Der Ablauf der Oster er eignisse und das leere Grab
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und man kann die Frage aufwerfen, ob es unter diesen Umständen über-
haupt erlaubt sei, nach einem historischen „Kern“ zu forschen und ihn
rationalistisch herausschälen zu wollen. Aber andererseits wurde schon
betont, daß die Geschichte im ganzen durchaus keinen besonders wunder-
haften, phantastischen oder irgendwie unglaubwürdigen Eindruck macht.
Nur die Gestalt des „Jünglings“, den wir als Engel verstehen sollen, er-
scheint als eindeutig „legendarisch“, und diese läßt sich ohne viel Mühe
entfernen102. Die Namen der Frauen, der knappe und spröde Inhalt des-
sen, was sie am Grabe finden und zunächst nicht zu deuten wissen, spricht
keineswegs für reine Erfindung, und die vermeintlichen Hinweise auf
einen späteren Ursprung, die man hat entdecken wollen, sind unserer
Meinung nach anders zu verstehen. Besonders auffallend ist, wie schon
früher gesagt wurde, das Fehlen von Christuserscheinungen am Grabe;
solche werden vielmehr den Jüngern und Petrus erst für Galiläa in Aus-
sicht gestellt163. Auf diese Weise stimmen die Angaben völlig mit dem
alten paulinischen Katalog überein — es läßt sich jedenfalls kein Wider-
spruch nachweisen; auch Paulus, der die Entdeckung des Grabes nicht er-
wähnt, kann sie in dieser Form wohl gekannt und überliefert haben164.
Auch von hier aus lassen sich also keine Einwendungen oder Bedenken
ins Feld führen.
Jedenfalls läßt sich die Geschichte als ganze nicht einfach zu einer apo-
logetischen Tendenzlegende erklären. Dann hätte sie nicht ausgerechnet
drei Frauen (die als solche nach jüdischem Recht gar nicht zeugnisfähig
sind) zu entscheidenden Zeugen gemacht. Schon der Jude des Kelsos spot-
tet über eine so schwache Stütze für ein, wie er meint, fundamentales Da-
tum des christlichen Auferstehungsglaubens165. Ist die Nachricht vom lee-
ren Grab dagegen historisch, so ist es in der Situation nach der Hinrichtung
Jesu, wie wir schon betont haben166, sehr wohl verständlich und zum min-
desten in keiner Weise unnatürlich, daß es zunächst nur ein paar Frauen
seines Anhangs gewesen sind, die sich bis zum Grabe vorwagten. Ebenso
162 Vgl. Bultmann, Tradition S. 314: „Der Engel hat keine selbständige Bedeu-
tung, sondern spielt nur die Rolle des Angelus interpres.“ Das berechtigt
natürlich nicht zu irgendwelchen literarischen Operationen.
163 Mk. 16, 7; vgl. o. S. 25.
164 Vgl. 0 § 20f. Die gegenteilige Behauptung begegnet häufig, ist aber durch-
aus willkürlich; vgl. dagegen schon Fr. Loofs, Die Auferstehungsberichte und
ihr Wert (19083) 14ff.
165 Orig. Cels. II 55: xlg toüto elÖev; yrivf] jtdpourTQog, cog cpaxe, xai ei xig aTAog
tchv ex Tfj? aÜTfjg Yoipnetag xtL; vgl. o. Anm. 116. Der Singular ywf| zeigt,
daß der „Jude“ sich hier am Johannes-Evangelium orientiert, wo Maria Mag-
dalena allein auftritt: Bauer, Leben Jesu S.480f.; Goguel, Foi S. 195. Das
Prädikat ndpoiorpog stützt sich dann vielleicht auf Lk. 8, 2f. Baldensperger,
Urchristl. Apologie S. 18 Anm. 20, möchte ohne einleuchtende Gründe an eine
andere alte Tradition denken, aus der Kelsos geschöpft habe.
160 Vgl. o. S. 22.
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und man kann die Frage aufwerfen, ob es unter diesen Umständen über-
haupt erlaubt sei, nach einem historischen „Kern“ zu forschen und ihn
rationalistisch herausschälen zu wollen. Aber andererseits wurde schon
betont, daß die Geschichte im ganzen durchaus keinen besonders wunder-
haften, phantastischen oder irgendwie unglaubwürdigen Eindruck macht.
Nur die Gestalt des „Jünglings“, den wir als Engel verstehen sollen, er-
scheint als eindeutig „legendarisch“, und diese läßt sich ohne viel Mühe
entfernen102. Die Namen der Frauen, der knappe und spröde Inhalt des-
sen, was sie am Grabe finden und zunächst nicht zu deuten wissen, spricht
keineswegs für reine Erfindung, und die vermeintlichen Hinweise auf
einen späteren Ursprung, die man hat entdecken wollen, sind unserer
Meinung nach anders zu verstehen. Besonders auffallend ist, wie schon
früher gesagt wurde, das Fehlen von Christuserscheinungen am Grabe;
solche werden vielmehr den Jüngern und Petrus erst für Galiläa in Aus-
sicht gestellt163. Auf diese Weise stimmen die Angaben völlig mit dem
alten paulinischen Katalog überein — es läßt sich jedenfalls kein Wider-
spruch nachweisen; auch Paulus, der die Entdeckung des Grabes nicht er-
wähnt, kann sie in dieser Form wohl gekannt und überliefert haben164.
Auch von hier aus lassen sich also keine Einwendungen oder Bedenken
ins Feld führen.
Jedenfalls läßt sich die Geschichte als ganze nicht einfach zu einer apo-
logetischen Tendenzlegende erklären. Dann hätte sie nicht ausgerechnet
drei Frauen (die als solche nach jüdischem Recht gar nicht zeugnisfähig
sind) zu entscheidenden Zeugen gemacht. Schon der Jude des Kelsos spot-
tet über eine so schwache Stütze für ein, wie er meint, fundamentales Da-
tum des christlichen Auferstehungsglaubens165. Ist die Nachricht vom lee-
ren Grab dagegen historisch, so ist es in der Situation nach der Hinrichtung
Jesu, wie wir schon betont haben166, sehr wohl verständlich und zum min-
desten in keiner Weise unnatürlich, daß es zunächst nur ein paar Frauen
seines Anhangs gewesen sind, die sich bis zum Grabe vorwagten. Ebenso
162 Vgl. Bultmann, Tradition S. 314: „Der Engel hat keine selbständige Bedeu-
tung, sondern spielt nur die Rolle des Angelus interpres.“ Das berechtigt
natürlich nicht zu irgendwelchen literarischen Operationen.
163 Mk. 16, 7; vgl. o. S. 25.
164 Vgl. 0 § 20f. Die gegenteilige Behauptung begegnet häufig, ist aber durch-
aus willkürlich; vgl. dagegen schon Fr. Loofs, Die Auferstehungsberichte und
ihr Wert (19083) 14ff.
165 Orig. Cels. II 55: xlg toüto elÖev; yrivf] jtdpourTQog, cog cpaxe, xai ei xig aTAog
tchv ex Tfj? aÜTfjg Yoipnetag xtL; vgl. o. Anm. 116. Der Singular ywf| zeigt,
daß der „Jude“ sich hier am Johannes-Evangelium orientiert, wo Maria Mag-
dalena allein auftritt: Bauer, Leben Jesu S.480f.; Goguel, Foi S. 195. Das
Prädikat ndpoiorpog stützt sich dann vielleicht auf Lk. 8, 2f. Baldensperger,
Urchristl. Apologie S. 18 Anm. 20, möchte ohne einleuchtende Gründe an eine
andere alte Tradition denken, aus der Kelsos geschöpft habe.
160 Vgl. o. S. 22.