Identität und Objektivität
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tion eine Rolle spielen könnten, (a) Es war gezeigt worden, daß allem
wirklichen Selbstbewußtsein eine Synthesis vorausgehen muß, von der
angenommen werden kann, daß sie unter Regeln steht. Daß diese
Regeln notwendig zum Bewußtsein kommen müssen oder daß eine
Kenntnis apriori von ihnen möglich ist, hatte nicht gezeigt werden
können (2.1.). (b) Es war weiter gezeigt worden, daß komplexe Ge-
danken nur aufgrund bestimmter Verbindungsregeln gefaßt werden
können, ohne daß zugleich auch gezeigt werden konnte, daß Selbst-
bewußtsein ohne komplexe Gedanken gar nicht möglich ist (2.2.).
Nachdem nunmehr ein Deduktionsvorschlag gemacht worden ist, der
beanspruchen kann, schlüssig zu sein, sollte darüberhinaus versucht
werden, diese beiden Resultate — Resultate waren sie, obgleich sie die
Beweislast der ganzen Deduktion nicht tragen konnten — in einen
Zusammenhang mit der Deduktion aus der Identität des Selbst-
bewußtseins zu bringen.
(a) Was die Synthesis vor allem Bewußtsein anlangt, so folgt daraus,
daß aller Übergang im Bewußtsein unter Regeln steht, unmittelbar
auch, daß die Synthesis, die gegebene Anschauungen allererst zum
Bewußtsein bringt, ebenfalls unter Regeln stehen muß. Diese Regeln
sind nicht mit den Regeln schlechtweg identisch, unter denen der
Übergang als solcher steht. Denn der Übergang ist Übergang im
Bewußtsein, während die Synthesis Verbindung zum Bewußtsein ist.
Die Regeln der Synthesis zum Bewußtsein regulieren einen Prozeß,
der allem Übergang vorhergeht. Sie regulieren ihn aber so, daß in
Beziehung auf sein Resultat Übergang im Bewußtsein jederzeit mög-
lich sein muß. Sind sie also auch keine realen Bedingungen möglichen
Übergangs, so ist ihre Struktur doch durch die Regeln determiniert,
unter denen der Übergang als solcher notwendig stehen muß. Das ist
näher zu zeigen:
Die Regeln, unter denen Mannigfaltiges zuerst zu einem Bewußt-
sein kommt, das mit explizitem Selbstbewußtsein begleitet werden
kann, wird man am besten als Regeln für die Formierung von Wahr-
nehmungen auffassen. Denn Wahrnehmungen sind wirklich elemen-
tare Bewußtseinszustände und sie werden auch von Kant als solche
beschrieben. Kant verfügt allerdings über keine konsistente Theorie
der Wahrnehmung. In gewissen Zusammenhängen sieht er in ihnen
die einfachsten Formen der Objektkonstitution; in anderen werden sie
als bloß subjektiv und als diejenigen Bewußtseinszustände genommen,
in Beziehung auf die eine Objektkonstitution allererst in Gang ge-
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tion eine Rolle spielen könnten, (a) Es war gezeigt worden, daß allem
wirklichen Selbstbewußtsein eine Synthesis vorausgehen muß, von der
angenommen werden kann, daß sie unter Regeln steht. Daß diese
Regeln notwendig zum Bewußtsein kommen müssen oder daß eine
Kenntnis apriori von ihnen möglich ist, hatte nicht gezeigt werden
können (2.1.). (b) Es war weiter gezeigt worden, daß komplexe Ge-
danken nur aufgrund bestimmter Verbindungsregeln gefaßt werden
können, ohne daß zugleich auch gezeigt werden konnte, daß Selbst-
bewußtsein ohne komplexe Gedanken gar nicht möglich ist (2.2.).
Nachdem nunmehr ein Deduktionsvorschlag gemacht worden ist, der
beanspruchen kann, schlüssig zu sein, sollte darüberhinaus versucht
werden, diese beiden Resultate — Resultate waren sie, obgleich sie die
Beweislast der ganzen Deduktion nicht tragen konnten — in einen
Zusammenhang mit der Deduktion aus der Identität des Selbst-
bewußtseins zu bringen.
(a) Was die Synthesis vor allem Bewußtsein anlangt, so folgt daraus,
daß aller Übergang im Bewußtsein unter Regeln steht, unmittelbar
auch, daß die Synthesis, die gegebene Anschauungen allererst zum
Bewußtsein bringt, ebenfalls unter Regeln stehen muß. Diese Regeln
sind nicht mit den Regeln schlechtweg identisch, unter denen der
Übergang als solcher steht. Denn der Übergang ist Übergang im
Bewußtsein, während die Synthesis Verbindung zum Bewußtsein ist.
Die Regeln der Synthesis zum Bewußtsein regulieren einen Prozeß,
der allem Übergang vorhergeht. Sie regulieren ihn aber so, daß in
Beziehung auf sein Resultat Übergang im Bewußtsein jederzeit mög-
lich sein muß. Sind sie also auch keine realen Bedingungen möglichen
Übergangs, so ist ihre Struktur doch durch die Regeln determiniert,
unter denen der Übergang als solcher notwendig stehen muß. Das ist
näher zu zeigen:
Die Regeln, unter denen Mannigfaltiges zuerst zu einem Bewußt-
sein kommt, das mit explizitem Selbstbewußtsein begleitet werden
kann, wird man am besten als Regeln für die Formierung von Wahr-
nehmungen auffassen. Denn Wahrnehmungen sind wirklich elemen-
tare Bewußtseinszustände und sie werden auch von Kant als solche
beschrieben. Kant verfügt allerdings über keine konsistente Theorie
der Wahrnehmung. In gewissen Zusammenhängen sieht er in ihnen
die einfachsten Formen der Objektkonstitution; in anderen werden sie
als bloß subjektiv und als diejenigen Bewußtseinszustände genommen,
in Beziehung auf die eine Objektkonstitution allererst in Gang ge-