Brandenburg-Ansbach-Kulmbach II
copey der acten in casu appellationis
von jedem blate ........ ein zwelfer
Die subscription in compaßbriefen und missiven wer-
den nur in genere gesetzt, also:
Richter und assessores des ehegerichts zu Culm-
bach,
oder
Verordnete des consistorii in ehesachen zu Culm-
bach.
Die andern schriften bedürfen keines unterschrei-
bens, weil bald im anfange meldung hiervon ge-
schicht.
Doch behalten wir uns und unsern nachkommen
bevor, diese verordnung zu erclären, zu bessern oder
auch nach gelegenheit zu endern. Getreulich und
ohne geverde.
Zu urkund mit unserm zu ende der schrift auf-
gedruckten secretinsigel besigelt und geben zu
Onoltzbach, samstag nach Galli, den 18. Octobris
anno etc.im siebenundsechzigsten jarn.
376
copey der acten in casu appellationis
von jedem blate ........ ein zwelfer
Die subscription in compaßbriefen und missiven wer-
den nur in genere gesetzt, also:
Richter und assessores des ehegerichts zu Culm-
bach,
oder
Verordnete des consistorii in ehesachen zu Culm-
bach.
Die andern schriften bedürfen keines unterschrei-
bens, weil bald im anfange meldung hiervon ge-
schicht.
Doch behalten wir uns und unsern nachkommen
bevor, diese verordnung zu erclären, zu bessern oder
auch nach gelegenheit zu endern. Getreulich und
ohne geverde.
Zu urkund mit unserm zu ende der schrift auf-
gedruckten secretinsigel besigelt und geben zu
Onoltzbach, samstag nach Galli, den 18. Octobris
anno etc.im siebenundsechzigsten jarn.
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