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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 16: Heidelberger Reihe ; Band 6: Die Inschriften des Rhein-Neckar-Kreises ; 2): Ehemaliger Landkreis Mannheim, ehemaliger Landkreis Sinsheim (nördlicher Teil) — München: Druckenmüller, 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.52967#0014
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mentar Aufschluß. Textteile, die im Original in runden Klammern stehen, werden auch bei der Wieder-
gabe in runde Klammern gesetzt.
Bei kopial überlieferten Inschriften werden Abkürzungen nicht aufgelöst, wenn ihre Wiedergabe in
der Vorlage vermuten läßt, daß es sich um Kürzungen handelt, die aus dem Original übernommen wurden.
Erscheint ihre Wiedergabe willkürlich, so werden sie aufgelöst; im Kommentar steht dann ein genereller
Hinweis auf die Auflösung der Kürzungen. Da die Lesarten der verlorenen Inschriften häufig stark von-
einander abweichen und eine Überprüfung am Original nicht mehr möglich ist, werden Varianten der
Überlieferungen nicht einzeln verzeichnet, soweit es sich nicht um wesentliche Angaben - Daten, Namen -
handelt, die zu mißverständlichen oder fehlerhaften Interpretationen der Inschrift geführt haben.
In Kleindruck stehen unter dem Inschrifttext die Auflösungen schwieriger Kürzungen und eine Über-
setzung oder Übertragung fremdsprachiger Texte. Auf diese Übersetzungen wurde nur bei formelhaften
Inschriften verzichtet, die dem Verständnis leicht zugänglich sind oder häufig wiederkehren.
Im Kommentarteil steht zu Beginn die Auflösung der Datierung, sofern sie nach dem römischen
Kalender oder dem mittelalterlichen Festkalender erfolgte. Ihr folgt der Nachweis oder - wenn dieWappen
unbekannt sind - die Beschreibung der vorhandenen Wappen in der Reihenfolge links oben, rechts oben,
links unten, rechts unten. Ein Mittelwappen wird stets als erstes nachgewiesen bzw. beschrieben. Danach
werden Angaben zum Inhalt der Inschrift bzw. zu den in der Inschrift genannten Personen, Sachen,
Bauten, Vorgängen geboten, ferner ergänzende Angaben zur Form und Technik der Inschriftenanbrin-
gung, zur Schrittform und zur Datierung, schließlich Hinweise auf die sprachliche und metrische Form.
Gegebenenfalls werden die Ergebnisse früherer Forschung herangezogen.
Der kritische Apparat weist in den Buchstabenanmerkungen auf abweichende, fragliche oder ergänzte
Stellen, auf orthographische Besonderheiten oder Haufehler im Text der Inschrift hin; die Buchstaben-
exponenten beziehen sich daher immer nur auf die eigentliche Edition. Die Ziffernanmerkungen dagegen
geben Zitatnachweise, Literaturnachweise und zusätzliche Erläuterungen zur gesamten Bearbeitung einer
Inschrift - Katalogteil, Edition und Kommentar -, soweit dies erforderlich ist.
Die am Schluß jeder Inschriftenbearbeitung angegebenen Quellen- und Literaturnachweise berück-
sichtigen vollständige Wiedergaben des Inschrifttextes und Erwähnungen; bei letzteren ist keine absolute
Vollständigkeit angestrebt. Abbildungen werden jeweils besonders erwähnt. Die Register am Schluß des
Bandes erschließen die edierten Texte nach den verschiedenen Gesichtspunkten, um die Auswertung
der inschriftlichen Quellen für die Forschung zu erleichtern. Die Verweise gelten dabei jeweils für die
laufende Nummer der Inschrift. Das Register der Personen- und Ortsnamen enthält alle Namen aus den
Inschrifttexten. Vornamen als Stichwörter wurden nur aus den früheren Inschriften aufgenommen, aus
späteren Inschriften nur dann, wenn der Familienname zerstört oder unlesbar ist. Namen von weiblichen
Personen stehen im Register zunächst so, wie die Inschrift sie nennt, ist jedoch auch der Geburtsname oder
der Frauenname angegeben bzw. aus dem Text ersichtlich, so wurde er als Verweis aufgenommen. Auf-
gelöste Monogramme sind beim vollen Namen angegeben, erscheinen jedoch zusätzlich im entsprechen-
den Register. Das Wappenregister verzeichnet alle vorkommendenWappen entweder mit dem Nachweis
oder - falls dasWappen nicht gedeutet werden konnte - mit Kurzbeschreibung. Titel, Stände und Berufe
sind zu einem Register zusammengefaßt; ergänzend dazu ist das Register der Epitheta zu Namen und Titeln
aufzufassen. Im Register der Abbreviaturen sind alle gekürzten Wörter und deren Auflösungen zusammen-
gestellt; bei häufig vorkommenden Kürzungen wurde jeweils nur die erste Belegstelle erwähnt.

t. Historischer Überblick
Die diesem Band vorangestellte Orientierung über die historischen Gegebenheiten des Bearbeitungs-
gebietes muß zwangsläufig zwei in ihren Strukturen durchaus nicht gleichförmige Gebiete zusammenzu-
fassen suchen, die erst seit der mit dem i. Januar 1973 in Kraft getretenen Großen Kreisreform zu der
Verwaltungseinheit „Rhein-Neckar-Kreis“ in der Region „Unterer Neckar“ des Bundeslandes Baden-
Württemberg zusammcngeschlossen wurden1). Das nordwestliche Randgebiet des neuen Kreises wird
1) Darüber s. jetzt: Das Land Band-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hrsg.
von der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Bd. 1: Allgemeiner Teil. Stuttgart 1974. Über die
Gemeindereform speziell Band II, Stuttgart 1975. - Der im Folgenden gegebene historische Überblick verfolgt ledig-
lich den Zweck, dem mit der Landesgeschichte weniger vertrauten Benutzer eine Orientierung über die historische
Entwicklung und die für die epigraphischen Denkmäler wesentlichen Bedingtheiten zu geben. Auch die Literatur-
hinweise sind lediglich im Hinblick auf diesen Zweck zu verstehen. Allgemein zur Geschichte der Pfalz noch immer
L.Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz (s. Literaturverzeichnis). Nützlich als erste Übersicht R.Haas, Die Pfalz
am Rhein. Mannheim 1967. Heranzuziehen ist immer noch (auch wenn einzelne Angaben durch die Gebietsreform

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