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Geza Alföldy
folgendermaßen definiert werden: 'Revolution ist... der gewaltsame
Austrag eines Klassengegensatzes, in dem eine unterdrückte bzw. von
der Herrschaft ausgeschlossene Klasse den offenen und illegalen
Kampf um ihre Freiheit und damit um den dominierenden, um nicht
zu sagen ausschließlichen Einfluß auf den Staat unternimmt’23. Syme
hat nun freilich nirgends gesagt, daß zwischen 60 v. Chr. und 14 n. Chr.,
in jener Epoche, die in der 'Römischen Revolution’ beschrieben wird,
eine 'Revolution’ in dem erwähnten Sinne stattfand. Gewiß war die
Revolution zwischen 60 v. Chr. und 14. n. Chr. in seinen Augen
'a violent transference of power and of property’24, in dem Sinne,
daß die republikanische Nobilität, durch Bürgerkriege und Proskrip-
tionen stark dezimiert, ihre Rolle als 'goveming dass’ des römischen
Staates verlor, und zwar zugunsten einer neuen Elite, die sich aus
den Municipien und Kolonien Italiens sowie zu einem kleineren
Teil auch aus den Provinzen rekrutierte und als Caesars 'Partei’ und
vor allem als die siegreiche 'Caesarian party’ unter dem Erben des
Diktators die Herrschaft errang. Diese Revolution 'worked itself out
in two stages, the one sudden, the other slow’25: Der erste Akt war
die Kette von Bürgerkriegen und Proskriptionen, der zweite - nach
Syme 'the consolidation of the revolutionary process’ - der Prinzipat
des Augustus26. Aber obwohl Syme sogar von 'class-war’ und 'social
revolution’ spricht27, ist es offensichtlich, daß seine Revolution nichts
mit der oben angeführten Definition zu tun hat - da keine Rede davon
ist, daß 'eine unterdrückte bzw. aus der Herrschaft ausgeschlossene
Klasse’ der Nobilität den Krieg erklärt hätte.
Der Gebrauch des Wortes 'Revolution’ bei Syme kann nicht nach
dem Maßstab zahlreicher deutscher Untersuchungen beurteilt wer-
den, die sich durch hohe terminologische Präzision auszeichnen, oder
in denen die Definition eines Begriffes sogar das eigentliche Ziel ist -
selbst dann nicht, wenn Syme auf den Terminus 'Revolution’, 'for
such it may with propriety be called’28, insistiert. Das Wort 'Revolu-
tion’ besitzt bei Syme eher eine literarische als eine terminologische
Funktion; es dient eher dazu, den dramatischen Charakter des dar-
gestellten historischen Prozesses zu unterstreichen, als das letzte Wort
23 A. Heuss, HZ 182, 1956, 1.
24 The Roman Revolution VII.
25 R. Syme, Tacitus, Oxford 1958, II 545.
26 The Roman Revolution VII, vgl. 521.
27 Ebd. 193 und 441 (vgl. auch noch bes. 218) sowie 194, 196, 255, 510.
28 Ebd. 243.
Geza Alföldy
folgendermaßen definiert werden: 'Revolution ist... der gewaltsame
Austrag eines Klassengegensatzes, in dem eine unterdrückte bzw. von
der Herrschaft ausgeschlossene Klasse den offenen und illegalen
Kampf um ihre Freiheit und damit um den dominierenden, um nicht
zu sagen ausschließlichen Einfluß auf den Staat unternimmt’23. Syme
hat nun freilich nirgends gesagt, daß zwischen 60 v. Chr. und 14 n. Chr.,
in jener Epoche, die in der 'Römischen Revolution’ beschrieben wird,
eine 'Revolution’ in dem erwähnten Sinne stattfand. Gewiß war die
Revolution zwischen 60 v. Chr. und 14. n. Chr. in seinen Augen
'a violent transference of power and of property’24, in dem Sinne,
daß die republikanische Nobilität, durch Bürgerkriege und Proskrip-
tionen stark dezimiert, ihre Rolle als 'goveming dass’ des römischen
Staates verlor, und zwar zugunsten einer neuen Elite, die sich aus
den Municipien und Kolonien Italiens sowie zu einem kleineren
Teil auch aus den Provinzen rekrutierte und als Caesars 'Partei’ und
vor allem als die siegreiche 'Caesarian party’ unter dem Erben des
Diktators die Herrschaft errang. Diese Revolution 'worked itself out
in two stages, the one sudden, the other slow’25: Der erste Akt war
die Kette von Bürgerkriegen und Proskriptionen, der zweite - nach
Syme 'the consolidation of the revolutionary process’ - der Prinzipat
des Augustus26. Aber obwohl Syme sogar von 'class-war’ und 'social
revolution’ spricht27, ist es offensichtlich, daß seine Revolution nichts
mit der oben angeführten Definition zu tun hat - da keine Rede davon
ist, daß 'eine unterdrückte bzw. aus der Herrschaft ausgeschlossene
Klasse’ der Nobilität den Krieg erklärt hätte.
Der Gebrauch des Wortes 'Revolution’ bei Syme kann nicht nach
dem Maßstab zahlreicher deutscher Untersuchungen beurteilt wer-
den, die sich durch hohe terminologische Präzision auszeichnen, oder
in denen die Definition eines Begriffes sogar das eigentliche Ziel ist -
selbst dann nicht, wenn Syme auf den Terminus 'Revolution’, 'for
such it may with propriety be called’28, insistiert. Das Wort 'Revolu-
tion’ besitzt bei Syme eher eine literarische als eine terminologische
Funktion; es dient eher dazu, den dramatischen Charakter des dar-
gestellten historischen Prozesses zu unterstreichen, als das letzte Wort
23 A. Heuss, HZ 182, 1956, 1.
24 The Roman Revolution VII.
25 R. Syme, Tacitus, Oxford 1958, II 545.
26 The Roman Revolution VII, vgl. 521.
27 Ebd. 193 und 441 (vgl. auch noch bes. 218) sowie 194, 196, 255, 510.
28 Ebd. 243.