gestellt - eine Form, die dann vor allem im 19. Jahrhundert so außerordentliche Verbreitung fand. Leider
läßt sich nicht einmal eine Vermutung darüber äußern, welcher Geistliche dabei besonderen Einfluß
hattew.
Diese Kirchenordnung war die letzte Tat des letzten Grafen von Wertheim, Michaels III. Im Jahr
1556 starb mit ihm das Geschlecht aus. Die Grafschaft, deren verschiedene Teile auf Grund verschieden-
artiger Rechte im Besitz der Grafen waren, begann zu zerfallen. Den Hauptteil überkam Michaels Schwie-
gervater, Graf Ludwig von Stolberg. Die Herrschaft Breuberg wurde, nachdem sie zum Teil schon lange
auch von den ebenfalls entschieden evangelischen Grafen von Erbach beansprucht worden war, im Jahr
1563 gemeinsam verwalteter Besitz der Grafen von Erbach und der Grafen von Stolberg, bzw. dann ihrer
Nachfolger, der Grafen zu Löwenstein-Wertheim. Einige Dörfer kamen jetzt an die Grafen von Castell20.
Eine beträchtliche Anzahl anderer Orte war würzburgisches Lehen. Für diese ließ der söhnelose Graf
Ludwig seinen verheirateten Töchtern die Lehensnachfolge zusichern. Sie blieben jedoch kinderlos, wäh-
rend ihre damals als kränklich nicht berücksichtigte Schwester Anna, die nachher der Graf Ludwig von
Löwenstein heimführte, die Stammutter der Grafen von Löwenstein-Wertheim wurde. Nach Ludwigs Tod
(1574) schloß Würzburg für diese Besitzungen die Grafen von Löwenstein gewaltsam von der Erbfolge
aus. Trotz eines beim Reichskammergericht schwebenden Prozesses behandelte sie Fürstbischof Julius
Echter als heimgefallen in langjährigen Kriegen von damals schon ungewöhnlich gewordener Grausam-
keit (u. a. Verheerung der die wirtschaftliche Grundlage der Grundholden bildenden Weinberge). Nach-
dem dann 1612 auch das letzte evangelische Glied der alten Familie Wertheim verstorben war, wurde
hier auch die Gegenreformation zum Abschluß gebracht21.
Graf Ludwig von Stolberg ließ im Jahr 1563 für seine norddeutsche Grafschaft die pfalz-zweibrük-
kenische Kirchenordnung von 1557 übernehmen und nachdrucken. Sie wurde zwar offlziell auch in der
Grafschaft Wertheim eingeführt. Tatsäclüich aber wurde daneben noch zwei Jahrhunderte lang die alte
wertheimische Kirchenordnung benützt22. In der Herrschaft Breuberg scheint die 1560 erlassene erba-
chische Kirchenordnung gebraucht worden zu sein.
Das Kollegiatstift Wertheim, das Kloster Höchst und die Kartause Grünau wurden zu Kirchen-
und Schulzwecken eingezogen23. Das anfangs gleichfalls eingezogene Kloster Holzkirchen mußte 1563
wiederhergestellt24 werden.
In der Zeit der Bekenntnisbildung hielten sich die Grafen von Löwenstein bei den unsicheren Ver-
hältnissen sehr zurück. Die Geistlichen lehnten die Konkordienformel ab. Ihre Unterschrift unterblieb
hier also 25. Doch unterschrieb Graf Ludwig von Löwenstein für sich selbst26.
Das weitere Schicksal der Grafschaft Wertheim wurde dadurch bestimmt, daß sich ihr Besitzer-
geschlecht schon 1611 in zwei Linien - Löwenstein-Wertheim-Rochefort [seit 1803 - Rosenberg] und
Löwenstein-Wertheim-Virneburg [seit 1803 - Freudenberg] - teilte, die sie gemeinsam besaßen und von
denen die eine (Rochefort) bereits 1622 katholisch wurde.
Nach wechselvollem Hin und Her in der Napoleonischen Zeit wurde die Grafschaft, deren Herren in den
Fürstenstand erhoben worden waren, so geteilt, daß der rechtsmainische Teil an Bayern, der linksmainische
an Baden kam. Der Anteil an der Herrschaft Breuberg wurde ganz Hessen-Darmstadt zugesprochen.
19 Die Pfarrerlisten Wertheims sind für diese Zeit zu dürftig. Als Nachfolger Eberlins wird für 1530 der frühere
Chorherr Joh. Stark, uni 1547 ein Peter Knoblauch genannt. Erst 1558 treten greifbare Männer auf. Auf der
2. Pfarrstelle war seit vielleicht 1540 bis 1556 ein Mich. Höfer (H. Neu, Pfarrerbuch der evang. Kirche Badens
[Lahr i. Schwarzwald 1938] 1, 306f.). 20 Sperl, Castell 203-207.
21 Simon, EKGB 374. - Neu, Fehde. 22 Neu, Gottesdienst. - Kobe, Agende 9f. 23 Neu, Geschichte 27.
24 A. Amrhein, Geschichte des ehemaligen Benediktinerklosters Holzkirchen, in: Archiv des Historischen Vereins
von Unterfranken 38 (1896) 37-131.
25 Simon, EKGB 13. - Th. Pressel, Churfürst Ludwig v. d. Pfalz und die Konkordienformel, in: Zeitschrift
für historische Theologie 37 (1867) 50. —Vierordt 2, 7. 26 Bekenntnisschriften 16.
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läßt sich nicht einmal eine Vermutung darüber äußern, welcher Geistliche dabei besonderen Einfluß
hattew.
Diese Kirchenordnung war die letzte Tat des letzten Grafen von Wertheim, Michaels III. Im Jahr
1556 starb mit ihm das Geschlecht aus. Die Grafschaft, deren verschiedene Teile auf Grund verschieden-
artiger Rechte im Besitz der Grafen waren, begann zu zerfallen. Den Hauptteil überkam Michaels Schwie-
gervater, Graf Ludwig von Stolberg. Die Herrschaft Breuberg wurde, nachdem sie zum Teil schon lange
auch von den ebenfalls entschieden evangelischen Grafen von Erbach beansprucht worden war, im Jahr
1563 gemeinsam verwalteter Besitz der Grafen von Erbach und der Grafen von Stolberg, bzw. dann ihrer
Nachfolger, der Grafen zu Löwenstein-Wertheim. Einige Dörfer kamen jetzt an die Grafen von Castell20.
Eine beträchtliche Anzahl anderer Orte war würzburgisches Lehen. Für diese ließ der söhnelose Graf
Ludwig seinen verheirateten Töchtern die Lehensnachfolge zusichern. Sie blieben jedoch kinderlos, wäh-
rend ihre damals als kränklich nicht berücksichtigte Schwester Anna, die nachher der Graf Ludwig von
Löwenstein heimführte, die Stammutter der Grafen von Löwenstein-Wertheim wurde. Nach Ludwigs Tod
(1574) schloß Würzburg für diese Besitzungen die Grafen von Löwenstein gewaltsam von der Erbfolge
aus. Trotz eines beim Reichskammergericht schwebenden Prozesses behandelte sie Fürstbischof Julius
Echter als heimgefallen in langjährigen Kriegen von damals schon ungewöhnlich gewordener Grausam-
keit (u. a. Verheerung der die wirtschaftliche Grundlage der Grundholden bildenden Weinberge). Nach-
dem dann 1612 auch das letzte evangelische Glied der alten Familie Wertheim verstorben war, wurde
hier auch die Gegenreformation zum Abschluß gebracht21.
Graf Ludwig von Stolberg ließ im Jahr 1563 für seine norddeutsche Grafschaft die pfalz-zweibrük-
kenische Kirchenordnung von 1557 übernehmen und nachdrucken. Sie wurde zwar offlziell auch in der
Grafschaft Wertheim eingeführt. Tatsäclüich aber wurde daneben noch zwei Jahrhunderte lang die alte
wertheimische Kirchenordnung benützt22. In der Herrschaft Breuberg scheint die 1560 erlassene erba-
chische Kirchenordnung gebraucht worden zu sein.
Das Kollegiatstift Wertheim, das Kloster Höchst und die Kartause Grünau wurden zu Kirchen-
und Schulzwecken eingezogen23. Das anfangs gleichfalls eingezogene Kloster Holzkirchen mußte 1563
wiederhergestellt24 werden.
In der Zeit der Bekenntnisbildung hielten sich die Grafen von Löwenstein bei den unsicheren Ver-
hältnissen sehr zurück. Die Geistlichen lehnten die Konkordienformel ab. Ihre Unterschrift unterblieb
hier also 25. Doch unterschrieb Graf Ludwig von Löwenstein für sich selbst26.
Das weitere Schicksal der Grafschaft Wertheim wurde dadurch bestimmt, daß sich ihr Besitzer-
geschlecht schon 1611 in zwei Linien - Löwenstein-Wertheim-Rochefort [seit 1803 - Rosenberg] und
Löwenstein-Wertheim-Virneburg [seit 1803 - Freudenberg] - teilte, die sie gemeinsam besaßen und von
denen die eine (Rochefort) bereits 1622 katholisch wurde.
Nach wechselvollem Hin und Her in der Napoleonischen Zeit wurde die Grafschaft, deren Herren in den
Fürstenstand erhoben worden waren, so geteilt, daß der rechtsmainische Teil an Bayern, der linksmainische
an Baden kam. Der Anteil an der Herrschaft Breuberg wurde ganz Hessen-Darmstadt zugesprochen.
19 Die Pfarrerlisten Wertheims sind für diese Zeit zu dürftig. Als Nachfolger Eberlins wird für 1530 der frühere
Chorherr Joh. Stark, uni 1547 ein Peter Knoblauch genannt. Erst 1558 treten greifbare Männer auf. Auf der
2. Pfarrstelle war seit vielleicht 1540 bis 1556 ein Mich. Höfer (H. Neu, Pfarrerbuch der evang. Kirche Badens
[Lahr i. Schwarzwald 1938] 1, 306f.). 20 Sperl, Castell 203-207.
21 Simon, EKGB 374. - Neu, Fehde. 22 Neu, Gottesdienst. - Kobe, Agende 9f. 23 Neu, Geschichte 27.
24 A. Amrhein, Geschichte des ehemaligen Benediktinerklosters Holzkirchen, in: Archiv des Historischen Vereins
von Unterfranken 38 (1896) 37-131.
25 Simon, EKGB 13. - Th. Pressel, Churfürst Ludwig v. d. Pfalz und die Konkordienformel, in: Zeitschrift
für historische Theologie 37 (1867) 50. —Vierordt 2, 7. 26 Bekenntnisschriften 16.
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