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Henrich, Dieter; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1976, 1. Abhandlung): Identität und Objektivität: eine Untersuchung über Kants transzendentale Deduktion ; vorgetragen am 9. November 1974 — Heidelberg: Winter, 1976

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https://doi.org/10.11588/diglit.45458#0115
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Identität und Objektivität

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nach dem strikten Identitätsbegriff zu denken. Denn ist die Identität
der Handlung, die aus ihm abgeleitet wird, eine strikte, so müssen
besondere Gründe sorgsam geltend gemacht werden, um für das
Subjekt einen anderen Identitätsbegriff zu sichern. Es wurde zuvor
gezeigt, daß Kant den strikten Identitätsbegriff auch für das Selbst-
bewußtsein verwerfen muß. In der Textpassage zeigt sich aber einer
der Gründe, die Kant dazu geneigt machen konnten, ihn dennoch
anzunehmen oder eine Sprache zu führen, die sich auf Assoziationen
aus dem Bereich dieses Begriffes einläßt. Die verschiedenen Elemente,
die in eine transzendentale Theorie eingehen oder eingehen können,
stehen in sachlichen Verbindungen miteinander, die nur dann keine
unwillkommenen Folgerungen hervortreiben, wenn die Übersicht
über sie vollständig ist.
Noch auf eine andere Konsequenz von Kants konstitutionstheore-
tischer Sprache ist zu verweisen: Die Deduktion aus dem Übergang im
identischen Selbstbewußtsein hatte es offen lassen können, aus welchem
Ursprung die Regeln hervorgehen, in Beziehung auf die eine konstante
Form für den Übergang im Bewußtsein gedacht werden kann. Sie
postuliert nur, daß solche Regeln überhaupt apriori gedacht werden
können und daß sie Übergang von jedem Bewußtseinszustand zu
jedem anderen zulassen. Auch verschiedene Regelsysteme, welche diese
Leistung erbringen, sind somit vom Begriff des identischen Subjekts
zugelassen. Bezieht man sich aber auf eine Handlung des Subjekts,
welche die Regelmäßigkeit der Erscheinungen garantiert, so kann man
am Ende nicht vermeiden, auch die Regeln selbst aus der Struktur des
Selbstbewußtseins herzuleiten. Zu einem solchen Beweisprogramm bie-
tet die Kritik der reinen Vernunft nirgends Mittel an, die eine Aus-
sicht auf Erfolg haben. Sie kann nur Bedingungen angeben, welche
jedes Regelsystem zu erfüllen hat. Auskunft darüber, welches die Re-
geln sind, die den Zusammenhang unserer Synthesis wirklich bestim-
men, muß sie aus selbständigen Prämissen gewinnen. In der <Kritik>
ergeben sie sich aus der Analyse des Urteils und seiner Formen, welche
am Leitfaden jener notwendigen Bedingungen entwickelt wird. Aber
schon den elementaren Sachverhalt des Urteils und somit das, was
<Verstand> heißt, muß sie als Grundfaktum neben dem des Selbst-
bewußtseins anerkennen.
Um in Kants Text einen schlüssigen Gedanken sozusagen am Werk
zu finden, muß man also von den Assoziationen abstrahieren, welche
auf Kants Meinung zurückgehen, das Subjekt sei auch in Beziehung
auf die Regeln, kraft deren es möglich ist, generativ. Noch mehr aber
 
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