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Schwerin, Claudius; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1932/33, 3. Abhandlung): Rituale für Gottesurteile — Heidelberg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.40165#0056
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Claudius Frh. v. Schwerin:

namentlich hei der ersten Gruppe völlig abweichen. Im übrigen
lassen sich nur einzelne Reihengruppen feststellen. So weisen IV
und V die Reihe Kesselfang, Kaltwasser, Eisenprobe auf, III,.
XI, XII und XIII die Reihe Kaltwasser, Eisenprobe, Probebissen,
IX, X, XV und XVII die Reihe Eisenprobe, Kesselfang und Kalt-
wasser. Solchen Reihen gehen dann andere Rituale voraus oder
folgen ihnen in verschiedener Weise. Infolgedessen sind auch die
in einer Sammelhandschrift vereinigten Rituale meist mit solchen
verwandt, die auf verschiedene andere Sammelhandschriften ver-
teilt sind. So ist z. R. im Pontef. Gund. (VII) das Ritual für
Eisen, Kesselfang und Probebissen nächstverwandt mit den ent-
sprechenden Stücken in R IV, das Ritual für Kaltwasser aber mit
dem eines God. Mon. (VI 1).
Die Vereinigung mehrerer Rituale in der gleichen Handschrift
hat zu gegenseitigen Beeinflussungen geführt. Es hängen damit
Entlehnungen von Gebeten zusammen, vor allem Kompilationen,
wie sie typisch in den Ordines XIV und XVI vorliegen, ferner die
schon besprochene Übernahme der Inquisitus-Einleitung. Außer-
dem sind dadurch zahlreiche Verweisungen möglich geworden, die
wiederum gelegentlich zu Inkonzinnitäten geführt haRen.
Die naheliegende Frage nach Entstehungszeit und Entstehungs-
ort der Rituale ist aus ihnen selbst schwer zu beantworten. Denn
es handelt sich jedenfalls um Texte, die im kirchlichen Bereich
entstanden sind, und dies hat eine weitgehende Gleichförmigkeit
der Sprache und des Ausdrucks zur Folge. Dazu kommt, daß der
Wortschatz der liturgischen Vorschriften nur gering ist und an sich
schon nur wenige Besonderheiten aufweist, bezüglich deren wiederum
eine Lokalisierung kaum möglich ist. Die Gebete und Benedik-
tionen aber sind verbreiteten Texten und Formeln nachgebildet* 1.

1 Die Einzeluntersuchung dieser Beziehungen muß der liturgischen
Forschung überlassen bleiben. Ich mache hier nur auf einiges aufmerksam,
was mir besonders aufgefallen ist. Die oratio IX 1 b entspricht mit geringer
Abweichung Regino De syn. caus. I 304. Hiermit harmoniert die sonstige
Verwandtschaft mit dem Pönitentialverfahren, die sich in der confessio
(IX 1 a; XIV1 d; XVI 1 d), in der Sündenvergebung (XlV'ld; XVle;
XVI 1 d ; vgl. Marte ne I 782, 789, 799), im Absingen der Bußpsalmen (IX 1 a;
XVI ld; dazu Thalhofer-Eisenhofer, a. a. O. II 627) zeigt. In IX le
(dazu d) und XVI 1 I erscheint die Formel der Häuserweihe (Franz a. a. O.
I 128, 608). In XIV 2b und XV lb wird für die benedictio loci eine Formel
verwendet, die eine Umbildung einer benedictio ferri ist. Z 16 stimmt überein
mit der Formel für die Kerzenweihe und Feuerweihe (vgl. Martene, a. a. Ch
 
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