VII
Einleitung.
§ 1. Die Handschrift. Das hier herausgegebene kitäb as-
suf'a aus dem al-gämL al-kablr fis-surüt von at-Tahäw! liegt in der
Kairiner Handschrift 140 fiqh hanafl (fihrist al-kutub al-'arablja al-
rnahfüza bil-kutubhäne al-hicllwija al-misrlja III 102) vor. Das Frag-
ment entstammt zusammen mit dem Manuskript 139 fiqh hanafl
(ebd.), auf dem die Ausgabe des kitäb adkar al-huqüq war-ruhün
beruhte, demselben Exemplar des Gesamtwerkes, wenn beide auch
von verschiedenen Händen herrühren. Auch die beiden Konstan-
tinopeler Fragmente (vgl. huqüq, S. VI) gehören zu dem gleichen
Exemplar und auch in ihnen wechseln die Hände. Hergestellt
wurde der Kodex für einen gewissen 'Ubaidallähdbn Muhammad ibn
'Abdalwahhäb ibn Tammäm as-SänL (oder anders zu punktieren?),
wie auf den erhaltenen Titelblättern im Anschluß an die Überschriften
gleich mitangegeben ist.
Die Handschrift besteht aus 40 Blatt von ca. 18 x 14 cm; die
Zeilenzahl nimmt von 21 bis 15, die durchschnittliche Buchstaben-
zahl der Zeilen von etwa 60 bis etwa 45 ab. Die Schrift ist klein,
gegen Ende etwas größer, unschön, verschlungen und nicht immer
sehr deutlich; Vokale fehlen fast stels, Punkte bisweilen. Eine Da-
tierung fehlt, doch ist die Schrift nicht jung; auf dem Titelblatt
des zweiten Teiles findet sich, ebenso wie in den beiden Kon-
stantinopler Fragmenten, ein (zweiter) Besitzvermerk aus Kairo von
849. Der Erhaltungszustand ist nicht besonders gut; einige Löcher,
Verluste am Blattrande und vor allem Wasserflecken erschweren
die Lesbarkeit mancher Stellen bedeutend, doch läßt sich die richtige
Lesung überall eindeutig feststellen — mit Ausnahme einiger Lücken
in I 1 a, deren Umfang im Texte annähernd wiedergegeben ist. Am
Anfang ist die Handschrift unvollständig und es wäre möglich, daß
vom Texte nur ein Blatt fehlte; diese Lücke, über deren vermut-
lichen Inhalt die Anmerkungen zu I 1 a. 5. 9e; II 9 zu vergleichen
sind, ist im Texte ebenfalls kenntlich gemacht.
Der Text des Manuskriptes ist keineswegs fehlerfrei, doch über-
all mit Sicherheit zu verbessern; die große Mehrzahl der Versehen
muß bereits in der Vorlage gestanden haben, da bei der Kollation,
Einleitung.
§ 1. Die Handschrift. Das hier herausgegebene kitäb as-
suf'a aus dem al-gämL al-kablr fis-surüt von at-Tahäw! liegt in der
Kairiner Handschrift 140 fiqh hanafl (fihrist al-kutub al-'arablja al-
rnahfüza bil-kutubhäne al-hicllwija al-misrlja III 102) vor. Das Frag-
ment entstammt zusammen mit dem Manuskript 139 fiqh hanafl
(ebd.), auf dem die Ausgabe des kitäb adkar al-huqüq war-ruhün
beruhte, demselben Exemplar des Gesamtwerkes, wenn beide auch
von verschiedenen Händen herrühren. Auch die beiden Konstan-
tinopeler Fragmente (vgl. huqüq, S. VI) gehören zu dem gleichen
Exemplar und auch in ihnen wechseln die Hände. Hergestellt
wurde der Kodex für einen gewissen 'Ubaidallähdbn Muhammad ibn
'Abdalwahhäb ibn Tammäm as-SänL (oder anders zu punktieren?),
wie auf den erhaltenen Titelblättern im Anschluß an die Überschriften
gleich mitangegeben ist.
Die Handschrift besteht aus 40 Blatt von ca. 18 x 14 cm; die
Zeilenzahl nimmt von 21 bis 15, die durchschnittliche Buchstaben-
zahl der Zeilen von etwa 60 bis etwa 45 ab. Die Schrift ist klein,
gegen Ende etwas größer, unschön, verschlungen und nicht immer
sehr deutlich; Vokale fehlen fast stels, Punkte bisweilen. Eine Da-
tierung fehlt, doch ist die Schrift nicht jung; auf dem Titelblatt
des zweiten Teiles findet sich, ebenso wie in den beiden Kon-
stantinopler Fragmenten, ein (zweiter) Besitzvermerk aus Kairo von
849. Der Erhaltungszustand ist nicht besonders gut; einige Löcher,
Verluste am Blattrande und vor allem Wasserflecken erschweren
die Lesbarkeit mancher Stellen bedeutend, doch läßt sich die richtige
Lesung überall eindeutig feststellen — mit Ausnahme einiger Lücken
in I 1 a, deren Umfang im Texte annähernd wiedergegeben ist. Am
Anfang ist die Handschrift unvollständig und es wäre möglich, daß
vom Texte nur ein Blatt fehlte; diese Lücke, über deren vermut-
lichen Inhalt die Anmerkungen zu I 1 a. 5. 9e; II 9 zu vergleichen
sind, ist im Texte ebenfalls kenntlich gemacht.
Der Text des Manuskriptes ist keineswegs fehlerfrei, doch über-
all mit Sicherheit zu verbessern; die große Mehrzahl der Versehen
muß bereits in der Vorlage gestanden haben, da bei der Kollation,