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Walther Kolbe:
halt vorliegt, aus der Vereinzelung gerückt zu sein, und die Behaup-
tung, daß dieÄtoler ihr Fest erst ein Menschenalter nach dem Siege
gestiftet hätten, mußte an Glaubhaftigkeit gewinnen. Allein diese
Hoffnung hat sich zerschlagen, seit sich herausgestellt hat, daß der
Kult der Nikephoros 220 überhaupt noch nicht bestanden hat, und
daß die Nikephorien von ihrem Stifter Eumenes sozusagen aus dem
Nichts geschaffen worden sind. Das Gleiche gilt auch für die Pana-
thenaia und Eumeneia von Sardes, wie mit aller Deutlichkeit das
zweite delphische Dekret in Verbindung mit dem ersten bezeugt.
Das Verhältnis hat sich jetzt also umgekehrt: zu den beiden Schöp-
fungen, die, ohne an ein älteres Fest anzuknüpfen, ins Leben traten,
kommen als drittes die ätolischen Soterien hinzu. Nun ist sowohl bei
dem pergamenischen Fest wie bei dem sardischen der Anlaß der
Stiftung angegeben, im ersten Fall Eumenes’ Sieg über die Galater
oder Bithyner vom Jahre 182 (vgl. L. Robert Buh. Hell. 1930,
340: [-καί νΰ]ν καλλίστην νομίζων είναι καί οίκειοτάτην τ[ήν ημέραν,
εν f Γαλάτας ? ένίκησ]ε), im zweiten Fall die Errettung von
Sardes aus schwerer Gefahr (OGI. 305, lOf.: διαφυγόντες [τον μεγισ-
τον] κίνδυνον). Auch L. Robert hat nicht bezweifelt, daß Eume-
nes seine Nikephorien im unmittelbaren Anschluß an jenen Sieg ge-
stiftet hat, und bei den Eumeneia hat Haussouiller alsbald eine
Verbindung mit dem Galaterfeldzug von 167 hergestellt. Nun nen-
nen die Soteriendekrete die Abwehr der Kelten als Anlaß der Fest-
stiftung. Sollte es sich bei diesem Falle anders verhalten ? Die An-
nahme, daß ein Zeitraum von zwanzig oder gar dreißig Jahren zwi-
schen dem Sieg und der Stiftung des Siegesfestes gelegen habe,
widerspricht so sehr aller gesunden Vernunft, daß nicht nur die
alten Meister der Epigraphik sie abgelehnt, sondern auch alle For-
scher von Roussel und Beloch bis Ferguson und Dinsmoor ihre
Widernatürlichkeit anerkannt haben. Wenn wir dies erwägen und
uns zugleich rückschauend vergegenwärtigen, wie wenig sich alle
Gegengründe bewährt haben, dann ergibt sich die Notwendigkeit,
den Stein, den die Bauleute verworfen haben, zum Eckstein zu ma-
chen und Polyeuktos in seine alten Rechte wieder einzusetzen1.
Nunmehr kann auch die Feststellung seines Jahresdatums in An-
griff genommen werden. Die Jahre 279/8 und 278/7 sind an Anaxi-
krates und Demokies vergeben. Da, wie oben S. 28f. dargelegt wurde,
Kallimedes und Thersilochos vor Polyeuktos amtiert haben, kann
er selbst frühestens 275/4 angesetzt werden. Aber auch nicht später.
1 S. hierzu Anhang 3.
Walther Kolbe:
halt vorliegt, aus der Vereinzelung gerückt zu sein, und die Behaup-
tung, daß dieÄtoler ihr Fest erst ein Menschenalter nach dem Siege
gestiftet hätten, mußte an Glaubhaftigkeit gewinnen. Allein diese
Hoffnung hat sich zerschlagen, seit sich herausgestellt hat, daß der
Kult der Nikephoros 220 überhaupt noch nicht bestanden hat, und
daß die Nikephorien von ihrem Stifter Eumenes sozusagen aus dem
Nichts geschaffen worden sind. Das Gleiche gilt auch für die Pana-
thenaia und Eumeneia von Sardes, wie mit aller Deutlichkeit das
zweite delphische Dekret in Verbindung mit dem ersten bezeugt.
Das Verhältnis hat sich jetzt also umgekehrt: zu den beiden Schöp-
fungen, die, ohne an ein älteres Fest anzuknüpfen, ins Leben traten,
kommen als drittes die ätolischen Soterien hinzu. Nun ist sowohl bei
dem pergamenischen Fest wie bei dem sardischen der Anlaß der
Stiftung angegeben, im ersten Fall Eumenes’ Sieg über die Galater
oder Bithyner vom Jahre 182 (vgl. L. Robert Buh. Hell. 1930,
340: [-καί νΰ]ν καλλίστην νομίζων είναι καί οίκειοτάτην τ[ήν ημέραν,
εν f Γαλάτας ? ένίκησ]ε), im zweiten Fall die Errettung von
Sardes aus schwerer Gefahr (OGI. 305, lOf.: διαφυγόντες [τον μεγισ-
τον] κίνδυνον). Auch L. Robert hat nicht bezweifelt, daß Eume-
nes seine Nikephorien im unmittelbaren Anschluß an jenen Sieg ge-
stiftet hat, und bei den Eumeneia hat Haussouiller alsbald eine
Verbindung mit dem Galaterfeldzug von 167 hergestellt. Nun nen-
nen die Soteriendekrete die Abwehr der Kelten als Anlaß der Fest-
stiftung. Sollte es sich bei diesem Falle anders verhalten ? Die An-
nahme, daß ein Zeitraum von zwanzig oder gar dreißig Jahren zwi-
schen dem Sieg und der Stiftung des Siegesfestes gelegen habe,
widerspricht so sehr aller gesunden Vernunft, daß nicht nur die
alten Meister der Epigraphik sie abgelehnt, sondern auch alle For-
scher von Roussel und Beloch bis Ferguson und Dinsmoor ihre
Widernatürlichkeit anerkannt haben. Wenn wir dies erwägen und
uns zugleich rückschauend vergegenwärtigen, wie wenig sich alle
Gegengründe bewährt haben, dann ergibt sich die Notwendigkeit,
den Stein, den die Bauleute verworfen haben, zum Eckstein zu ma-
chen und Polyeuktos in seine alten Rechte wieder einzusetzen1.
Nunmehr kann auch die Feststellung seines Jahresdatums in An-
griff genommen werden. Die Jahre 279/8 und 278/7 sind an Anaxi-
krates und Demokies vergeben. Da, wie oben S. 28f. dargelegt wurde,
Kallimedes und Thersilochos vor Polyeuktos amtiert haben, kann
er selbst frühestens 275/4 angesetzt werden. Aber auch nicht später.
1 S. hierzu Anhang 3.