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Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0052
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52

Claudius Frh. y. Schwerin:

Mit diesem wurde dann der klösterliche Ordo verbunden.
Zur Stütze dieser Ansicht kann auf folgendes verwiesen wer-
den. Erstens setzt der Eingangssatz, wie schon erwähnt, klösterliche
Verhältnisse voraus. Zweitens kennt kein anderer ordo ein Stück,
das dem von mir als klösterlich bezeichneten Teil entspräche.
Drittens fehlt eben dieser Teil in dem ältesten ordo, den wir,
wenngleich am Ende nicht vollständig, besitzen, im Codex Montis-
pess. aus dem 9. Jahrhundert. Beginnt dieser mit in primis sacerdos
designet, so mag man die oben als dazugehörig angenommene Be-
merkung über die Kleidung des Priesters als eine im Grunde
Selbstverständliches sagende Zufügung verstehen und ebenso die
Änderung in deinde. Nicht aber wäre dieser Anfang zu verstehen,
wenn eine Prozession zum atrium und zwei Anreden vorausgingen1.
Die zweite Frage ist, zu welchem Ordo die Einleitung ausweis-
lich der handschriftlichen Überlieferung gehört. Der für aqua
frigida scheidet aus, da er die Einleitung nur in dem kompilierten
Ordo XIV 1 kennt und in keiner Einzelfassung. Hat man danach
zwischen Eisen und Kesselfang zu wählen, so spricht für die Ver-
bindung mit diesem der Umstand, daß die Einleitung in dem ein-
zigen Ordo, den wir außerhalb der Sammelhandschriften für Kessel-
fang haben, nämlich in A 5, vorhanden ist, während sie dem Eisen-
ritual A 10 fehlt. Bestätigend kommt hinzu das statistische Ver-
hältnis in den Sammelhandscliriften. Sieht man nämlich von den
Ordines ab, die kompiliert sind, so gibt es keinen vollständigen
Ordo für Kesselfang, dem diese Einleitung fehlt. Ferner bietet das
Verbot des Kirchenzutritts beim Kesselfang keine Schwierigkeit,
da dieser eine Kommunion des Probanden während der Messe nicht
kennt. Auf der anderen Seite spricht gegen die Verbindung mit
dem Eisenordal das schon erwähnte Fehlen der Einleitung in A 10,
sodann das statistische Verhältnis in den Sammelhandschriften.
Zwar kennen drei Eisenrituale die Einleitung, aber nur solche, in
denen Eisen und Kesselfang verbunden sind. Endlich erfolgt beim
Eisenordal eine Kommunion des Probanden, die zu dem Verbot
des Kirchenzutritts nicht paßt.
Ergänzend tritt hinzu, daß ferrum ignitum im vierten Ab-
schnitt der Einleitung (Z20d) interpoliert ist. Sowohl das un-
mittelbar Vorausgehende, wie das unmittelbar Folgende ist allein
auf aqua calida abgestellt und paßt nicht zu ferrum ignitum.
1 Mit der Compilation könnte auch Zusammenhängen die schlechte
Verbindung von III 2 e durch Et his dictis.
 
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