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Kymeus, Johann; Menzel, Ottokar [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1940/41, 6. Abhandlung): Des Babsts Hercules wider die Deudschen: Wittenberg 1538 ; als Beitrag zum Nachleben des Nikolaus von Cues im 16. Jahrhundert — Heidelberg, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.42025#0033
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Johannes Kymeus: Des Babsts Hercules wider die Deudschen

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Vnd vom Römischen Bischoffe sagt er auch, das es ein Ver-
messenheit ist, sich vber alle andere Bischoffe erheben. Daselbst
gedenckt er auch des Ambrosii, welcher den Spruch Pauli 2 Cor. 2
(Wir hersclien nicht vber ewern glauben) mit solchen Worten aus-
geleget, spricht: Vnser glaub leidet keine herschafft noch zwang,
wil aber willig vnd vngenötigt sein. Vnd schleust also Cusanus:
Wenn man wil reden von der geistlichen gewalt, wie sie von Christo
iren vrsprung hat gegen vns, bestehet solche gewalt inn der frei-
lieit on allen zwang.
Weil nu zur Zeit, da dieser Cusanus lebte, das gegenspiel er-
sehen ward vnd sich der Babst vber die mas erhub vnd seiner Ver-
messenheit halben sich ein gros entpörung inn Deudscher nation
erhub, schreibt er inn einer Epistel an des Königs von Castel
Orator gen Franckfurt. Spricht also:
Ich sehe, das die itzige empörung wider den Bapst nicht on
geringe vrsach entstanden ist, würde aber bald hingelegt, wenn der
oberste Fürsteher sich erinnern würd, das er itzt, nachdem die
Kirche eins geordnet ist, Petri stathalter ist, nicht als sey*er der
ander Petrus, der seinen namen von dem stein habe, darauff Christi
Gemeine mit seiner ordenung solt erbawet werden. Denn das heist
nicht Petro folgen, wenn man seine Ordenung wil weg thun vnd
nach eigenem wolgefallen die gantze Christliche Kirchen regieren.
Denn kein Römischer Bischoff hat gewalt von Petro vber den
stand vnd Regiment, so itzt von Christo geordent ist. Denn das
Regiment, so zur besserung der Gemeine dienet, ist schön von
Petro an tag „geben, auch zuvor, ehe denn einer aus der Gemeine
zu Petri herschafft genomen wird.
Wo bleibt hie Plenaria sedis Romane potestas, da man der
Christen gewissen bindet mit geboten, davon die Aposteln nichts
gewust haben ? Seind aber viel mehr irer lahr vnd Ordenung zu-
wider. So man einem König odder Keyser nicht gestatet, das er
sich seiner gewalt braucht, des Reichs Privilegiis, freiheit vnd an-
genomener bewerter form zu regieren zu wider, sondern mus von
jderman ein feind, Wütrich vnd Tyran genennet werden, vnd wenn
er schön vier Kronen auff seinem haubt hette. Warumb lassen wir

1— 2. Vgl. CC II, 34, S. 301.
2— 6. CC II, 34, S. 303. 4. [2 Cor. 1, 23],
5—6. [Vgl. Glossa interlinearis zu 2. Cor. 1, 23],
7—9. CC II, 34, S. 303.
15—27. Epistola ad Rodericum, ed. Paris. II, fol. 4T ~v.
3 Sitzungsberichte d. Heidelb. Akad., phil.-hist. Kl. 1940/41, 6. Abh.

Cusa ist. hie
auch ein Lu-
theraner.
5

Christliche
gewalt der Bi-
schoff besteht
inn der frei-
heit.
10

15

*fol. Biijv

Die Gemein
Christi ist
nicht auff Pet-
rum gebawet.

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