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Nikolaus [Hrsg.]; Hürten, Heinz [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 2. Abhandlung): Brixener Dokumente , 5: Akten zur Reform des Bistums Brixen — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42462#0045
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Erläuterungen. Allgemeines

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nur die Predigt, die er dabei gehalten hat.5 Vor dem Regierungsantritt des
Kusaners waren im 15. Jahrhundert in Brixen nur drei Diözesansynoden
gehalten worden, 1419, 1438 und 1449, die kaum etwas anderes waren als
Wiederholungen der vorangegangenen Provinzialsynoden in Salzburg.
Nikolaus hat schon im Februar 1453, weniger als ein Jahr nach seiner An-
kunft in Brixen, die regelmäßige Wiederkehr der Diözesansynoden durch-
zusetzen versucht. Ein fester Rhythmus hat sich zwar nicht erreichen lassen,
aber mit Ausnahme des Jahres 1456 hat in jedem Jahr zwischen 1453 und
1457 in Brixen eine Synode getagt.
Neben den Diözesansynoden sollten nach der kusanischen Reform die
Kapitel des Klerus der Hebung des sittlichen und religiösen Lebens dienen.
Als Ersatz für die in Verfall geratene archidiakonale Aufsicht über den
Klerus und seine Amtsführung waren sie wohl schon vor der Zeit des
Kusaners in Brixen eingeführt worden.6 Nach der Absicht des Kardinals
sollten jedoch nicht die Dekane, die an die Stelle der Archidiakone ge-
treten waren, sondern bischöfliche Kommissare auf den Kapiteln den Vor-
sitz führen. Da diese ihr Amt nicht kraft eigenen Rechtes wie die Archi-
diakone, sondern auf Grund bischöflichen Auftrags üben sollten, wurde die
Regierungsgewalt des Bischofs gestärkt und die Einheit der kirchlichen
Amtsführung gewährleistet.
Der Reformwille des Kardinals erschöpft sich jedoch nicht in diesen
großangelegten Maßnahmen. Aus unseren Aktenstücken wird vielmehr
seine alltägliche Sorge um die innere und äußere Neugestaltung der ihm
anvertrauten Diözese sichtbar, die eine Fülle einzelner, detaillierter und
manchmal recht unscheinbarer Anordnungen von ihm erforderte.

5 Statuten der Synoden bei Bickell S. 31 ff., 39 ff., 46 ff., die Predigt von der
Synode 1454 bei Koch, Predigten Nr. CLVI (S. 131, auch Anm. 2).
6 Nach Santifaller, Das Brixener Domkapitel in seiner persönlichen Zusam-
mensetzung im späteren Mittelalter (Schlern-Schr. Nr. 7 Innsbruck 1924) I, 155 f.
bestanden bereits am Ende des 13. Jahrhunderts in der Diözese Brixen Versamm-
lungen des Landklerus, die von den Dekanen geleitet wurden. Vansteenberghe hat
demgegenüber die Kleruskapitel des Kusaners als eine „innovation interessante“
bezeichnet (S. 142), ohne jedoch für seine Auffassung einen anderen Beleg zu bie-
ten, als einen unbestimmten Hinweis in der Fußnote auf cod. lat. monac. 1845
f. 30v—34v. Bei diesem Ms. handelt es sich um eine Zusammenstellung von Bestim-
mungen der Brixener Diözesansynoden von 1453 und 1455 und unserer Nummern I
und V, die gekürzt und in einen gewissen sachlichen Zusammenhang gebracht sind.
Möglicherweise sollte diese Zusammenstellung dem täglichen Gebrauch in der Seel-
sorge dienen; für diesen Zweck hat ja auch Nikolaus Extrakte aus den Dekreten
der Provinzial- und Diözesansynoden anfertigen lassen (vgl. Nr. V). Von den
Kleruskapiteln ist aber in diesem Stück überhaupt keine Rede. Man wird daher
Vansteenberghe kaum zustimmen können, zumal die Erwähnung der Kapitel auf
der Synode von 1453 deren Existenz bereits voraussetzt (Bickell S. 36); vgl. auch
die einschlägigen Bestimmungen der Synode von 1457 (ebd. S. 47 ff.).
 
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