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Tellenbach, Gerd; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1934/35, 1. Abhandlung): Roemischer und christlicher Reichsgedanke in der Liturgie des fruehen Mittelalters — Heidelberg, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.40170#0041
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Römischer und christlicher Reichsgedanke.

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ändert worden sei1. Wie erwähnt, wurde Alkuin für die Verände-
rung verantwortlich gemacht2. Man muß aber in Alkuins Sakra-
mentarausgabe streng scheiden zwischen dem eigentlichen Sakra-
mental’, das sich an die Vorlage des Aachener Urexemplars hält,
und dem mit ,,Hucusque“ beginnenden Anhang3. Daß im ersten
Teil das Romanum des echten Textes von Alkuin verändert worden
sei, ist sehr unwahrscheinlich. Völlige Sicherheit läßt sich nicht
gewinnen, weil die Handschriften nicht in Alkuins Zeiten zurück-
reichen und bis zu ihrer Niederschrift gerade an dieser Stelle, an
der man vielfach herumkorrigierte4, sehr wohl Veränderungen er-
fahren haben können. Ganz anders steht es mit dem zweiten Teil.
Dort ist das „christlich“ regelmäßig eingeführt worden. Aber mit
der Titelfrage hat das bestimmt nichts zu tun. Denn, wTie bereits
gesagt wurde, der christliche Reichsgedanke hat sich schon vorher
in manchen Texten Geltung verschafft5. Auch das Zunehmen der
christlichen Bezeichnung im 9. Jahrhundert gegenüber dem 8. wird
kaum in einen Zusammenhang mit politischen Ereignissen gebracht
werden dürfen. Es stehen uns zu wenig Handschriften aus den
ersten Jahrzehnten zur Verfügung, um ganz sichere Feststellungen
machen zu können. Überhaupt muß bemerkt werden, daß einzelne
historische Ereignisse kaum je in der Liturgie sich auswürken6.
Das mag in den Meßgebeten eines offiziellen Krönungsordo einmal
Vorkommen,selten aber in den allenthalben gebräuchlichen Kirchen-
büchern. Was dort zur Geltung kommt, das sind nur die großen,
allgemein bekannten und empfundenen geistigen Strömungen und
kirchenpolitischen Tendenzen, so der christliche Heidenkrieg im
10. Jahrhundert, die römische Kultur in der Spätantike und — mit
ungewöhnlicher Deutlichkeit — der christliche Reichsgedanke im
Zeitalter der Karolinger7.
1 Vgl. Rosen stock und Schramm, Sav.Z.G.A. XLIX 51 Of. und die
oben zitierten Arbeiten von Schramm.
2 Rosen stock, a. a. 0., widerruft seine, Furt der Franken, S. 489 und
546, ausgesprochene Annahme, daß Alkuin in seiner Sakramentarausgabe den
3 Vgl. o. S. 25f. [Titel geändert habe.
4 Vgl. die Varianten zu S. 53 nr. 2.
5 Vgl. o. S. 26 Anm. 3, ferner auch Hirsch, a. a. O., S. 13 mit Anm. 52.
Zur Datierung des Pontificale Egberti vgl. aber Erdmann, a. a. O., S. 139
Anm. 1 und u. S. 52.
6 Deshalb vermag ich auch Schramms, a. a. O. geäußerte Vermutung
nicht zu teilen, nach der die Änderung des Romanum in Christianum in den
Sakramentaren mit einem Konzilsbeschluß Zusammenhängen soll.
7 Vgl. die treffenden Bemerkungen von Erdmann, ä. a. O., S. 141.

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