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Campenhausen, Hans; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1957, 2. Abhandlung): Die Begründung kirchlicher Entscheidungen beim Apostel Paulus: zur Grundlegung des Kirchenrechts — Heidelberg, 1957

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https://doi.org/10.11588/diglit.42454#0011
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Die Begründung kirchlicher Entscheidungen beim Apostel Paulus

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haben sein Wort so, wie es sich gehört, als Gottes eigenes Wort auf-
genommen (2,13). Dementsprechend greift der Brief in seinen Mahnungen
und Erörterungen ständig auf die erste, grundlegende Missionspredigt und
-Unterweisung zurück. Er knüpft an die Dinge an, die den Adressaten
schon bekannt sind, und sucht sie von neuem einzuschärfen (3, 4; 4, 1 f. 6.
11.; 5,2). Man erkennt dabei ein festes Schema, das den Ausführungen zu-
grunde liegt: Paulus kommt in punktweiser Erledigung6 auch auf solche
Dinge zu sprechen, über die die Adressaten, wie er unterstreicht, eigentlich
schon Bescheid wissen und keiner weiteren Belehrung bedürftig sind (4,9;
5,1). Alles, was er sagt, steht dabei mit der Christusverkündigung in un-
mittelbarem Zusammenhang.
Die ursprüngliche Christuspredigt hatte offenbar vor allem die heils-
geschichtliche Situation betont, die durch die Auferstehung und die bevor-
stehende Wiederkunft des Elerrn entstanden war; damit sind aber auch
die Grundzüge der neuen, verbindlichen Lebensordnung gegeben. Die
Thessalonicher haben jetzt das rettende Wort angenommen (2,13) und
mit den falschen Göttern gebrochen (1,9); sie stehen als die zum Reich
Berufenen (1,4; 2,12) mitten im Leiden (1,6; 2,14; 3,3 ff.), aber auch
in der Erwartung des Gerichts und der ewigen Herrlichkeit (1,10; 2,19;
3,13; 4,15 ff.; 5,1 ff. 23). Diese Zukunft und ihre neue Zugehörigkeit zu
Gott bestimmt somit den Stil ihres Daseins. Es geht um „Heiligung“ (4,3).
Der Apostel hat seine Missionskinder angewiesen, „wie und auf welche
Weise man wandeln und Gott gefallen muß“ (4,1). Das bedeutet praktisch
dies, daß sie sich der Unzucht enthalten, kein Unrecht begehen und im
Geschäft den Bruder nicht übervorteilen sollen (4,3—6), also vor allem
Sauberkeit im geschlechtlichen und im geschäftlichen Leben7 * * 10. Paulus wen-
det sich ohne weiteres gegen die gängigsten Verfehlungen des Alltags,
um sie ein für allemal zu untersagen. „All so was“ wird der Herr be-
strafen; die Christen sind ja „nicht zur Unsauberkeit, sondern zur Heili-
gung berufen“, und wer den Nächsten mißachtet, „mißachtet keinen Men-
schen, sondern Gott“ und den Heiligen Geist (4,6—8). Es folgt eine nicht

6 Bezeichnend dafür ist das typische, wiederholte nspl 4,9. 13; 5,1, das bei der
Fragenbeantwortung des Korintherbriefes abermals begegnen wird; vgl. auch
Did. 7,1; 9, 1; 11,3.
7 „Die gemeinsame Erörterung von Unsauberkeit im Geschlechts- und im Ge-
schäftsleben liegt wie in der antiken Literatur offenbar mehrfach auch im
Neuen Testament vor“ (G. Delling, Art. jrA.£ovey»rr]g xtL, Theol. Wörter-
buch z. N. T. VI, 271) und ergibt sich aus der Natur der Dinge von selbst; vgl.
R. Asting, Die Heiligkeit im Urchristentum (1930) 219 ff. z. St. Es ist ganz
abwegig, so wie es jüngst wieder E. Klaar, nkeove^la xtL, Theol. Zeitschr.
10 (1954) 395 ff., getan hat, das Wort an dieser Stelle gleichfalls auf geschlecht-
liche Dinge zu beziehen oder sonst in einem übertragenen Sinne zu verstehen;
vgl. auch P. Rossando, De conceptu jiTisove^ia in Novo Testamento, Verb. Do-
mini 32 (1954) 257 ff., bes. S. 265.
 
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