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Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1942/43, 1. Abhandlung): Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung — Heidelberg, 1943

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https://doi.org/10.11588/diglit.42031#0047
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Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung

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lation einen zweiten Inhaber des Oberamtes namhaft zu machen.
Dazu bietet die ungewöhnliche Art der Datierung „unter Antipater,
der vor Arrheneides amtierte“, die Möglichkeit. Ferguson und
Beloch in der Gr. Gesch. IV 22, 75 wollen das nicht wahr haben:
Der Zusatz diene nur dazu, Antipater von seinem Namensvetter im
Jahre 389/8 zu unterscheiden. Da es sich um die Datierung eines so
starken Eingriffes in die Souveränität Athens handelt, wie sie die
Verlegung einer Garnison in die Stadt darstellt, war eine solche
Verwechslung wirklich nicht zu befürchten. Außerdem bezeichnete
man in solchen Fällen den Archon in der Regel als Nachfolger seines
Vorgängers: Αντίπατρος 6 μετά τον δείνα. Eine solche Kennzeich-
nung versagte aber in den Fällen, wo es darauf ankam auszudrücken,
daß zwei Archonten in einem Jahr im Amte gewesen sind. Einer
solchen Lage sah sich Aristoteles gegenüber, als er Ά-8-.πολ.33 bei der
Revolution des Jahres 411 vom Archon der Vierhundert sprach; er
gebrauchte die Wendung ήρξεν δέ εξ αύτών (Vierhundert) Μνησίλοχος
δίμηνον επί Θεοπόμπου. Auf diesem Wege faßte er die beiden Amts-
träger zu einer Einheit zusammen. Grundsätzlich erreichte Phi-
lodem — oder wir dürfen wohl statt seiner Apollodor sagen, dem
die Nachricht entnommen ist — dasselbe, wenn er den Fall Athens
[έπ5 Άντιπ]άτρουτουπρό Άρρενείδ[ου] datierte. Nachdem hierüber Klar-
heit geschaffen ist, ist die genaue Bestimmung der Zeit der Kapitula-
tion nicht mehr schwer. Es herrscht heute Einstimmigkeit darüber,
daß Arrheneides 262/1 im Amte gewesen ist, im Todesjahr von Zenon.
Wir besitzen bei Diog. L.aert. VII 1,9 den Volksbeschluß, der für die-
sen ein Staatsbegräbnis anordnet. Da er vom 20. Maimakterion
datiert ist, folgt, daß Antipater im Höchstfall bis in den Maimakterion
im Amte gewesen ist. Die Kapitulation Athens muß daher in der
zweiten Hälfte 262 stattgefunden haben. So ist das Jahr 263/2
Punkt für Punkt des Zaubers entkleidet worden, den ihm Ferguson
durch seine Hypothesen hatte verleihen wollen. Es hat ein nüchter-
nes Gesicht gewonnen: Weder die Kapitulation noch die Absetzung
des Asklepiospriesters oder des Ratschreibers sind ihm zuzuordnen.
Damit hört dieses Jahr auf ein fester Punkt für die Archontenfor-
schung zu sein.
Wenden wir uns zurück zum Polyeuktosproblem, so haben wir
zunächst die Folgerungen aus der gewonnenen Einsicht zu ziehen.
Die Gleichung 263/2 = Phyle XI (des Schreibers) war die Grund-
lage sowohl für das Datum 243/2 von L.. Rorert und Ferguson1 als

1 Tribal Cycles Schema B.
 
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