Identität und Objektivität
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solcher Vorstellungen behaupten. Dafür, daß dies geschieht, ist aber
die Einheitsforderung, die im Begriff des Subjektes liegt, schon eine
hinreichende Garantie. Die Einheitsform als solche ist die Einheits-
bedingung der Synthesis. Weitere Grundbegriffe, die dazu dienen, die
gegebenen Vorstellungen allesamt nach Regeln miteinander zu ver-
binden, sind also entbehrlich. Somit lassen sich Kategorien aus dem
Einheitsbegriff der Simplizität aufgrund der Prämissen, die bisher zur
Verfügung stehen, nicht herleiten.
2.2. Einheit komplexer Gedanken
Regeln apriori wurden bisher als Prinzipien für die Herstellung des
Zusammenhanges von Vorstellungen im Selbstbewußtsein angesehen.
Es zeigte sich, daß auf diese Weise kein überzeugender Begründungs-
gang aufgebaut werden kann. Die Einheit des Subjekts in Beziehung
auf die Mannigfaltigkeit seiner Vorstellungen kann aber noch unter
einem anderen Aspekt betrachtet werden, und so fragt es sich, ob dieser
Aspekt eine Aussicht zur Begründung von Verbindungsbegriffen apri-
ori eröffnet.
Das Subjekt muß sich nicht nur als Eines in einer unbestimmten
Vielzahl von Gedanken denken können. Es muß auch dazu imstande
sein, vielerlei Inhalte in einzelnen komplexen Gedanken zusammen-
kommen zu lassen. Das Bewußtsein <Ich denke> ist nicht nur eines in
Beziehung auf alle möglichen Gedanken, sofern diese jeweils einzelne
Gedanken sind. Es ist auch das Bewußtsein von dem einen Subjekt
eines einzelnen Gedankens, insofern dieser, um gedacht werden zu
können, die Möglichkeit einer Vielzahl voneinander unterschiedener
Gedanken enthält. Konjunktionen, Disjunktionen und alle Gedanken
von Relationen und sogar, wie sich zuvor gezeigt hatte, der Gedanke
von jedem Einzelnen als Objekt sind solche komplexen Gedanken.
Sie sind zwar in dem Sinn, in dem ein Gedanke jeweils einer ist, ein-
zelne Gedanken. Sie wären aber undenkbar, wäre in ihnen nicht auch
die Möglichkeit einzelner Gedanken von ihren Elementen jederzeit
mitgedacht.
Die Bedingungen nun, die komplexe Gedanken konstituieren, müssen
sicherlich von den Bedingungen der bloßen Kopräsenz von Gedanken
im Bewußtsein von einem und demselben Subjekt unterschieden
werden. Andernfalls wäre der Gedanke von einem komplexen Sach-
verhalt gar nichts anderes als eine Menge von Gedanken, die ein
Subjekt denkt, und das darf wohl als offenkundig falsch gelten.
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solcher Vorstellungen behaupten. Dafür, daß dies geschieht, ist aber
die Einheitsforderung, die im Begriff des Subjektes liegt, schon eine
hinreichende Garantie. Die Einheitsform als solche ist die Einheits-
bedingung der Synthesis. Weitere Grundbegriffe, die dazu dienen, die
gegebenen Vorstellungen allesamt nach Regeln miteinander zu ver-
binden, sind also entbehrlich. Somit lassen sich Kategorien aus dem
Einheitsbegriff der Simplizität aufgrund der Prämissen, die bisher zur
Verfügung stehen, nicht herleiten.
2.2. Einheit komplexer Gedanken
Regeln apriori wurden bisher als Prinzipien für die Herstellung des
Zusammenhanges von Vorstellungen im Selbstbewußtsein angesehen.
Es zeigte sich, daß auf diese Weise kein überzeugender Begründungs-
gang aufgebaut werden kann. Die Einheit des Subjekts in Beziehung
auf die Mannigfaltigkeit seiner Vorstellungen kann aber noch unter
einem anderen Aspekt betrachtet werden, und so fragt es sich, ob dieser
Aspekt eine Aussicht zur Begründung von Verbindungsbegriffen apri-
ori eröffnet.
Das Subjekt muß sich nicht nur als Eines in einer unbestimmten
Vielzahl von Gedanken denken können. Es muß auch dazu imstande
sein, vielerlei Inhalte in einzelnen komplexen Gedanken zusammen-
kommen zu lassen. Das Bewußtsein <Ich denke> ist nicht nur eines in
Beziehung auf alle möglichen Gedanken, sofern diese jeweils einzelne
Gedanken sind. Es ist auch das Bewußtsein von dem einen Subjekt
eines einzelnen Gedankens, insofern dieser, um gedacht werden zu
können, die Möglichkeit einer Vielzahl voneinander unterschiedener
Gedanken enthält. Konjunktionen, Disjunktionen und alle Gedanken
von Relationen und sogar, wie sich zuvor gezeigt hatte, der Gedanke
von jedem Einzelnen als Objekt sind solche komplexen Gedanken.
Sie sind zwar in dem Sinn, in dem ein Gedanke jeweils einer ist, ein-
zelne Gedanken. Sie wären aber undenkbar, wäre in ihnen nicht auch
die Möglichkeit einzelner Gedanken von ihren Elementen jederzeit
mitgedacht.
Die Bedingungen nun, die komplexe Gedanken konstituieren, müssen
sicherlich von den Bedingungen der bloßen Kopräsenz von Gedanken
im Bewußtsein von einem und demselben Subjekt unterschieden
werden. Andernfalls wäre der Gedanke von einem komplexen Sach-
verhalt gar nichts anderes als eine Menge von Gedanken, die ein
Subjekt denkt, und das darf wohl als offenkundig falsch gelten.