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sehr oft der Fall ist, muR man entweder annehmen, daR Gegen-
stande in weniger aufwendigen Materialien gestiftet wurden, die
im Laufe der Zeit untergegangen sind, oder daR an Schenkungen,
etwa Speise oder Kleidung fur den buddhistischen Orden nur
durch derartige Inschriften erinnert werden soil, um das religiose
Verdienst des Spenders festzuhalten^. Neben diesen schlichten
Schenkungsinschriften, die fur die Beurteilung der Verbreitung
des Buddhismus am oberen Indus groRen Wert besitzen und viel-
faltige Aussagen iiber die Namengebung erlauben, lassen andere
Inschriften viel weitergehende Schliisse zu.
In Chilas I findet sich eine Gruppe von Bildern und Inschriften,
in denen Namen von Tathagatas und Bodhisatvas genannt wer-
den. Bereits STEIN (1944: Plate IVa,b) hat zwei Bilderveroffent-
licht, ohne jedoch Lesungen der Inschriften beizugeben. Dies ist
um so bedauerlicher, als die ,,Gruppe 1", aus der Plate IVa ein
Bild und eine Inschrift zeigt, inzwischen zerstort, und damit die
lange, von STEIN wohl im Text erwahnte, aber auf dem Foto
nicht erfaRte zweizeilige Inschrift rechts des Bildes verloren ist.
Soweit auf dem Foto erkennbar, steht unter dem Bild:
78. a: //// + + /////
b:
d: [72%](S%)7^7M!
e: (Chilas 1)
Die Zeichen in der Zeile % sind nur sehr schwach zu erkennen, auf
konnte folgen, bevor die Inschrift ganzlich unlesbar wird.
In Zeile f scheint eher s%7?M72<2 alsg^mzz^ geschrieben zu sein, da
ein schwacher innerer Querstrich in dem%^s%r% erkennbar ist. Es
konnte folgen, doch sind die ersten drei
so schwach, daR sie nicht sicher gedeutet werden konnen.
In sudostlicher Richtung von diesem Bild, jedoch noch auf dem-
selben Felsen befindet sich eine Gruppe von Bildern, deren Mit-
telpunkt ein Stupa bildet^. Links vom Stupa und so unmittel-
bar neben ihm, daR sich die Linien beider Bilder beruhren,
sitzt ein Buddha, der an der Gestaltung seines Gewandes als
13 Zum Sinn des Spendens bei den Buddhisten: SCHOPEN 1984: 125.
14 Abgebildet bei STEIN 1944: Plate IVb; DANI 1983, no. 120-122;
JETTMAR 1980,Tafel2und 3.1,dazu S. 165.

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