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Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0043
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Rituale für Gottesurteile.

Verwandt mit diesem Entstehungsbericht ist der, den der
erwähnte Codex Parisiensis mit einem Ritual für Probebissen ver-
knüpft. Auch er führt das Ordal auf Papst Eugen zurück. Über
die Entstehungszeit macht er zwei Angaben, indem er das Ordai
tempore Ludowici imperatoris entstanden und von Papst und
Kaiser tempore sinodi in basilica beati Petri Apostoli gebilligt sein
läßt1.
B. Ein ähnlicher, mit Romani beginnender Bericht ist mit
Ritualen für Kesselfang2, Kaltwasser3 und Probehissen4 verbun-
den. In ihm wird zuerst von einer Blendung Leos III. und seiner
Unterstützung durch Kaiser Karl erzählt. Jene wird zurück-
geführt auf das Bestreben der Römer, sich den thesaurus sancti
Petri anzueignen. Diesen haben sie nach Annahme des Textes
auch erlangt. Denn es wird weiter berichtet, daß man den Schatz
nur per istud iudicium habe wieder zurückgewinnen können. Dann
heißt es, daß beatus Eugenius et Leo und Kaiser Karl iudicium
fecerunt, und wie hei der eben behandelten Notiz wird die Verwen-
dung des Ordals den Bischöfen, Äbten und Grafen anbefohlen.
Wie dies zeigt, haben wir es hier mit einem Stück von zweifel-
haftem Werte zu tun. Das Nebeneinander von Papst Eugen,
Papst Leo und Kaiser Karl ist geschichtlich unmöglich5. Die Ver-
stümmelung Leos hat tatsächlich nicht stattgefunden, wenngleich
auch andere Quellen davon sprechen6. Ihr Zusammenhang mit
dem thesaurus Petri wird nur hier erwähnt. Gleichwohl kann
man an diesem Bericht nicht ohne weiteres Vorbeigehen, muß viel-
mehr versuchen, den geschichtlichen Kern zu erkennen7. Dies
1 Neues Archiv XXIII 384. 2 A 5.
3 A20; VIII 1; XVIII 1; Gocl. S. Laurentii bei Ducange s. v. aquae
frig. iudicium. 4 Neues Archiv XVII 6121.
5 Es ist aber aus dem Text auch in das Rubrum von XVIII 1 überge-
gangen.
6 Böhmer-Mühlbacher, Regesta I2 348b.
7 Daß der ganze Bericht eine Fälschung sei, kann ich nicht annehmen.
Durch das, was v. Nostitz-Rieneck, Ztsch. f. kathol. Theologie XX (1896)
710ff. ausführt, wird es nicht bewiesen. Trotz Berücksichtigung von Hincmar
gehen diese Ausführungen darüber hinweg, daß nach Hincmar das Ordal
von sancti viri erfunden wurde. Auch kennen sie noch nicht die doch sehr be-
stimmte Angabe im Cod. Paris (Neues Archiv XXIII 384). — Anders wäre es,
wenn aus inneren Gründen das Ivaltwasserordal als nichtchristlich beeinflußt
angesehen werden müßte. Dazu reicht aber das, was Pappenheim..a.„,.a. O.
169ff. beibringt, m. E. nicht aus, während Patetta a. a. 0. 407 noch jede Be-
gründung dafür vermissen läßt.
 
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