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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1931/32, 2. Abhandlung): Terremare und Rom — Heidelberg, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.40160#0051
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Terremare und Rom.

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Fragment gehört, auf eine andere Metaphrase des Eutrop, die noch
erhaltene des Libaniosschülers Paianios (um 380), zurückgehen1.
Es handelt sich bei der Kritik des angeblichen Diofragments aber
noch um etwas anderes. Schlägt man es nach, so sieht man, daß
Weinstock wiederum nur den Schluß berücksichtigt hat. Der
Fall liegt hier nicht so, daß auch hier das weggelassen wäre, was
einen vermißten Sachverhalt bezeugt; die nicht berücksichtigten
Worte haben mit dem Schollenwurf unmittelbar nichts zu tun, aber
wie in der Aufeinanderfolge innerhalb des Vorgangs, so gehören
in der kritischen Auswertung des Berichts Furche und Schollenwurf
zusammen. Liest man nun, daß der Stier an der Außen-, die Kuh
an der Innenseite vor dem Pfluge bedeuten sollen voup gev avSpou;
ooßspouc; slvai Tote; rat; yuvatxap yovlp,ouc; xat, tugtoz; owtoupou?,
so ist man gewarnt; man weiß dann, daß nicht Dio vorliegt,
sondern das, was eben mit Mommsens Worten gekennzeichnet
wurde.
An die Stelle Dios ist eine Metaphrase des Eutrop getreten, die
gegenüber Ovid und Plutarch nicht mehr bedeutet als Lydus. Man
könnte nun gegen Ovid und Plutarch, d. h. gegen den Mundus und
das Grubenopfer, nur noch mit dem inneren Wert der jüngeren
Überlieferung argumentieren, wie es Weinstock hauptsächlich
getan hat. Man könnte vielleicht zunächst an eine Verbindung
von Ovid-Plutarch und Paianios2-Lydus denken, erst das Gruben-
opfer und der Sulcus, dann der nicht mehr zur Stadtgründung
gehörende Schollenwurf; die in die Grube geworfene Erde als
Opfer an die in der Grube verehrte Gottheit, der Schollenwurf als
ursprünglich wohl nicht nur symbolische sondern magische, die
Besitzergreifung nicht nur andeutende sondern bewirkende
Handlung. Aber wie wollte man es verstehen, daß in den zeitlich
soweit auseinanderliegenden Berichten nur je eine Hälfte des
ganzen Berichts erhalten blieb ? Die Entscheidung muß schon für
oder gegen das Grubenopfer, für oder gegen den Schollenwurf
1 Boissevain I p. CXII. Gensel in der Realeneycl. Eutrop. Sp. I524f.
mit weiteren Literaturangaben. — Es bliebe immer noch die Frage, ob Paianios,
wie es Boissevain für Johannes Antiochenus in der ältesten römischen Ge-
schichte als möglich gelten lassen wollte, etwa Dio zu Eutrop hinzuzog. Aber
Boissevain selbst ist für Johannes Antiochenus im Vorwort (p. CXII A. 5)
noch vorsichtiger geworden als an der einen Stelle im Text, für die er es gelten
lassen wollte. Und für das Romulusfragment genügt Mommsens Urteil.
2 Ich bezeichne das Exzerpt der Kürze halber nach dieser wahrschein-
lichen Zuweisung.

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