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Hommel, Hildebrecht; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1968, 3. Abhandlung): Ciceros Gebetshymnus an die Philosophie Tusculanen V 5: vorgetragen am 16. Dez. 1967 — Heidelberg, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.44216#0022
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Hildebrecht Hommel

Cicero, Pro P. Sulla 88ff. Sulla . . . supplex ad vos Indices con-
1 fugit .... 92 ... in vestra mansuetudine atque huma-
(3) n itate causam tot am repono
3 Cicero, Brut. 306 totum ei ( = Philonl) me tradidi
3 Plautus, Mostell. 406 in tu am custo del am meque et meas spes
trado, Tranio.
Und schließlich das vollste und kräftigste Beispiel, das wie unser
Ausgangstext nicht nur mit der Anapher des Personalpronomens in
der 2. Person, sondern auch mit dem Flexionsreim arbeitet und nicht
von ungefähr von Cicero selber stammt, wenngleich es 36 Jahre zu-
vor verfaßt ist:
3 Cicero, Pro P. Quinctio 98 tibi se, tibi suas omnes opes fortu-
nasque commendat, tibi committit ... spem reliquae
4 vitae. Multis vexatus contumeliis, plurimis iactatus iniuriis,
1 non turpis ad te, sed miser confugit.
Überblicken wir das vorgelegte Material, so wird - aus den durch-
wegs lange vor Cicero liegenden griechischen Beispielen - ohne wei-
teres deutlich, daß aus der auch seinem Gebet zugrundeliegenden
Situation der Hikesie von jeher gewisse Formen des Anrufs beinahe
notwendig sich ergaben, und daß im Bereich der lateinischen Sprache
die dafür sich anbietenden formelhaften Wendungen schon vor-
ciceronianischen Ursprungs sind (confugere ad und praesidium pe-
tere beim Auctor ad Herennium belegt, auxilium petere bei Ennius,
se tradere bei Plautus), daß jedoch Cicero von ihnen weitaus den
häufigsten Gebrauch gemacht hat (13 von 23 lateinischen Beispielen,
während bei den meisten übrigen sein Einfluß nicht ganz auszuschlie-
ßen ist). Und vollends die unvergleichlich prägnante Zusammen-
fassung aller drei Elemente zu einem gestrafften Gebet wird doch
wohl als sein eigenster Beitrag in dieser Traditionsreihe gelten dür-
fen. Im übrigen fällt die relativ geringe Bezeugung des Topos 3
"tibi nos tradimus" auf, dessen wenige Beispiele aber doch auch ge-
nügen, um die Wichtigkeit dieses Gliedes für ein voll durchdachtes
Schutzgebetsformular erkennen zu lassen, wie es Cicero entwickelt
hat: Der Hilfesuchende flieht zum Heiligtum der Gottheit, auf die er
seine Hoffnung setzt; er bittet sie um ihre Hilfe; er vertraut sich ihr
ganz an und gibt damit seine Existenz völlig und ausschließlich (peni-
tus totosque) in ihre rettende Hand.
Das dem Schema hier - und in dem Gebet nur hier - zugefügte
biographische Detail ut antea magna ex parte sic nunc penitus totos-
 
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