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Lohmeyer, Ernst; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1927/28, 4. Abhandlung): Kyrios Jesus: eine Untersuchung zu Phil. 2,5-11 — Heidelberg, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.38938#0039
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Kyrios Jesus.

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sowohl nach den Regeln semitischer wie griechischer Sprachen der
reine Nominativ stehen. Aber ein cop ist ausgeschlossen und findet
sich weder in den LXX noch im NT sonst in analogen Fällen1.
Endlich macht die Verknüpfung dieses Partizipiums mit dem Haupt-
verbum £Ta7T£wcoG£v Schwierigkeiten. Kann denn der Tod Beweis
menschlicher Tat sein, ist er nicht das naturbestimmte Ende jedes
menschlichen Daseins ? Und doch wird ein ethischer Sinn gefordert;
denn nur so tritt dieses Prädikat mit gleichem Gewicht dem Ixevcogev
zur Seite, nur so wird es auch der einzigen Beziehung zu der voran-
gegangenen Paränese gerecht, die durch die hier und dort sich finden-
den Worte von der „Demut“ gegeben ist. Es ist auch kein möglicher
Ausweg aus dieser Schwierigkeit, daß das naturbestimmte Ende des
Lebens ein von Gott gesetztes und um der Sache willen zu ertragendes
Schicksal sei, daß es darum ethische Gültigkeit habe, die durch die
Art des Kreuzestodes sich noch steigere. Denn alle diese Bestim-
mungen sind eingetragen. Weder ist hier von einer „Sache“ die
Rede, die dem Tode sittlichen Wert gäbe, noch von einer göttlichen
Bestimmung noch endlich zunächst von dem Kreuzestode. Sondern
der Tod an sich ist das Ziel, das die Tat der „Erniedrigung“ erreicht.
Anders gesprochen, der Tod ist nicht ein Geschehen, sondern eine
selbstmächtige und selbstverantwortliche, darum ethisch gültige
Handlung. Mit dieser paradoxen Aussage steht der Satz in dem
gleichen theoretischen Zusammenhänge, der die bisherigen Strophen
bestimmte. Ethische Setzung bedeutet Bestimmung naturhaften
Daseins. Wie in der zweiten Strophe der Anfang des menschlichen
Lebens von der Tat des L/xvcogev abhängig war, so hier sein Ab-
schluß, der Tod, von der Tat des etoctceIvcüoev. Es begreift sich
so, warum beide Worte mit gleichem Gewicht nebeneinander
stehen. Aber diese Verknüpfung von ethischer Setzung und natür-
lichem Geschehen ist nur einer göttlichen Gestalt möglich. So kann
denn auch in der ersten Zeile, mag man sie nun kausal oder temporal
oder konzessiv fassen, nicht die reine Menschlichkeit dieser Gestalt
betont sein. Was aber bedeutet dann tbc, av9-pto~o<; ? Die Lösung
ergibt sich leicht, wenn man die griechische Wendung in das Aramä-
ische überträgt; und das Recht solcher Übertragung steht nicht
1 Vgl. z. B.: Gal. 2, 17: söps-O-v^jisv xod autoi. äpuxpTMkol, in LXX
■etwa Hiob 28, 12; Ps. 16, 3; 20, 8; Prov. 16, 31; Sap. 5, 11; 8, 11; 16, 9;
Sir. 20,5; 34,8; 44,17. 20; Zeph. 3,13; Mal. 2,6u. ö. Ebenso im klassischen
Griechisch, z. B. Soph. Aj. 1135: yXin-z-qc, yap . . . 7)ups-9-7]<;, in der Koine etwa
P. Oxv. IV 743, 25; P. Gieß. I 47, 4.
 
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