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Lohmeyer, Ernst; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1927/28, 4. Abhandlung): Kyrios Jesus: eine Untersuchung zu Phil. 2,5-11 — Heidelberg, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.38938#0036
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36

Ernst Lohmeyer:

für das Wort „Knecht“ ein religiöser Sinn gefordert. So wäre es
denn als „Knecht Gottes“ zu verstehen, wie das Volk Israel sich
und zahlreiche seiner großen Gestalten wußte, und es hieße nichts
anderes, als daß dieser „Knecht“ in Gottes Diensten steht?
Aber diese Bedeutung wird wiederum nicht dem Gedanken der
Ivenose gerecht. So kann das Wort „Knecht“ nur den Sinn haben,
daß die äußerste menschliche Niedrigkeit notwendig und von der
göttlichen Bedeutung dieser Gestalt gefordert ist. Beides muß
also in ihm liegen: Er ist „Knecht“ zum Zeichen menschlicher
Niedrigkeit und göttlicher Hoheit. Dieser Doppelsinn ist mit dem
Begriffe „Knecht“ paradigmatisch nur in den Ebed-Jahwe-
Liedern Deuterojesajas gegeben, besonders in c. 53. So steht
also die Betrachtung des geschichtlichen Lebens dieser göttlichen
Gestalt unter den Gedanken Deuterojesajas1. Darum kann diese
Zeile noch fern von allen konkreten Bestimmungen der Ge-
schichte bleiben; man wird nicht einmal sagen dürfen, daß ihre
Worte sich auf die Geburt beziehen müssen. Sie leben noch
ganz von der Reinheit und Allgemeinheit göttlichen Sinnes, der
in der Niedrigkeit dieser Knechtsgestalt anschaubar wird, wie sie
in den deutero-jesajanischen Liedern als göttliche Prophetie nie-
dergelegt ist.
Deshalb ist es auch notwendig, daß das geschichtliche Moment
in der letzten Zeile noch einmal betont werde, wie denn auch in
Jesaja c. 53 alle Schilderung auf das äußere Dasein des Ebed-Jahwe
sich bezieht. In dieser Zeile ist es rein in seiner sinnlichen und zeit-
lichen Wirklichkeit hingestellt. Denn der Ausdruck 6gohoga hat
nichts von Bild- und Scheinhaftem an sich, sondern meint wie
seine semitischen Grundwörter eine biologische Tatsächlichkeit.
In dieser Bedeutung ist es schon durch die LXX festgelegt2. Die

1 Es ist eine schöne Bestätigung dieses Schlusses, wenn es I. Clem.
16, 2 Avohl unbeeinflußt von diesen Worten (vgl. R. Knopf im Erg.-Bd. des
Hdbch. zum NT z. St.) heißt: xö ax7]7rxpov xrj<; gsyockcoauvy)^ xou -0-soü, 6 xuptoi;
’ivjaouc; Xpiaxot;, oüx ev xojftcw aXa^ovelocf; ouSe UTTspTjfpavloo; xociTrep Suvagevot;,
äXXa xaTTsivotppwv und dann zum Beweise Jes. 53,1—12 zitiert wird. Vgl.
außerdem die zahlreichen Anspielungen auf dies Ebed-Jahve-Lied: Mt. 8,
17, Lk. 22, 37, Rm. 10, 16, Joh. 1, 29; 12, 38, Act. 8, 32f, I. Petr. 2, 22L,
Barn. 5, 2, Justin Apol. I. 50,2—11; 51, 1—5, Dial. c. Tryph. bes. 13, dann
14, 8, 32, 2, 89, 3, 97, 2 u. ö.; auch Melito bei Goodspeed, Die ältesten Apo-
logeten Fragm. IX, 312.
2 ogohoga steht in solchem Sinne etwa Dt. 4, 12. 15—18. 23. 25; I. Kg.
6,5; Ps. 105, 20; 143, 12; Ez. 1, 4L 16. 22. 26; 2,1; 8,2L; 10, 1. 8. 21L; 23, 15.
 
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