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Nikolaus [Hrsg.]; Hürten, Heinz [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 2. Abhandlung): Brixener Dokumente , 5: Akten zur Reform des Bistums Brixen — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42462#0017
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Akten zur Reform des Bistums Brixen

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Jahre 1457 durch einen fremden Geistlichen „in choro Inticensi“. Vielleicht
darf man sich in G einen Chorherrn von Innichen vorstellen. Die Anrede
„honorabilis domine“, die der Schreiber der Verfügungen für Albeins
seinem Auftraggeber gibt, würde zu einer solchen Stellung passen. Seine
Handschrift taucht auch in einem aus dem Kloster St. Nikolaus in Passau
stammenden Codex der Bayrischen Staatsbibliothek (Clm 1845) auf.5 G hat
diese Hs. im Jahre 1472 zusammengestellt und in der gleichen Weise wie
die unsrige bearbeitet.
Der Zeitpunkt der Zusammenstellung unserer Sammlung läßt sich nicht
mehr genau ermitteln. Auffällig ist, daß von den Vorgängern des Kusaners
nur die Diözesanstatuten und zv/ei vereinzelte Regierungsakte mitgeteilt
werden. Vielleicht waren die übrigen Verordnungen der Brixener Bischöfe
für unseren Sammler schon nicht mehr greifbar. Für einen späten Beginn
der Sammeltätigkeit spricht auch die höchst unklare Überschrift, die G dem
Reformvorschlag der Salzburger Provinzialsynode von 1431 (Nr. 8) gegeben
hat; sie läßt darauf schließen, daß ihm die damaligen Verhältnisse nicht
mehr zuverlässig bekannt waren. Auch von Nikolaus von Kues ist nicht alles
überliefert. Von der Diözesansynode 1454 findet sich nichts. Die Statuten von
1453 sind gleichzeitig mit der Eheverordnung, also nach dem 4. Juli 1455
abgeschrieben worden. Die Synode von 1455 ist dagegen auch mit einer
Reihe von Nebenakten vertreten, die von 1457 sogar mit einem vollstän-
digen Protokoll. Da außer den später abgeschriebenen Statuten von 1453
keines unserer Stücke älter ist als 1455, darf man wohl annehmen, daß
unser Sammler in diesem Jahre seine Tätigkeit aufgenommen hat. Die
jüngsten Stücke unserer Sammlung (mit Ausnahme der Bulle Papst Pius’II.)
sind vom Jahre 1457. In diesem Jahre hörte zwar mit dem Ausbruch des
offenen Kampfes mit dem Pierzog Sigismund jede ordnungsgemäße Regie-
rungstätigkeit des Kardinals auf, aber gerade die nun folgenden Jahre des
Streites hätten einem Sammler von Aktenstücken zur Brixener Zeit-
geschichte manches Material geboten. Warum die Sammlung nicht über das
Jahr 1457 weitergeführt wurde, bleibt ungewiß. Die Randbemerkung über
die Feier des Festes Mariä Heimsuchung 1457 setzt voraus, daß G nach dem
2. Juli 1457 noch daran gearbeitet hat. Man könnte vermuten, daß dieses
Jahr schon vorüber war, weil er die Jahreszahl nannte und nicht schrieb
„in diesem Jahr“ oder dergleichen. Es kann aber auch sein, daß er nur der
Korrektheit wegen die Jahreszahl nannte. Der Streit zwischen Herzog und
Kardinal ist jedenfalls in unserer Sammlung ohne jede Spur geblieben,
und es ist somit in ihr einiges vom Wirken des großen Kardinals als Diö-

5 Vgl. Carl Halm und Georg Laubmann, Catalogus Codicum latinorum
Bibliothecae Regiae Monacensis Tom. I, 1 (München 1868) S. 230 f. (2. Aufl. 1892
S. 298).
 
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