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Nikolaus [Editor]; Hürten, Heinz [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 2. Abhandlung): Brixener Dokumente , 5: Akten zur Reform des Bistums Brixen — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42462#0047
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Erläuterungen zu Nr. I

45

formis“. Welches hier seine Vorbilder gewesen sind, ist mir nicht zu
ermitteln gelungen.
Der Trauungsritus ist kurz gehalten. Die in vielen mittelalterlichen
Ritualien übliche Segnung des Trauringes fehlt; der Trauring wird nur in
einer Randbemerkung des Textes von M erwähnt, die von einer fremden
Hand stammt. Demnach soll der Priester unmittelbar vor seiner das Kon-
sensgespräch abschließenden Erklärung „vos matrimonialiter coniungo“
der Braut den Ring an die Hand geben. Die Gebete, die sich an das Kon-
sensgespräch anschließen, Psalm 127, Kyrie, Paternoster, haben das Bres-
lauer Rituale aus der Zeit Bischof Heinrichs I. (1302—1319) und einige
französische Ordines.9 Die Oration, die in unserem Stück die Trauungs-
zeremonie abschließt, hat der Kardinal dem römischen Meßbuch entnom-
men, wo sie seit dem Sacramentarium Gregorianum den während der
Messe gespendeten Brautsegen einleitet, und um den Schlußsatz der Post-
communio der Brautmesse erweitert.10
Das in unserm Stück im Anschluß an den Trauungsritus gebotene For-
mular für die Brautmesse ist nicht vollständig; es enthält nur die Orationen,
die einem anderen Formular, etwa dem im Mittelalter für die Brautmesse
gern verwendeten von der allerheiligsten Dreifaltigkeit, jeweils als zweite
Orationen eingefügt wurden.11 Die Gesangstexte des alten römischen
Brautmeßformulars waren bekanntlich außerhalb Roms in Vergessenheit
geraten, und so behalf man sich mit anderen Votivmessen. Das Missale von
Eichstätt aus dem Jahre 1468 stellte dem Priester die Wahl ausdrücklich
frei.12 Welches Formular nun in Brixen verwendet wurde, läßt sich aus
unserem Text nicht ersehen. Da hierüber keine Anweisungen getroffen
werden, darf man annehmen, daß hier ein fester Brauch bestand, der durch
die neue Verordnung nicht geändert werden sollte. Kollekte und Sekret
unseres Formulars entsprechen denen des Sacramentarium Gregorianum
und des heutigen Missale, die Sekret allerdings mit geringen Abweichun-
gen, die auch auf fehlerhafte Überlieferung bei unserem Stück zurückgehen
können. Das Sacramentarium Gregorianum hat hier ebenso wie das Missale
Romanum „suscipe, quaesumus“; dieses „quaesumus“ fehlt aber bei Niko-
laus ebenso wie im Rituale Heinrichs I. Die Postcommunio des Sacramen-
tarium Gregorianum hatte Nikolaus schon in der Schlußoration der Trau-
ung verwertet. Offensichtlich wollte er sie nicht noch einmal verwenden;
sein Formular enthält eine andere Postcommunio („Complenda“), deren
Herkunft mir unbekannt geblieben ist.
9 Franz S. 21 ff. und Martene II, 128 und 132 (Ord. III u. VII). Die Ordines
Mart. II und IV verwenden nur Ps. 127.
10 Lietzmann S. 110 ff.
11 Adalbert Klaus, Ursprung und Verbreitung der Dreifaltigkeitsmesse (Werl
i. W. 1938) S. 155 ff.
12 Binder S. 72.
 
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