ANLAGE 6
Dass D. Luthers und seiner
nachfolger leer... christlich und gerecht ist...
(manu propria Buceri)
1. Zweck und Eigenart
Im Straßburger Thomas-Archiv findet sich in einem Sammelband ein
längeres Gutachten von der Hand Bucers, das nicht veröffentlicht ist
und in der Literatur mit einer Ausnahme bisher nicht behandelt wurde1.
Es trägt keine Überschrift, Anrede, Unterschrift und Datumsangabe.
In dem Gutachten will Bucer den Nachweis führen, daß die Lehre
Luthers und seiner Nachfolger mit der heiligen Schrift identisch ist.
Bucer zeigt das an zwölf Punkten, in denen Luther von der üblichen
Theologie abwich, und kommt zu dem Schluß, daß Luthers Lehre
christlich ist und mit dem Evangelium übereinstimmt. Ein besonderes
Anliegen ist die Forderung eines »Verhörs «. Nachdem alle Bemühungen
der »Evangelischen« fehlgeschlagen sind, vor dem Bischof ihre Lehre
zu vertreten, soll jetzt die Obrigkeit die streitenden Parteien vor sich
laden; beide Parteien, denn auch die Gegner sind nur Partei. Die Ent-
scheidung soll bei der Obrigkeit liegen.
Das Gutachten ist in seiner Anlage klar durchdacht, die Gliederung
konsequent durchgeführt. Am Schluß der längeren Artikel steht jedes-
mal eine Zusammenfassung, die die entscheidenden Momente in knappen
Sätzen aufzählt. Die zwölf Hauptartikel, um die der Streit geht, sind:
1. Von der Heiligen Schrift als einziger Norm, Regel und Richtschnur;
2. von der Rechtfertigung allein aus Glauben durch Christus;
3. vom Unterschied der Personen, Zeiten, Speise und Kleidung;
4. vom allgemeinen Priestertum;
5. von der Messe;
6. von Firmung, Weihe, Ehe und letzter Ölung;
7. von den Gelübden;
8. von den Heiligen und Maria;
9. vom Fegfeuer;
10. vom Gesang;
11. von der Obrigkeit;
12. von den Konzilien.
1. Eine kurze Inhaltsangabe bietet die Königsberger phil. Diss. von G. Schmidt:
Martin Butzer als protestantischer Politiker. 1936. S. 23-27.
Dass D. Luthers und seiner
nachfolger leer... christlich und gerecht ist...
(manu propria Buceri)
1. Zweck und Eigenart
Im Straßburger Thomas-Archiv findet sich in einem Sammelband ein
längeres Gutachten von der Hand Bucers, das nicht veröffentlicht ist
und in der Literatur mit einer Ausnahme bisher nicht behandelt wurde1.
Es trägt keine Überschrift, Anrede, Unterschrift und Datumsangabe.
In dem Gutachten will Bucer den Nachweis führen, daß die Lehre
Luthers und seiner Nachfolger mit der heiligen Schrift identisch ist.
Bucer zeigt das an zwölf Punkten, in denen Luther von der üblichen
Theologie abwich, und kommt zu dem Schluß, daß Luthers Lehre
christlich ist und mit dem Evangelium übereinstimmt. Ein besonderes
Anliegen ist die Forderung eines »Verhörs «. Nachdem alle Bemühungen
der »Evangelischen« fehlgeschlagen sind, vor dem Bischof ihre Lehre
zu vertreten, soll jetzt die Obrigkeit die streitenden Parteien vor sich
laden; beide Parteien, denn auch die Gegner sind nur Partei. Die Ent-
scheidung soll bei der Obrigkeit liegen.
Das Gutachten ist in seiner Anlage klar durchdacht, die Gliederung
konsequent durchgeführt. Am Schluß der längeren Artikel steht jedes-
mal eine Zusammenfassung, die die entscheidenden Momente in knappen
Sätzen aufzählt. Die zwölf Hauptartikel, um die der Streit geht, sind:
1. Von der Heiligen Schrift als einziger Norm, Regel und Richtschnur;
2. von der Rechtfertigung allein aus Glauben durch Christus;
3. vom Unterschied der Personen, Zeiten, Speise und Kleidung;
4. vom allgemeinen Priestertum;
5. von der Messe;
6. von Firmung, Weihe, Ehe und letzter Ölung;
7. von den Gelübden;
8. von den Heiligen und Maria;
9. vom Fegfeuer;
10. vom Gesang;
11. von der Obrigkeit;
12. von den Konzilien.
1. Eine kurze Inhaltsangabe bietet die Königsberger phil. Diss. von G. Schmidt:
Martin Butzer als protestantischer Politiker. 1936. S. 23-27.