Als dann beide Brüder, Heinrich in Castell-Remlingen und Georg15 in Castell-Rüdenhausen, mit ihren
Geistlichen die Konkordienformel unterzeichnet hatten16, drängte Heinrich weiter - beraten vor allem
von dem Vater der Konkordienformel, Jakob Andreä17. Georg tat nun mit. 1581 wurde Pfarrer Marius
von Obereisenheim, der sich seit 1561 besonders scharf ausgesprochen hatte, entlassen. Da er seinen
Widerstand gegen die neue Kirchenordnung auch noch als Privatmann fortsetzte, wurde er 1583 aus
der Grafschaft ausgewiesen. Nun legten die Grafen am 12. November 1583 ihren Geistlichen die Kir-
chenordnung zur Annahme vor. Von den widerstrebenden Geistlichen beharrte schließlich nur der Pfarrer
Rudolph von Gerbrunn bei seiner Ablehnung. Er wurde dafür im Februar 1584 entlassen. Die Graf-
schaft aber hatte nunmehr eine einheitliche Kirchenordnung.
Neu und selbstgeschaffen gaben die Grafen nur einzelne Dorfordnungen heraus. Und zwar tat das
anscheinend nur Graf Heinrich in der Remlinger Linie - so 1569 für Oberaltertheim18 und Billings-
hausen19, etwas später für Steinbach (bei Unteraltertheim) 20 und 1579, als er nach dem Tode Konrads
das Amt Wiesenbronn erhielt, für Obereisenheim21. In ihr werden neben einem allgemeinen Hinweis
auf die Bekenntnisgrundlage nur die Bestimmungen über äußere kirchliche Zucht und Ordnung auf-
geführt, und sie stehen dabei in einer Reihe mit anderen Regelungen des dörflichen Lebens.
15 † 1597. - Domarus 14ff. 19ff. 84—94.
16 Bekenntnisschriften 16. - Sperl 162. - Müller, Syrrib. Bücher 780. - BbKG 32 (1925) 39.
17 Über ihn siehe oben S. 564 Anm. 16!
18 Castell, Fürstliches Archiv, Kanzleiarchiv H II 2. — A. Meyer,Oberaltertheim, Würzburg 1934. 17-20. 36—45.
19 Castell, Fürstliches Archiv, Kanzleiarchiv H II 4.
20 Fr. Hauck, Geschichte von Unteraltertheim und Steinbach. Unteraltertheim 1921. 18ff. 21 Unsere Nr. X.
683
Geistlichen die Konkordienformel unterzeichnet hatten16, drängte Heinrich weiter - beraten vor allem
von dem Vater der Konkordienformel, Jakob Andreä17. Georg tat nun mit. 1581 wurde Pfarrer Marius
von Obereisenheim, der sich seit 1561 besonders scharf ausgesprochen hatte, entlassen. Da er seinen
Widerstand gegen die neue Kirchenordnung auch noch als Privatmann fortsetzte, wurde er 1583 aus
der Grafschaft ausgewiesen. Nun legten die Grafen am 12. November 1583 ihren Geistlichen die Kir-
chenordnung zur Annahme vor. Von den widerstrebenden Geistlichen beharrte schließlich nur der Pfarrer
Rudolph von Gerbrunn bei seiner Ablehnung. Er wurde dafür im Februar 1584 entlassen. Die Graf-
schaft aber hatte nunmehr eine einheitliche Kirchenordnung.
Neu und selbstgeschaffen gaben die Grafen nur einzelne Dorfordnungen heraus. Und zwar tat das
anscheinend nur Graf Heinrich in der Remlinger Linie - so 1569 für Oberaltertheim18 und Billings-
hausen19, etwas später für Steinbach (bei Unteraltertheim) 20 und 1579, als er nach dem Tode Konrads
das Amt Wiesenbronn erhielt, für Obereisenheim21. In ihr werden neben einem allgemeinen Hinweis
auf die Bekenntnisgrundlage nur die Bestimmungen über äußere kirchliche Zucht und Ordnung auf-
geführt, und sie stehen dabei in einer Reihe mit anderen Regelungen des dörflichen Lebens.
15 † 1597. - Domarus 14ff. 19ff. 84—94.
16 Bekenntnisschriften 16. - Sperl 162. - Müller, Syrrib. Bücher 780. - BbKG 32 (1925) 39.
17 Über ihn siehe oben S. 564 Anm. 16!
18 Castell, Fürstliches Archiv, Kanzleiarchiv H II 2. — A. Meyer,Oberaltertheim, Würzburg 1934. 17-20. 36—45.
19 Castell, Fürstliches Archiv, Kanzleiarchiv H II 4.
20 Fr. Hauck, Geschichte von Unteraltertheim und Steinbach. Unteraltertheim 1921. 18ff. 21 Unsere Nr. X.
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