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Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0034
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Claudius Frh. v. Schwerin:

daß es gegen Ende unsicher wird. Auffallend ist nur das Fehlen im
Ordo III. Doch dürfte dieser eine Text nicht entscheidend ins
Gewicht fallen. Sodann spricht für die Ursprünglichkeit von
b dessen einfacherer Stil, seine Sachlichkeit und Geschlossenheit.
Ferner ergibt sich aus der bildlichen Darstellung des Codex Lam-
bacensis, daß der Priester das aus dem Feuer genommene Eisen
segnete. Endlich ist zu beachten, daß dem Rhythmus des Vor-
gangs eine benedictio des glühenden Eisens vor der Übergabe an
den Probanden weit mehr entspricht als in einem früheren Stadium1.
Die am Ordalort stattfindende benedictio ignis (Z 16) kann als.
ursprünglich angesehen werden. Dafür spricht das häufige Vor-
kommen. Sachliche Bedenken stehen nicht entgegen, wenn man
die benedictio ferri in igne ausschaltet. Denn sie ist dann zwar
nicht notwendig, aber auch keine überflüssige Häufung. Was end-
lich die beiden Gebete Z 13 und 14 anlangt, so ist wiederum sach-
lich gegen ihre Ursprünglichkeit nichts einzuwenden, aber auch
nichts gegen das Nebeneinander zweier solcher Gebete. Denn das
Gehet verträgt die Häufung, die bei der konstitutiven Benediktion
des Sinnes entbehrt. Oh in der Tat beide Gebete von Anfang
an dem Ordo angehört haben, ist eine Frage für sieb, die ich aber
verneinen würde.
Neben den Realbenediktionen verdient Beachtung die Messe.
Sie wird allerdings in fast allen Ritualen erwähnt2, aber gerade in
den ausführlichen Ordines meist nur in der Weise, daß bezüglich
aller Einzelheiten auf die missa beim iudicium aquae frigidae ver-
wiesen wird3. Damit kann man sich immerhin abfinden, wenn die
Verweisung nur die Meßgebete betrifft, denn diese sind in keiner
Weise auf die aqua frigida besonders abgestellt und können daher
ohne weiteres auch beim Eisenordal Anwendung finden. Anders
liegt es, wenn die Verweisung auf den Gesamthergang der Messe
beim Kaltwasserordal bezogen wird, wie dies der Cod. Floriacensis
(XV) tut, der der Verweisung folgend einen erheblichen Teil dieses
Hergangs übernommen bat. Denn dies hatte die Folge, daß auf die
Anweisung an den Priester: dicat sacerdos ad hominem sceleratum
1 Nicht berücksichtigt ist bei diesen Erörterungen, daß ferrum in igne-
nicht ein Eisen im Feuer zu sein braucht, sondern die Bedeutung von ferrum
ignitum haben kann. Das Bild des Cod. Larnb. überschreibt die Segnung des
aus dem Feuer genommenen glühenden Eisens mit benedictio in igne. Auch
dies ließe sich im Sinn der im Text vertretenen Anschauung verwerten.
2 Eine Ausnahme macht der Freisinger Ordo (IX 1).
3 Was A 10a unter der missa prescripta versteht, ist fraglich.
 
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