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Engisch, Karl; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 1. Abhandlung): Logische Studien zur Gesetzesanwendung — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42461#0130
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Nachwort

Die im Jahre 1943 erstmals erschienenen „Logischen Studien
zur Gesetzesanwendung1 ‘ sind schon seit geraumer Zeit vergriffen.
Da öfters nach der Schrift gefragt wird, hat die Heidelberger Aka-
demie der Wissenschaften einen Neudruck bewilligt, wofür ich ihr
an dieser Stelle freundlichen Dank ausspreche. Das Thema einer
Neubearbeitung zu unterziehen, konnte ich mich nicht entschlie-
ßen. Dazu hätte es eindringlicher Studien auf den Gebieten der
modernen Logik und der Semiotik bedurft, die in den letzten Jahr-
zehnten sehr ausgebaut wurden und neuerdings auch für die juristi-
sche Logik in steigendem Maße bedeutsam werden. Unter diesen
Umständen hätte sich das Neuerscheinen der Abhandlung auf un-
absehbare Zeit verzögert. Ich glaube aber, daß der Sache mehr ge-
dient ist, wenn meine Studien noch einmal so vorgelegt werden, wie
sie ehemals abgefaßt worden sind. Andere haben an meine Unter-
suchungen in eben dieser Gestalt angeknüpft und sie werden es be-
sonders begrüßen, wenn sich der Anknüpfungspunkt ihrer weiter
führenden Forschungen nicht lockert und verschiebt. Übrigens
glaube ich auch, daß ich an der im Mittelpunkt der Studien stehen-
den Analyse des Untersatzes im juristischen Urteilssyllogismus un-
verändert festhalten darf. Insoweit wäre in einer Neuauflage wohl
nur die Projektion auf das formallogische Gerüst und auf die Lite-
ratur anders als bisher ausgefallen. Was das formallogische Gerüst
angeht, so bin ich außerdem der Überzeugung, daß für die Fragen,
die ich behandelt habe, mit der „traditionellen“ Logik auszukom-
men ist. Was aber die seit 1943 erschienene Literatur betrifft, so
wird es dem Leser einigermaßen Genüge tun, wenn ich unten die
Neuerscheinungen anführe, die auf die von mir behandelten Pro-
bleme eingehen und mit denen meine Darlegungen in Beziehung zu
setzen und zu vergleichen wären.
Bereinigt wurden im Text, der Neuauflage Versehen, die sich
in der 1. Auflage beim Diktat oder beim Druck eingeschlichen hat-
ten, z. B. S. 11 f., wo es 1943 mehrmals „Mordsucht“ statt „Mord-
lust“ hieß, oder S. 65, wo § 113 statt 213 StPO angeführt worden
 
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