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Henrich, Dieter; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1976, 1. Abhandlung): Identität und Objektivität: eine Untersuchung über Kants transzendentale Deduktion ; vorgetragen am 9. November 1974 — Heidelberg: Winter, 1976

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https://doi.org/10.11588/diglit.45458#0085
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Identität und Objektivität

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tiver Ablauf dadurch unterschieden, daß im Übergangsbewußtsein das
Vergangene noch gegenwärtig sein muß, wenn Veränderung als solche
soll erfahren werden können. Kant scheint nun davon auszugehen, daß
wir uns auf vergangene Vorstellungen mittels einer Vorstellung vom
Vergangenen beziehen, die wir gegenwärtig haben. Gibt man ihm diese
Prämisse zu, so folgt, daß wir uns auf vergangene Vorstellungen da-
durch beziehen, daß wir von einer unserer gegenwärtigen Vorstellun-
gen denken, daß sie dieselbe ist wie eine solche, die wir unserem ver-
gangenen Vorstellungszustand zuschreiben. Dann muß aber auch ge-
sagt werden können, was es uns erlaubt, von der Selbigkeit zweier
Vorstellungen unter ganz verschiedenen Bedingungen zu wissen. Sol-
ches Wissen ist nur dann möglich, wenn wir auch dazu imstande sind,
vergangene und gegenwärtig inaktuelle Vorstellungen zu charakteri-
sieren. Wir bewahren sie sozusagen unter einer Beschreibung auf, die
ebenso für eine gegenwärtige gilt, mittels deren wir die vergangene
Vorstellung als unsere eigene präsent erhalten. Träfe all dies zu, so
wäre damit gezeigt, daß Übergang im Bewußtsein Wiedererkennen
des Vergangenen ist und somit den Gebrauch von Begriffen einschließt.
Begriffe aber sind Regeln einer Verbindung, und zwar in dem Sinne,
daß sie vielerlei Vorstellungen als Fälle derselben Art zusammen-
fassen und daß sie somit den Auftritt oder die Wiederkehr von Fällen
an die Erfüllung einer Anzahl von definierenden Merkmalen knüpfen.
Dieses Argument mag in grundsätzliche Überlegungen zur Theorie
der Kategorien einleiten. Denn die Möglichkeit der Beziehung auf
Vergangenes ist für die Struktur unseres Bewußtseins konstitutiv.
Sie erlaubt deshalb Rückschlüsse auf Prinzipien apriori seiner Grund-
verfassung. Zur Begründung der Notwendigkeit von kantischen Kate-
gorien kann man von ihr her aber nicht gelangen. Denn solche Grund-
begriffe sind gewiß nicht nur als eine Art von Regeln aufzufassen,
unter denen vergangene Vorstellungen zusammentreten. Wir denken
in ihnen die Bedingungen dafür, künftige Vorstellungen, auf welche
die im Begriff gedachte Beschreibung zut'rifft, in dieselbe Vorstellungs-
klasse aufzunehmen. Die Notwendigkeit aber, Begriffe zu verwenden,
welche innerhalb von Kants Argument zur Rekognition etwa fest-
gestellt werden könnte, ist auf die fortdauernde Präsenz vergangener
Vorstellungen im Übergang zu neuen Vorstellungen beschränkt. Damit
ist zwar auch die Möglichkeit, zu neuen Vorstellungen fortzuschreiten,
davon abhängig gemacht, daß Regeln in Geltung sind. Aber diese
Regeln gelten nicht für den Übergang zu neuen Vorstellungen, sondern
nur für die Bewahrung jener Vorstellungen, in Beziehung auf welche
 
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