Literatur außer den bei der Einführnng bereits genannten Titeln:
A. Bomhard, Der Karnpf um den 1. Kirchenbau in Ziegenbach, in: BbKG 14 (1908) 293-306. - E. Bor-
ger, Geschichte des Ortes und der Pfarrei Obereisenheim. Nürnberg 1915. - M. Domarus, Die Kirche zu Rüden-
hausen (= Mainfränkische Hefte 33). Würzburg 1959. - H. H. Hofmann, Die Grafschaft Castell am Ende des
alten Reiches ( = Historischer Atlas von Bayern. Teil Franken. Reihe II Heft 3). München 1955 (mit 2 Karten).
- Simon, EKGB 241. 302. - A. Sperl, Castell. Bilder aus der Geschichte eines deutschen Dynastengeschlechtes.
Stuttgart 1908.
Archive: Castell, Fürstlich Castellsches Archiv; Obereisenheim, Gemeindearchiv.
Das wohl dem fränkischen Dynastengeschlecht der Mattonen entsprossene Haus der Grafen von
Castell hatte am Westhang des Steigerwaldes ein ausgedehntes, aber nicht ganz geschlossenes Herrschafts-
gebiet - Reste eines früher erheblich ausgedehnteren Besitzes. Seit wenigstens 1205 führte es die Grafen-
würde; seit 1231 war es Landesherr seines Besitzes. Seit bald ebenso langer Zeit bekleideten Grafen von
Castell das oberste Erbschenkenamt beim Herzog von Franken, dem Bischof von Würzburg.
Zu Beginn der Reformation hatte die Familie in dem brandenburgischen Amtmann Johann ein
sehr reformationsfreundliches Glied in ihrer Mitte; er starb aber schon 1528. Sein Bruder Wolfgang
war weniger evangelisch. Er verbot seinen davon betroffenen Pfarrern, sich der brandenburgischen Visi-
tation zu stellen. Er ließ 1530 Rüdenhausen von dem als ansbachisch evangelisch gewordenen Klein-
langheim trennen, um dort einen eigenen katholischen Geistlichen einzusetzen1. 1533 schritt er streng
gegen die Bauern von Steinach an der Ens ein, die sich selbst einen evangelischen Geistlichen gehalten
hatten2. Aber noch bevor er 1546 starb, hatte er sich doch anders eingestellt. Sein Sohn Konrad drang
jetzt in den Pfarrer von Eibelstadt, er möge heiraten3. In diesem Jahre hatte Abtswind bereits einen
evangelischen Pfarrer. Der katholische Pfarrer von Rüdenhausen wurde wieder entlassen. Die Abhal-
tung der Gottesdienste in Rüdenhausen wurde dem Pfarrer von Abtswind übertragen. Gleichzeitig durfte
in der ganzen Grafschaft evangelisch gelehrt werden1.
1 Sperl 149. 2 Schattenmann, Rothenburg 84.
3 J. B. Kestler, Beiträge zur Geschichte der Stadt Eibelstadt, in: Archiv des Historischen Vereins von Unter-
franken 5 I (1838) 49.
4 Domarus 21. — Sperl 157. - Bisher wurde eine Inschrift in der alten Kirche von Castell, die von einer Er-
neuerung der Kirche im Jahre 1559 und einer dabei erfolgten Beseitigung der „Götzen“ sprach, als Jahr der Ein-
führung der Reformation in Castell genommen (Sperl 160), obwohl das in glattem Widerspruch zu allem steht,
was von der kirchlichen Haltung der damaligen Grafen bekannt ist (Sperl 155-160). Aus dieser Nachricht darf
nicht mehr entnommen werden, als sie aussagt. Überdies verlangte die castellische Dorfordnung für Greuth vom
Jahre 1557 von den dortigen Bewohnern, daß sie bei dem gegenwärtigen Zwiespalt in der Religion die Kirche
und Predigt in Castell besuchen; nur bei auswärtigen Geschäften wird nicht verwehrt, andere Kirchen zu besuchen
(Castell, Fürstliches Archiv, Kanzleiarchiv H II 1). Als katholische Kirche in erreichbarer Nähe wäre Ober-
scheinfeld in Betracht gekommen.
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A. Bomhard, Der Karnpf um den 1. Kirchenbau in Ziegenbach, in: BbKG 14 (1908) 293-306. - E. Bor-
ger, Geschichte des Ortes und der Pfarrei Obereisenheim. Nürnberg 1915. - M. Domarus, Die Kirche zu Rüden-
hausen (= Mainfränkische Hefte 33). Würzburg 1959. - H. H. Hofmann, Die Grafschaft Castell am Ende des
alten Reiches ( = Historischer Atlas von Bayern. Teil Franken. Reihe II Heft 3). München 1955 (mit 2 Karten).
- Simon, EKGB 241. 302. - A. Sperl, Castell. Bilder aus der Geschichte eines deutschen Dynastengeschlechtes.
Stuttgart 1908.
Archive: Castell, Fürstlich Castellsches Archiv; Obereisenheim, Gemeindearchiv.
Das wohl dem fränkischen Dynastengeschlecht der Mattonen entsprossene Haus der Grafen von
Castell hatte am Westhang des Steigerwaldes ein ausgedehntes, aber nicht ganz geschlossenes Herrschafts-
gebiet - Reste eines früher erheblich ausgedehnteren Besitzes. Seit wenigstens 1205 führte es die Grafen-
würde; seit 1231 war es Landesherr seines Besitzes. Seit bald ebenso langer Zeit bekleideten Grafen von
Castell das oberste Erbschenkenamt beim Herzog von Franken, dem Bischof von Würzburg.
Zu Beginn der Reformation hatte die Familie in dem brandenburgischen Amtmann Johann ein
sehr reformationsfreundliches Glied in ihrer Mitte; er starb aber schon 1528. Sein Bruder Wolfgang
war weniger evangelisch. Er verbot seinen davon betroffenen Pfarrern, sich der brandenburgischen Visi-
tation zu stellen. Er ließ 1530 Rüdenhausen von dem als ansbachisch evangelisch gewordenen Klein-
langheim trennen, um dort einen eigenen katholischen Geistlichen einzusetzen1. 1533 schritt er streng
gegen die Bauern von Steinach an der Ens ein, die sich selbst einen evangelischen Geistlichen gehalten
hatten2. Aber noch bevor er 1546 starb, hatte er sich doch anders eingestellt. Sein Sohn Konrad drang
jetzt in den Pfarrer von Eibelstadt, er möge heiraten3. In diesem Jahre hatte Abtswind bereits einen
evangelischen Pfarrer. Der katholische Pfarrer von Rüdenhausen wurde wieder entlassen. Die Abhal-
tung der Gottesdienste in Rüdenhausen wurde dem Pfarrer von Abtswind übertragen. Gleichzeitig durfte
in der ganzen Grafschaft evangelisch gelehrt werden1.
1 Sperl 149. 2 Schattenmann, Rothenburg 84.
3 J. B. Kestler, Beiträge zur Geschichte der Stadt Eibelstadt, in: Archiv des Historischen Vereins von Unter-
franken 5 I (1838) 49.
4 Domarus 21. — Sperl 157. - Bisher wurde eine Inschrift in der alten Kirche von Castell, die von einer Er-
neuerung der Kirche im Jahre 1559 und einer dabei erfolgten Beseitigung der „Götzen“ sprach, als Jahr der Ein-
führung der Reformation in Castell genommen (Sperl 160), obwohl das in glattem Widerspruch zu allem steht,
was von der kirchlichen Haltung der damaligen Grafen bekannt ist (Sperl 155-160). Aus dieser Nachricht darf
nicht mehr entnommen werden, als sie aussagt. Überdies verlangte die castellische Dorfordnung für Greuth vom
Jahre 1557 von den dortigen Bewohnern, daß sie bei dem gegenwärtigen Zwiespalt in der Religion die Kirche
und Predigt in Castell besuchen; nur bei auswärtigen Geschäften wird nicht verwehrt, andere Kirchen zu besuchen
(Castell, Fürstliches Archiv, Kanzleiarchiv H II 1). Als katholische Kirche in erreichbarer Nähe wäre Ober-
scheinfeld in Betracht gekommen.
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