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Heinrich Mitteis:
einen bisher nur wenig beachteten Punkt größtes Gewicht: auf die
Großschreibung des ,,Deinde“, das er nicht für zufällig und ver-
sehentlich, sondern für eine bewußte Markierung eines Satz-
anfanges hält; er tritt einen langen Beweis dafür an, daß Majuskeln
in aller Regel einen neuen Satz einführen wollen* 1. Damit kommt er
zu der schon von Schambach vertretenen ,,Zweisätzigkeit“ der
narratio, und folgert konsequent weiter, daß dann nur trina ergänzt
werden könne. Um dies zu prüfen, soll hier zunächst ein zwei-
sätziges, dem oben gegebenen einsätzigen nachgebildetes Schema
gegeben werden:
Proinde . . . noverit Universitas
(/) qualifer Henricus ....
(1) eo quod ecclesiarum .... libertatem oppresserat
(2) ex instanti principum querimonia . . . . citatione vocatus
maiestati nostre presentari contempserit et . . proscriptionis
nostre inciderit sententiam.
II Deinde
(1) quoniam . . . crassari non destitit
(2) legitimo trino edicto .... citatus
(3) eo quod . . . . se absentasset.
contumax iudicatus est.
Bei dieser Auflockerung des Satzgefüges — das bedarf wohl
keiner weiteren Ausführungen mehr — wäre eine Schließung der
Lücke durch ,,quia“ gänzlich ausgeschlossen, da dieses in der Luft
hängen würde; seine früheren Prädikate contempserit und inciderit
werden ja jetzt direkt von qualiter regiert! Daß dieser Konjunktiv
des ersten Satzes, an dem noch Güterbock entscheidend Anstoß
nahm, sowohl der klassischen Latinität als dem Stile der Friedrich-
Urkunden entspricht, hat Erben im Anschluß an Schambach zur
vollen Gewißheit erhoben. Wäre also die Zweisätzigkeit damit
fallen die Beschädigungen durch frühere Faltung mehr ins Auge als auf der
Wiedergabe Güterbocks, wo auch der gelbliche Ton des Pergaments nicht
gut getroffen ist, der die Schrift noch schemenhafter erscheinen läßt.
1 Allerdings ist ihm hierin von Holtzmann bereits widersprochen
worden (D. Lit.-Ztg. 1926, Sp. 1058). Seit wann die Großschreibung des
Pluralis majestaticus „Nos“ üblich war, müßte noch nachgeprüft werden;
so könnte sich etwa der aus Stumpf 4272 hergeleitete Einwand Holtzmanns
erledigen.
Heinrich Mitteis:
einen bisher nur wenig beachteten Punkt größtes Gewicht: auf die
Großschreibung des ,,Deinde“, das er nicht für zufällig und ver-
sehentlich, sondern für eine bewußte Markierung eines Satz-
anfanges hält; er tritt einen langen Beweis dafür an, daß Majuskeln
in aller Regel einen neuen Satz einführen wollen* 1. Damit kommt er
zu der schon von Schambach vertretenen ,,Zweisätzigkeit“ der
narratio, und folgert konsequent weiter, daß dann nur trina ergänzt
werden könne. Um dies zu prüfen, soll hier zunächst ein zwei-
sätziges, dem oben gegebenen einsätzigen nachgebildetes Schema
gegeben werden:
Proinde . . . noverit Universitas
(/) qualifer Henricus ....
(1) eo quod ecclesiarum .... libertatem oppresserat
(2) ex instanti principum querimonia . . . . citatione vocatus
maiestati nostre presentari contempserit et . . proscriptionis
nostre inciderit sententiam.
II Deinde
(1) quoniam . . . crassari non destitit
(2) legitimo trino edicto .... citatus
(3) eo quod . . . . se absentasset.
contumax iudicatus est.
Bei dieser Auflockerung des Satzgefüges — das bedarf wohl
keiner weiteren Ausführungen mehr — wäre eine Schließung der
Lücke durch ,,quia“ gänzlich ausgeschlossen, da dieses in der Luft
hängen würde; seine früheren Prädikate contempserit und inciderit
werden ja jetzt direkt von qualiter regiert! Daß dieser Konjunktiv
des ersten Satzes, an dem noch Güterbock entscheidend Anstoß
nahm, sowohl der klassischen Latinität als dem Stile der Friedrich-
Urkunden entspricht, hat Erben im Anschluß an Schambach zur
vollen Gewißheit erhoben. Wäre also die Zweisätzigkeit damit
fallen die Beschädigungen durch frühere Faltung mehr ins Auge als auf der
Wiedergabe Güterbocks, wo auch der gelbliche Ton des Pergaments nicht
gut getroffen ist, der die Schrift noch schemenhafter erscheinen läßt.
1 Allerdings ist ihm hierin von Holtzmann bereits widersprochen
worden (D. Lit.-Ztg. 1926, Sp. 1058). Seit wann die Großschreibung des
Pluralis majestaticus „Nos“ üblich war, müßte noch nachgeprüft werden;
so könnte sich etwa der aus Stumpf 4272 hergeleitete Einwand Holtzmanns
erledigen.