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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1931/32, 2. Abhandlung): Terremare und Rom — Heidelberg, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.40160#0042
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42

Eugen Täubler:

auf den nordöstlichen Hügeln1 vermögen den Zweifler nicht zu
überzeugen: er entzieht sich dem, was für andere in den Dingen
liegt, mit der Bemerkung, es handle sich nur um parallele Ent-
wicklung, nicht um ethnischen Zusammenhang2. Der Beweis
würde bestimmter werden, wenn sich die Fortwirkung einzelner
Elemente der Terremaren in Rom in geschichtlich heller Zeit nach-
weisen ließe. Es hat geschadet, daß der Nachweis mit untaug-
lichen Mitteln versucht wurde: noch in seiner letzten Arbeit, dem
S. 37 A., 5 zitierten Beitrag zur Festschrift für Paolo Orsi, hat Pigo-
rini (S. 255) davon gesprochen, daß der Palatin von den abgewan-
derten Terremaresiedlern wegen seiner mehr oder weniger trape-
zoiden Gestalt in Erinnerung an ihre trapezförmigen Terremaren
als Wohnsitz gewählt3, daß der Tiber und die Sümpfe den Graben
ersetzten und daß der Palatin seinen Namen von der auf ihm er-
richteten Pfahlstadt habe4. Das einzige, worauf man sich bisher
mit Recht berufen konnte, war der Mundus, aber gerade über den
Mundus der palatinischen Stadt besteht noch nicht volle Klarheit,
und auch in ihm konnten die Zweifler Analogie und nicht Abhängig-
keit sehen. Zu einem zwingenden Beweis kämen wir darum wohl
erst dann, wenn wir in Rom Erscheinungen antreffen, die hier un-
erklärbar, in den Terremaren aber verständlich sind. Methodisch
wäre dies das Prinzip des unlebendig, nur noch als Petrefakt, als
leere Form, als survival fortbestehenden Überrestes, der aus einer
älteren Form heraus verstanden werden muß, und ich glaube,
daß sich tatsächlich in dieser Art der Beweis für das Fortbestehen
terremarikoler Einrichtungen in Rom führen läßt. Von dem,
was dem später eingeführten ritus Etruscus eigentümlich ist, muß
abgesehen werden, da es sich nicht sichern läßt, daß es schon früher
von den Terremaren her üblich war, bis auf den Mundus, der hinzu-
gezogen werden kann, weil seine Lage auf dem Palatin es ausrei-

1 v. Duhn Gräberkunde I S. 431—436.
2 So E. Meyer Gesch. I 2 (1921) S. 885. Vgl. S. 40 A. 1.
3 So im Anschluß an Lanciani The ruins and excavations of ancient
Rome p. 110ff., ebenso mit anderen unhaltbaren Vergleichen Houton a. a. O.
S. 242ff.; dagegen Jordan-Huelsen Topographie der Stadt Rom 13 S. 34
A. 14 und S. 35. A. 15 und meine Bemerkungen in den Röm. Mitteil. XLI
1926 S. 213 A. 4.
4 So nach Walde Etymolog. Wörterbuch d. lat. Sprache, wo aber,
auf Grund einer ebenso falschen geschichtlichen Vorstellung, übersetzt ist
„umpfählter Ort“. Vgl. S. 44 A. 2. Die Reihe unhaltbarer Beziehungen ist
nach Pigorini noch vergrößert worden.
 
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