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Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0008
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Claudius Frh. y. Sbhwerin:

8. Kuß von Evangelium und Kreuz
9. Weihwasserbesprengung mit wiederholter adiuratio hominis
10. Vollzug des Ordals.
B. Von diesem Gesamtbild weichen einzelne, an sich typische
Texte in verschiedenen Richtungen ah. Hiervon kann hier außer
Betracht bleiben die Erbringung der Probe durch einen vicarius
oder einen infans* 1. Denn einerseits betrifft sie nicht die Form,
sondern das materielle Recht des Ordals, und andererseits fehlt
jeder Grund zu der Annahme, daß etwa das älteste Ritual gerade
auf sie zugeschnitten gewesen wäre. Nur auf einem Zufall mag die
wiederholte Nichterwähnung des Opfers beruhen2. Sollte dem
anders sein und das Ritual ursprünglich das Opfer nicht enthalten
haben, so beträfe diese dann irrige Annahme jedenfalls nur einen
nebensächlichen Punkt, denn das Opfer ist eine regelmäßige Be-
gleiterscheinung der Messe überhaupt und daher keine eigentüm-
liche der missa judicii3.
Aus Beeinflussung durch einen anderen Ordo erklärt sich der
vor dem Vollzug eingeschobene Eid des Probanden in I 2 c, XIV lf
und XVI 2 q. Bei der kompilatorischen Natur des an letzter
Stelle genannten Wessobrunner Ordo bedarf nicht dies, sondern
bedürfte das Gegenteil des Beweises. Aber auch der vorherge-
nannte Oberaltaicher Ordo zeigt so deutliche Spuren der Kom-
pilation, daß ihm eine erhebliche Beweiskraft nicht zukommt.
I 2 endlich ist zum mindesten überarbeitet und weist auch in den
Worten quorum nomina supra scripta sunt eine Besonderheit auf,
ist außerdem sehr fragmentarisch, so daß es gegenüber der großen
Zahl der übrigen, den Eid nicht erwähnenden Texte keine durch-
schlagende Bedeutung beanspruchen kann4. Daß der Eid beim
Kaltwasserordal nur in Sammelhandschriften vorkommt, weist
in die gleiche Richtung.
Da aber Köstler5 annimmt, der Eid sei im Kaltwasserritual
zunächst enthalten gewesen und erst später durch die Kommunion
Text mit vestimenta de exorcistis bekleidet werden, ist singulär und wohl Folge
einer Beeinflussung durch das Kesselfangritual.
1 So in I 2c; II 2c; VI le, XVII 4, abgesehen von den atypischen
Ordines A 21 und A 25. 2 III 1; VIII 1.
3 Eisenhofer, Grundriß der katholischen Liturgik (1926) 204ff.
4 Falls die unten zu behandelnde Nachricht über die Herkunft des
Ordals zutrifft, kann ein Eid überhaupt nicht geleistet worden sein. Denn
danach sollte das Ordal die Leistung von Eiden und damit Meineide ver-
hindern. 5 A. a. O. 220.
 
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