Über die lex Mamilia Roscia Peducaea Alliena Fabia,
—Schriften d. röm. Feldmesser II 223ff. = Gesammelte Schriften V 200ff.
2 Die Schriften der röm. Feldmesser II 244ff.
3 Mommsen, CIL I p. 120 = Ges. Schriften I 207. Vgl. die Gegenüber-
stellung beider Texte unten S. 8.
4 Auch Rudorff kommt bei seiner Hypothese nicht um dieses Bedenken
herum. Er sagt a. a. 0. 245: „Die einzige Schwierigkeit machen die fünf
Namen.“ So heißt es auch bei Bruns in den neuen Auflagen der Fontes:
quo spectenl quinque nomina in corpore gromaticorum praescripta parum apparet.
Ed. Meyer, Caesars Monarchie u. das Principat des Pompeius I 65 Anm.
hält Mamilius und seine Genossen für Techniker, denen die Ausarbeitung der
Details von Caesar überwiesen gewesen sei. Vgl. auch Vancura, Leges agrariae,
Realencyclop. d. Altertumswissensch. XII (1924) 1185.
 
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